Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich vor Ort unter der oben genannten Adresse, per Fax unter 030 / 90279-2947 oder postalisch an das Bezirksamt Spandau, Bau 2 Stapl B1, 13578 Berlin) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem genannten Zeitraum von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 16:30 Uhr, Freitag von 8:30 bis 15:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (030 / 90279-2327 oder 2666) oder nach Terminvereinbarung mittels E-Mail (stadtplanung@ba-spandau.berlin.de) auch außerhalb dieser Zeiten im Bezirksamt Spandau, Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Raum 260/261, einzusehen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Berliner Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren“, die unter den oben genannten Internetadressen abrufbar ist und mit ausliegt.