Am 18.06.2019 wurde die Aufstellung einer Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen (Bekanntmachung im Amtsblatt von Berlin am 05.07.2019). Ende 2019 und Anfang 2020 erfolgte die vertiefende Untersuchungen des Gebiets zur Beurteilung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Verordnungserlasses sowie zur Bestimmung des räumlichen Umgriffs einer Verordnungskulisse.
Am 23.06.2020 wurde die Soziale Erhaltungsverordnung “Wilhelmstadt” durch das Bezirksamt Spandau festgesetzt (Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 03.07.2020).
Das Gebiet umfasst aktuell ca. 25.000 Einwohner und ca. 15.000 Wohnungen.
Soziale Erhaltungsverordnung "Wilhelmstadt"
Bild: BA Spandau
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Erhaltungsverordnung "Wilhelmstadt" (GVBI 2020 S 584)
PDF-Dokument (5.8 MB)
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Geltungsbereich soziale Erhaltungsverordnung - "Wilhelmstadt"
PDF-Dokument (2.3 MB)
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Flyer -Milieuschutzgebiet "Wilhelmstadt"
PDF-Dokument (1.7 MB)
Dokument: BA Spandau
Bild: BA Spandau
Sie wohnen in einer Wohnung im Sozialen Erhaltungsgebiet (Milieuschutz) „Spandauer Neustadt“, „Wilhelmstadt“ oder „Stresow”? Wenn Sie Fragen zum Milieuschutz haben, dann setzen Sie sich mit der zuständigen Mieterberatung in Verbindung. Die Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH bietet im Auftrag des Bezirksamts Spandau kostenlose Sprechzeiten für Ratsuchende aus den Sozialen Erhaltungsgebieten an. Dort werden Sie über Anträge und Genehmigungen informiert, die Ihre Wohnung betreffen, und zu Ihren Rechten und Pflichten, z.B. bei Modernisierungen oder bei Umwandlungen in Eigentumswohnungen, beraten.
Telefonische Sprechzeit unter (030) 44 33 81-108
Dienstag, 16.30 – 18.00 Uhr
AnsprechpartnerInnen: Herr Höpner, Frau Wallroth
Kontakt
Bezirksamt Spandau von Berlin
Abt. Bauen, Planen, Umwelt- und Naturschutz
Stadtentwicklungsamt – FB Stadtplanung
Sprechzeiten
Mo, Mi, Do 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabstimmung)
Di 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
(offene Sprechstunde)
Fr 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabstimmung)