Straßenbegleitgrün

Straßenbegleitgrün

Straßenbegleitgrün

Strassenbegleitgruen am Kreisverkehr

Das Straßenbegleitgrün bezeichnet die Grünflächen im Straßenland. Es ist ein Sammelbegriff für sämtliche, zur Straße gehörenden Grünflächen und Gehölzpflanzungen sowie Straßenbäumen.

Der Fachbereich Grünflächen pflegt diese Bereiche nur eingeschränkt:

  • Die Mahd erfolgt in der Regel zweimal im Jahr.
  • Eine gärtnerische und gestalterische Pflege erfolgt hier – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht.
  • Deshalb kann es auch hier und da zu Wildkräuterwuchs und Wiesenbildung kommen – dies ist auch wegen der Biodiversität im Stadtbild durchaus gewünscht.

Die Grün- und Gehölzpflege dient in aller Regel dem Freihalten des Lichtraumprofiles. Das gilt sowohl auf Straßen als auch auf Fahrrad- und Fußwegen. Es dürfen keine Gefahren für den Verkehr ausgehen (Verkehrssicherungspflicht). In Kreuzungs- und Einfahrbereichen darf die Sicht für Fußgänger und Fahrzeugführer nicht eingeschränkt werden.

Müll- und Laubbeseitigung

Die Müll- und Laubbeseitigung erfolgt in diesen Bereichen ausschließlich durch die Berliner Stadtreinigung BSR.