Wahl der Bürger:innendeputierten für den Ausschuss für Partizipation und Integration der BVV Spandau in Berlin (2022-2026)

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Wahl der Bürger:innendeputierten für den Ausschuss für Partizipation und Integration der BVV Spandau in Berlin (2022-2026)

Mit der Wahl des neuen Bezirksamtes wird auch der Ausschuss für Partizipation und Integration der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Spandau neu gebildet. Neben den Bezirksverordneten der BVV sind auch Bürger:innendeputierte Teil des Ausschusses. Für den neuen Ausschuss sind sechs Bürger:innendeputierte und sechs stellvertretende Bürger:innendeputierte zu wählen. Die sich bewerbenden Personen sollen die Vielfalt der Menschen mit Migrationsgeschichte im Bezirk abbilden.

Die wichtigsten Fragen zur Wahl

Was sind Bürger:innendeputierte?

Bürger:innendeputierte sind sachkundige Bürger:innen, die stimmberechtigt an der Arbeit der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen. Um Bürger:innendeputierte:r zu werden, muss man nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und man muss auch nicht einer Partei angehören.

Was macht der Ausschuss für Partizipation und Integration?

Der bezirkliche Ausschuss für Partizipation und Integration soll das Bezirksamt in allen Fragen der Partizipation, Integration und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte beraten und unterstützen.
Die Mitglieder des Ausschusses bringen Ideen in Form von schriftlichen Anträgen ein. Wenn die Mehrheit zustimmt, erhält das Bezirksamt den Auftrag, den Beschluss umzusetzen.
Der Ausschuss tagt alle vier Wochen. Für die ehrenamtliche Arbeit erhalten Bürgerdeputiere eine Aufwandsentschädigung.

Wie kann man sich bewerben?

Vereine, die auf der öffentlichen Liste der Vereine zur Wahl des Landesbeirates für Partizipation eingetragen sind, sind vorschlagsberechtigt für die Kandidat:innen für das Amt der Bürger:innendeputierten sowie deren Stellvertreter:innen in den bezirklichen Ausschüssen für Partizipation und Integration.
Wenn ein Verein oder eine Organisation sich in diese Liste eintragen lassen möchte, bitten wir darum, die dafür erforderlichen Antragsunterlagen über integrationsbeauftragte@intmig.berlin.de anzufordern.

Voraussetzungen für die Eintragung:

In die seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales geführte Liste werden auf Antrag Organisationen aufgenommen, die

1. ihren Sitz in Berlin haben
2. einen Vorstand haben, der mehrheitlich aus Personen mit Migrationsgeschichte laut § 3 PartMigG besteht
3. gemäß ihrer Satzung oder ihrem Statut integrations-/migrationspolitische Ziele verfolgen.

Für die Eintragung sind der Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration mitzuteilen:

1. Name, Anschrift und Rechtsform des Vereins oder Verbandes
2. die Namen der Vorstandsmitglieder und
3. welche Vorstandsmitglieder eine Migrationsgeschichte haben.

Die Satzung oder das Statut ist vorzulegen.
Voraussetzungen für eine Bewerbung als Bürger:innendeputierte:r:

- das 16 Lebensjahr wurde vollendet
- die Hauptwohnung ist in Berlin
- die Person gehört nicht dem Abgeordnetenhaus oder einer Bezirksverordnetenversammlung an
- die Person ist nicht in der Spandauer Bezirksverwaltung als Beamt:in oder als Arbeitnehmer:in tätig
- die Person ist weder Mitglied noch Prüfer:in des Rechnungshofes.
Die Mehrheit der Bürger:innendeputierten des Ausschusses für Partizipation und Integration soll aus Personen mit Migrationsgeschichte gebildet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einzureichen ist eine Bewerbung mit folgenden Angaben:

- Kontaktdaten der sich bewerbenden Person
- Motivationsschreiben (max. 1000 Zeichen)
- Angaben darüber, ob eine Migrationsgeschichte vorhanden ist
- formlose Bestätigung des Vereins über den Vorschlag

Bei fachlichen Fragen melden Sie sich gern bei der Integrations- und Partizipationsbeauftragten Danilo Segina. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis zum 28. Februar 2022 an: integration@ba-spandau.berlin.de