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Soziale Erhaltungsverordnung "Wilhelmstadt"

Am 18.06.2019 wurde die Aufstellung einer Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen (Bekanntmachung im Amtsblatt von Berlin am 05.07.2019). Ende 2019 und Anfang 2020 erfolgte die vertiefende Untersuchungen des Gebiets zur Beurteilung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Verordnungserlasses sowie zur Bestimmung des räumlichen Umgriffs einer Verordnungskulisse.
Am 23.06.2020 wurde die Soziale Erhaltungsverordnung “Wilhelmstadt” durch das Bezirksamt Spandau festgesetzt (Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 03.07.2020).
Das Gebiet umfasst aktuell ca. 25.000 Einwohner und ca. 15.000 Wohnungen.

Geltungsbereich Soziale Erhaltungsverordnung Wilhelmstadt
  • Erhaltungsverordnung "Wilhelmstadt" (GVBI 2020 S 584)

    PDF-Dokument (5.8 MB)

  • Geltungsbereich soziale Erhaltungsverordnung - "Wilhelmstadt"

    PDF-Dokument (2.3 MB)

  • Beschluss Prüfkriterien - bauliche Anlagen in Sozialen Erhaltungsgebieten

    Beschluss über die Prüfkriterien für die Beurteilung von Anträgen auf Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen in den Sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Spandau von Berlin vom 18.01.2021

    PDF-Dokument (404.2 kB)
    Dokument: BA Spandau

  • Flyer -Milieuschutzgebiet "Wilhelmstadt"

    PDF-Dokument (1.7 MB)
    Dokument: BA Spandau

Logo Mieterberatung Milieuschutz Spandau

Mieterberatung Milieuschutz Spandau

Sie wohnen in einer Wohnung im Sozialen Erhaltungsgebiet (Milieuschutz) „Spandauer Neustadt“ oder „Wilhelmstadt“? Wenn Sie Fragen zum Milieuschutz haben, dann setzen Sie sich mit der zuständigen Mieterberatung in Verbindung. Die Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH bietet im Auftrag des Bezirksamts Spandau kostenlose Sprechzeiten für Ratsuchende aus den Sozialen Erhaltungsgebieten an. Dort werden Sie über Anträge und Genehmigungen informiert, die Ihre Wohnung betreffen, und zu Ihren Rechten und Pflichten, z.B. bei Modernisierungen oder bei Umwandlungen in Eigentumswohnungen, beraten.

Achtung!

Bitte beachten Sie wegen der Corona-Pandemie die besonderen Regeln für die Vor-Ort-Beratung: Tragen Sie bitte eine FFP2-Maske.

Sprechzeiten der Mieterberatung zum Milieuschutz

Montag, 10.00 – 13.00 Uhr:
Telefonische Sprechzeit unter (030) 44 33 81-108

Dienstag, 15.00 – 17.00 Uhr:

  • jeden 1., 3. und 5. Dienstag im Monat
    im Stadtteilladen Wilhelmstadt, Adamstr. 39, 13595 Berlin
  • jeden 2. und 4. Dienstag im Monat
    im Nachbarschaftszentrum Paul-Schneider-Haus, Schönwalder Str. 23, 13585 Berlin

Donnerstag, 10.00 – 13.00 Uhr:
Telefonische Sprechzeit unter (030) 44 33 81-108

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Antragsformulare

Die Anträge auf Genehmigung verfahrensfreier Vorhaben gemäß § 61 BauO Bln können formlos gestellt werden. Alternativ können Sie folgende Vordrucke verwenden:

Antragsformulare der Berliner Bauaufsicht

Bezirksamt Spandau von Berlin
Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit
Stadtentwicklungsamt – FB Stadtplanung -
13597 Berlin

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