Soziale Erhaltungsverordnung "Stresow"

Geltungsbereich Erhaltungsverordnung "Stresow"

Am 16.01.2024 wurde die Aufstellung einer Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen (Bekanntmachung im Amtsblatt von Berlin am 02.02.2024). Im weiteren Verlauf des Jahres 2024 bis Frühjahr 2025 erfolgte die vertiefende Untersuchung des Gebiets zur Beurteilung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Verordnungserlasses sowie zur Bestimmung des räumlichen Umgriffs einer Verordnungskulisse.
Am 29.07.2025 wurde die Soziale Erhaltungsverordnung “Stresow” durch das Bezirksamt Spandau festgesetzt (Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 13.08.2025).
Das Gebiet umfasst aktuell ca. 4.000 Einwohner und ca. 1.700 Wohnungen.

  • Erhaltungsverordnung "Stresow" (GVBI Nr. 24/2025 S. 422)

    PDF-Dokument (1.5 MB)

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Antragsformulare

Die Anträge auf Genehmigung verfahrensfreier Vorhaben gemäß § 61 BauO Bln können formlos gestellt werden. Alternativ können Sie folgende Vordrucke verwenden:

Antragsformulare der Berliner Bauaufsicht

Bezirksamt Spandau von Berlin
Abteilung Bauen, Umwelt- und Naturschutz
Stadtentwicklungsamt – FB Stadtplanung -
13597 Berlin

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