Dienstleistungen
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Hier finden Sie Informationen zu unseren Online-Services:
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Eine Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken bestimmte Gebäude errichtet sind und ob gegebenenfalls Grenzüberbauungen vorhanden sind.
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Eine Identitätsbescheinigung dient als Nachweis dafür, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreibt.
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Sie benötigen eine Nichtbetroffenheitsbescheinigung, wenn ein Grundstück, das in Abteilung II des Grundbuchs mit einer Grunddienstbarkeit (zum Beispiel einem Geh-, Fahr-, Leitungsrecht) belastet ist, in zwei oder mehr Grundstücke geteilt wird und danach die Belastung auf nur einen bestimmbaren Teil des Grundstücks beschränkt ist.
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Sie benötigen eine Nichterstreckungsbescheinigung, wenn bestätigt werden soll, dass sich eine in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Belastung räumlich nicht auf einen bestimmten Grundstücksteil erstreckt.
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Sie benötigen eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung, wenn eine in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Grunddienstbarkeit (Belastung) mit örtlichem Bezug, wie zum Beispiel ein Geh-, Fahr-, Leitungsrecht, gelöscht werden soll, weil die Eintragung keine Grundlage mehr hat.
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Eine Entfernungsbescheinigung weist die kürzeste üblicherweise genutzte Strecke zwischen zwei Orten auf öffentlich nutzbaren Straßen nach. Es können auch Luftlinienentfernungen bestimmt und bescheinigt werden, wie es beispielsweise das Güterkraftverkehrsgesetz für Güterverkehrsbetriebe fordert.
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Eine Grundstücksnummerbescheinigung bestätigt, welche Grundstücksnummern für ein Grundstück amtlich festgesetzt sind oder als festgesetzt gelten.
Bezirksamt Spandau
Fachbereich Vermessung und Geoinformation
Postanschrift:
13578 Berlin
- Tel.: (030) 90279-2163
- Fax: (030) 90279-2926
- E-Mail Mail an das Vermessungsamt Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet. (Weitere Hinweise)