Das Straßenbegleitgrün bezeichnet die Grünflächen im Straßenland. Es ist ein Sammelbegriff für sämtliche, zur Straße gehörenden Grünflächen und Gehölzpflanzungen sowie Straßenbäumen.
Der Fachbereich Grünflächen pflegt diese Bereiche nur eingeschränkt:
- Die Mahd erfolgt in der Regel zweimal im Jahr.
- Eine gärtnerische und gestalterische Pflege erfolgt hier – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht.
- Deshalb kann es auch hier und da zu Wildkräuterwuchs und Wiesenbildung kommen – dies ist auch wegen der Biodiversität im Stadtbild durchaus gewünscht.
Die Grün- und Gehölzpflege dient in aller Regel dem Freihalten des Lichtraumprofiles. Das gilt sowohl auf Straßen als auch auf Fahrrad- und Fußwegen. Es dürfen keine Gefahren für den Verkehr ausgehen (Verkehrssicherungspflicht). In Kreuzungs- und Einfahrbereichen darf die Sicht für Fußgänger und Fahrzeugführer nicht eingeschränkt werden.