Am 16.01.2024 wurde die Aufstellung einer Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen (Bekanntmachung im Amtsblatt von Berlin am 02.02.2024). Im weiteren Verlauf des Jahres 2024 bis Frühjahr 2025 erfolgte die vertiefende Untersuchung des Gebiets zur Beurteilung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Verordnungserlasses sowie zur Bestimmung des räumlichen Umgriffs einer Verordnungskulisse.
Am 29.07.2025 wurde die Soziale Erhaltungsverordnung “Stresow” durch das Bezirksamt Spandau festgesetzt (Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 13.08.2025).
Das Gebiet umfasst aktuell ca. 4.000 Einwohner und ca. 1.700 Wohnungen.
Soziale Erhaltungsverordnung "Stresow"
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Erhaltungsverordnung "Stresow" (GVBI Nr. 24/2025 S. 422)
PDF-Dokument (1.5 MB)
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Flyer - Milieuschtzgebiet "Stresow"
PDF-Dokument (5.9 MB)
Bild: BA Spandau
Sie wohnen in einer Wohnung im Sozialen Erhaltungsgebiet (Milieuschutz) „Spandauer Neustadt“, „Wilhelmstadt“ oder „Stresow”? Wenn Sie Fragen zum Milieuschutz haben, dann setzen Sie sich mit der zuständigen Mieterberatung in Verbindung. Die Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH bietet im Auftrag des Bezirksamts Spandau kostenlose Sprechzeiten für Ratsuchende aus den Sozialen Erhaltungsgebieten an. Dort werden Sie über Anträge und Genehmigungen informiert, die Ihre Wohnung betreffen, und zu Ihren Rechten und Pflichten, z.B. bei Modernisierungen oder bei Umwandlungen in Eigentumswohnungen, beraten.
Telefonische Sprechzeit unter (030) 44 33 81-108
Dienstag, 16.30 – 18.00 Uhr
AnsprechpartnerInnen: Herr Höpner, Frau Wallroth
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0