Grundstücksnummerierung

Spandau als beleuchtete Grundstücksnummer

Grundstücke sind mit Grundstücksnummern zu versehen, um die Orientierung und das schnelle Auffinden zu gewährleisten. Sie sind bei Notfalleinsätzen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (für Polizei, Feuerwehr, Rettungs- und Entstörungsdienste) unverzichtbar.

Grundstücksnummern müssen bei Dunkelheit durchgängig beleuchtet sein. Das Anbringen von beleuchteten Grundstücksnummern ist Pflicht der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie von Personen mit grundstücksgleichen Rechten (zum Beispiel Erbbaurecht oder Wohnungseigentum).

Für die Beschaffenheit und die Art des Anbringens müssen die Rechtsgrundlagen beachtet werden. Nicht ordnungsgemäß angebrachte Grundstücksnummern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

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Weiterführende Informationen

  • Merkblatt Grundstücksnummerierung

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FAQ

  • Warum werden in Berlin "Hausnummern" als Grundstücksnummern bezeichnet?

    “Hausnummern” heißen in Berlin Grundstücksnummern, weil nicht nur bebaute, sondern auch unbebaute Grundstücke Nummern erhalten.

  • Wozu dienen Grundstücksnummern?

    Grundstücksnummern dienen der leichten Orientierung innerhalb einer Straße. Sie sind bei Notfalleinsätzen für Feuerwehr, Polizei, Not- und Rettungsdienste aber auch für Post- und Entstörungsdienste zum schnellen Auffinden unverzichtbar.

  • Wie werden Grundstücksnummern beleuchtet?

    Grundstücksnummern müssen mit eigenen Lichtquellen versehen sein. Das können entweder im Handel erhältliche Nummernleuchten sein aber auch besondere Lichtquellen für die Grundstücksnummern. Die allgemeine Straßenbeleuchtung kann nicht die eigene Lichtquelle ersetzen. Es können geeignete Solarleuchten eingesetzt werden. Dabei ist jedoch zu prüfen, ob diese auch in der dunklen Jahreszeit eine ausreichende Leuchtkraft und Leuchtdauer für lange und kalte Nächte besitzen.

  • Wie müssen Grundstücksnummern beschaffen sein?

    Grundstücksnummern müssen aus wetterfesten Stoffen bestehen. Die Ziffern müssen sich vom Untergrund deutlich abheben und mindestens 10 Zentimeter hoch sein. Bei Buchstabenzusätzen sind Großbuchstaben zu verwenden.

  • Wo sind Grundstücksnummern anzubringen?

    Beleuchtete Grundstücksnummern sind an den Hauseingängen und Grundstückszugängen so anzubringen, dass sie vom Gehweg und von der Fahrbahn der Straße aus leicht zu erkennen, deutlich lesbar und aus allen Richtungen gut sichtbar sind. Ist für ein Grundstück nur eine Grundstücksnummer festgesetzt, genügt eine beleuchtete Grundstücksnummer entweder am Hauseingang bzw. an der zur Straße gerichteten Fassade oder am Grundstückszugang.

  • Wann sind beleuchtete Hinweisschilder erforderlich? Wie müssen sie beschaffen sein?

    Beleuchtete zusätzliche Hinweisschilder sind erforderlich, wenn die Grundstücksnummer an Hauseingängen oder Grundstückszugängen von der Straße her nicht zu erkennen sind. Für Hinweisschilder gilt das Gleiche wie für Grundstücksnummern.

  • Wer ist für das Anbringen der Grundstücksnummer verantwortlich?

    Grundstückseigentümer*innen, Erbbauberechtigte aber je nach Vertragsgestaltung evtl. auch ein Grundstücksnutzer*innen.
    Nicht ordnungsgemäß angebrachte Grundstücksnummern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Hierzu kann ein Bußgeld verhängt werden.

  • Wer ist zuständig?

    Für den Bezirk Spandau informiert Sie gerne der Fachbereich Vermessung und Geoinformation unter den Rufnummern (030) 90279-3864 und (030) 90279-2270.

Rechtsgrundlagen