Bei dem Kooperationsprojekt Verein/Schule handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung von Sportprojekten/Sportevents im laufenden Jahr. Anträge hierfür können alle förderwürdiger Spandauer Sportvereine in Kooperation mit Spandauer Schulen stellen. Die Aufteilung der Fördermittel erfolgt durch den Fachbereich Sport unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren.
Diese wären unter anderem:
- Anzahl der eingehenden Anträge
- Anzahl der Teilnehmer (Schüler, Schulen)
- Häufigkeit des Projektes (falls mehrere Projekte gleichem Inhalts oder zur selben Sportarten eingereicht werden)
- Dauer des Projektes
- Höhe des Eigenanteils
FAQ
Allgemeine Information zum Kooperationsmodell Verein/Schule
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Was ist die Intention der Förderung?
Die Mittel sollen die Bildung von Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen fördern und so der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit dienen. Dies entlastet den Schulbereich, bringt neue Ansätze ein und fördert das Ehrenamt sowie die Vereinsarbeit. Kinder und Jugendliche sollen mit diesem Modell direkt dort erreicht werden, wo sie sich ohnehin aufhalten. Sie werden praktisch aus der Schule ohne Umweg in den Freizeitbereich begleitet. Mit der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme soll eine Vielzahl von Projekten finanziert.
Vorrangig sollen Kinder und Jugendliche angesprochen werden, die noch nicht in einem Verein tätig sind und über das gemeinschaftliche Erlebnis einen Anreiz erhalten, im Sport eine regelmäßige und gesunde Freizeitgestaltung zu finden.
Es ist keine Unterstützung bestimmter Altersgruppen, Sportarten oder Schulen geplant. Die finanzielle Unterstützung wird nicht für zusätzliche Regelangebote an den Schulen (z.B. AGs oder Neigungsgruppen) gewährt, die auch durch Mittel des Schulamtes bzw. der Schulaufsicht unterstützt werden können. Wünschenswert sind dagegen z.B. Projekte, bei denen herausgefunden werden soll, wie groß das Interesse an Sportarten ist, die bislang noch nicht von der Schule angeboten werden oder angeboten werden können.
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Welcher Art sollen die Projekte sein?
Bei dem Projekt handelt es sich explizit nicht um regelmäßige Dauerangebote. Mit diesem Modell sollen einzelne Projekte der Sport- und Jugendarbeit unterstützt, die innerhalb eines Antragsjahres stattfinden. Diese „Anschubfinanzierung“ soll in Form von Unterstützung bei Veranstaltungen gemeinsam für Vereine und Schulen geleistet werden. Denkbar sind auch Veranstaltungen über einen Zeitraum von mehreren Tagen, an denen gleichzeitig verschiedene Sportarten angeboten oder die von verschiedenen Schulen beim Wandertag oder als Themenausflug besucht werden. Auf diese Weise würden von einem Projekt gleich mehrere Schulen profitieren können.
Beispiele für förderfähige Projekte sind:
- Workshop zur Sportart
- Wandertag zum/ mit dem Verein
- Projekttag(e) in der Schule oder beim Verein
- Konkrete Sportevents zum Kennenlernen der Sportart oder des Vereins
- Feriencamps
- Wochenendevents
- Themen-Woche
Wichtige Downloads zum Antrag
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Auftaktanschreiben Kooperationsprojekt Verein-Schule 2026
PDF-Dokument (458.9 kB)
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Antragsformular Kooperationsprojekt Verein-Schule 2026
PDF-Dokument (271.0 kB)
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Informationen / Durchführungsfragen zum Kooperationsmodel Verein-Schule 2026
PDF-Dokument (415.8 kB)
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Förderrichtlinien Kooperationsprojektes Verein-Schule 2026
PDF-Dokument (352.4 kB)
FAQ
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Was ist förderfähig/ was kann beantragt werden?
Im Finanzplan darf alles auftauchen, das
- mit dem Projekt direkt zu tun hat,
- insbesondere Dinge, ohne die das Projekt nicht durchführbar wäre,
- Positionen, die auch nach dem Projekt noch funktional erhalten bleiben,
- Positionen, die ohne eine Förderung nicht auftauchen würden.Beispiele für förderfähige Positionen:
- Sportgeräte für die direkte Nutzung beim Projekt wie z.B. Bälle, Schläger, Hürden, Speere, Kugeln, Gymnastikbänder, Stepper,
- nicht individuelle Schutzkleidung wie Helme, Armschützer, Beinschützer, Schulterschützer,
- indirektes, aber benötigtes Zubehör wie z.B. Tornetze, Schutzmatten, Spielfeldbegrenzungen,
- Accessoires zur logistischen Durchführung wie z.B. Leibchen, Anzeigetafeln,
- Werbematerial wie Flyer oder Infozettel,
- Preise und Verwaltungsmaterial wie Urkundenpapier, Medaillen, PokaleBeispiele für nicht-förderfähige Positionen:
- Mietkosten oder Betriebskostenanteile
- Verpflegung/ Catering -
Wichtige Hinweise zum Personalkosten/ Aufwandsentschädigungen
Bei Veranstaltungen werden Aufsichtspersonen und Übungsleitende benötigt. Förderfähig sind hier nur Aufwandsentschädigungen. Nur in begründeten Einzelfällen dürfen die beantragten Aufwendungspauschalen mehr als die Hälfte der Gesamtkosten übersteigen.
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Wie läuft eine Beantragung ab?
Jeder förderungswürdige Sportverein mit Sitz in Spandau und in Zusammenarbeit mit mindestens einer öffentlichen Spandauer Schule kann Antragsteller sein.
Der Antrag kann schriftlich oder per Email eingereicht werden. Wird er per Mail eingereicht, ist ausschließlich das PDF-Format erlaubt. Andere Formate werden als ungültig zurückgewiesen.Der Projektantrag muss von einer Person unterzeichnet werden, die für den Antragssteller vertretungsberechtigt ist. In der Regel ist dies der/die Vereinsvorsitzende, die Geschäftsführung sowie die Schulleitung.
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Welche Unterlagen sind zur Beantragung einzureichen?
Um einen genehmigungsfähigen Antrag einzureichen, werden folgende Dinge benötigt:
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular,
Hier muss darauf geachtet werden, dass sowohl durch den Kontoinhabenden als auch durch die Projektleitung unterschrieben werden muss. Sind beide dieselbe Person, muss dennoch zweimal unterschrieben werden.- eine Projektbeschreibung
o Hier muss eine Schilderung des Ablaufs erfolgen, am besten so, dass auch Lesende, die gar keine Ahnung von dem Sport haben, eine gute Vorstellung von dem erhalten, was geplant ist. Hier soll nicht jede einzelne Übung haarklein beschrieben werden, ein grober Überblick ist ausreichend.
o Auch eine Erläuterung der geplanten Aktionen und Erklärung der Ziele, die erreicht werden sollen, soll hier erwähnt werden.
o Wenn Material durch Fördermittel beschafft werden soll, muss eine Erläuterung erfolgen, welche Rolle dieses Material bei der Durchführung des Projekts spielt und was nach dem Projekt damit geschehen soll.
- der Finanzierungsplan
o Dieser muss eine detaillierte Aufstellung aller für das Projekt geplanten Ausgaben und Einnahmen enthalten. Bei nicht selbsterklärenden Positionen muss noch die Bedeutung der jeweiligen Position für das Projekt erläutert werden.
o Unabdingbar ist eine separate Auflistung und Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen. In dieser Auflistung muss auch der Eigenanteil aufgeführt und am Ende alle Summen zusammengefasst werden.Der Projektzuschuss darf ausschließlich für den Zweck des beantragten Projektes verwendet werden. Für das Projekt benötigtes Material oder Investitionen verbleiben nach Abschluss des Projektes im Eigentum des Vereins oder der Schule. Der Finanzierungsplan ist genau einzuhalten und mit entsprechenden Rechnungen zu belegen. Eine Verwendung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. Das Projekt muss bis spätestens zum Jahresende stattgefunden haben und abgerechnet sein. Die Finanzmittel sind nicht übertragbar. Der mit der Genehmigung versandte Projektberichtsbogen (Sachbericht) und der zahlenmäßige Nachweis sind bis spätestens vier Wochen nach Abschluss Ihres Projektes ausgefüllt, unter Beifügung der Rechnungen/Quittungen, zurückzusenden. Nicht benötigte Gelder sind unverzüglich an die Bezirkskasse Spandau zurückzuzahlen. Wenn sich der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung maßgebliche Umstände ändern oder wegfallen, ist dies dem Fachbereich Sport sofort schriftlich mitzuteilen.
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Darf ich mit meinem Projekt schon beginnen, bevor die Bewilligung erteilt wurde?
Die gesetzlichen Regelungen besagen, dass Kooperationsmittel nur gewährt werden dürfen, wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Wenn Sie aus zwingenden Gründen schon vor der Entscheidung (Bewilligung/Ablehnung) mit Ihrem Projekt anfangen wollen, müssen Sie beim Sportamt einen Antrag auf die „Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns“ stellen.
Bitte beachten Sie dabei unbedingt: Eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ist keine Garantie für eine positive Förderentscheidung! Das bedeutet lediglich, dass bereits Ausgaben für das Projekt getätigt werden können. Wenn es zu einer positiven Förderentscheidung kommt, sind diese Ausgaben dann förderfähig.
Um finanzielle Risiken zu minimieren, empfehlen wir Ihnen, bis zur Bekanntgabe der Förderentscheidung lediglich Verträge mit einem Rücktrittsrecht abzuschließen. So können die Verträge im Falle einer Ablehnung Ihres Antrages wieder aufgelöst werden.
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Dürfen die Ausgaben vom Finanzplan abweichen?
Als Antragssteller sind Sie grundsätzlich verpflichtet, alle wesentlichen Änderungen umgehend (und innerhalb des Bewilligungszeitraums) dem Sportamt mitzuteilen. Das gilt ganz besonders für alle Änderungen, die sich auch finanziell auswirken.
Wesentlich sind zum Beispiel:
- Änderungen in der Art der Umsetzung des Projektes,
- neue Positionen im Finanzplan,
- Wegfall von Positionen im Finanzplan,
größere Abweichungen (über 20%) in den einzelnen Positionen des Finanzierungsplans (in diesen Fall besteht keine Garantie auf Übernahme der Kosten).Falls Fragen bestehen – schreiben Sie im Zweifel lieber eine E-Mail mehr, als im Zweifelsfall verausgabte Mittel zurückerstatten zu müssen.
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Was geschieht mit Restmitteln?
Verbleibende Restmittel (egal in welcher Höhe) müssen unmittelbar nach Leistung der letzten projektbezogenen Zahlung und unabhängig von der Vorlagefrist des Verwendungsnachweises an die im Bewilligungsbescheid angegebene Kontoverbindung und unter Nennung der Projektnummer im Verwendungszweck zurücküberwiesen werden.
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Reicht es aus, Änderungsanträge per Email einzureichen?
Ja, per Email zugeschickte Änderungsanträge können anerkannt werden. Die Originale können bei Bedarf angefordert werden.
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Wie hoch dürfen die beantragten Fördermittel sein?
Die Höhe der Fördermittel hängen von vielen Dingen ab – generell muss berücksichtigt werden, dass es sich um einen Zuschuss zum Projekt handelt. Ein angemessener Eigenanteil sollte vorhanden sein, dieser sollte bei mindestens 15% der Gesamtkosten liegen.
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Welche Unterlagen sind nach Beendigung des Projektes einzureichen?
Nach Beendigung des Projekts muss innerhalb von 4 Wochen ein schriftlicher Nachweis über die Verwendung der Fördermittel erstellt werden.
Der Projektbericht dient der Erfolgs- und Wirkungskontrolle ihres Projektes. Der Bericht sollte möglichst umfassend, detailliert und in ausformulierten Sätzen geschrieben sein. Zusätzliches und veranschaulichendes Bildmaterial sowie Berichterstattungen auf Homepages oder ähnliches sind, wenn vorhanden und möglich erwünscht.Der Verwendungszweck besteht aus:
o dem Sachbericht – einer textlichen Projektbeschreibung (in der Regel eine Seite, mit Bildmaterial zwei Seiten):
o Auflistung des Projektablaufs (Datum und Ablauf, zum Beispiel Anzahl der Einsätze, Endplatzierung oder durchgeführte Leistungstests usw.)
o Beschreibung des Einsatzes des beschafften Materials (gern auch mit Bildmaterial)
o Bei Abweichungen von den genehmigten Kosten eine Erklärung des Abweichungsgrunds (z.B. günstigeres Angebot als angenommen usw.)
o Eine Erklärung, dass die genehmigten Mittel wie beantragt verwendet wurden.
o Gern dürfen dem Verwendungszweck auch Fotos beigefügt werden, sofern diese vorhanden sind (z.B. von der Veranstaltung oder dem beschafften Material, am besten „im Einsatz“)
o Wichtig! Der Textteil muss eigenhändig unterschrieben sein (bei Minderjährigen durch einen gesetzlichen Vertreter, in diesem Fall muss der Unterschrift auch der Name lesbar hinzugefügt werden).o dem zahlenmäßigen Nachweis – einer Auflistung aller entstandenen Kosten
o Auflistung aller Kosten in Listenform
o Nachweise der Ausgaben z.B. durch Rechnungen
o Nachweise der tatsächlichen Ausgabe, z.B. durch ÜberweisungsnachweisUm eine Projekt positiv abschließen zu können, muss nach dem Stattfinden des Projekts der sogenannte Verwendungszweck bewiesen werden, dieser besteht aus
o einem Projektbericht (Schilderung des tatsächlichen Ablaufs, die gemachten Erfahrungen, erreichte Erfolge – z.B. Zahl der Neueintritte, Selbstreflexion und Verbesserungsideen für zukünftige Projekte) im Optimalfall auch mit Bildmaterial ausgeschmückt,
o ein zahlenmäßiger Verwendungsnachweis – das bedeutet im Klartext: die Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit allen dazugehörigen Rechnungen und Nachweisen. Sofern es sich nicht um pauschal berechnete Kosten handelt, müssen alle Ausgaben mit einer Rechnung oder Quittung und den dazugehörigen Überweisungs-/ Zahlungsnachweisen eingereicht werden. -
Was ist, wenn das Projekt verschoben werden muss/ausfällt?
Sollte eine Umsetzung im Rahmen des Bewilligungs- bzw. Durchführungszeitraums zeitlich nicht mehr möglich sein, ist vom Antragssteller zu prüfen, ob durch eine Änderung des Projektkonzeptes ein fristgemäßer Abschluss möglich wäre. Ist dies nicht der Fall und kommt es (aufgrund höherer Gewalt) zu einer Absage/einem Abbruch des Projekts, können bereits angefallene Kosten als unterstützungsfähige Ausgabe anerkannt werden. Dazu muss bei der Projektabrechnung dargelegt werden, warum eine Verschiebung oder Änderung nicht möglich war. Das Sportamt hält sich eine Prüfung des Grundes für Verschiebung oder Ausfalls vor.
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Zeitplan:
- Veröffentlichung der Ausschreibung: XX.10.2025
- Antragsstellung möglich bis zum 28.02.2026 (Eingangsdatum!)
- Bewilligung durch das Sportamt bis 01.04.2026
- Mittelauszahlung bei Genehmigung frühestens 2 Monate vor Projektbeginn
- Einreichen des Verwendungsnachweises 4 Wochen nach Projektende, spätestens
zum 06.12.2026
- Eventuell notwendige Rückzahlung umgehend nach Projektende, spätestens
zum 06.12.2026 -
Was ist, wenn das Projekt erst nach Ablauf der Frist festgelegt wird?
Alle bis zum Fristende eingereichten Anträge werden nach Prüfung und Förderfähigkeit bearbeitet. Verbleiben danach noch Restmittel, werden diese auf Anträge verteilt, die nach der Frist eingehen. Ein Antrag kann also auch noch nach der Frist gestellt werden.
Fachbereich Sport
Bezirksamt Spandau von Berlin
Abt. Bildung, Kultur, Sport und Facility Management
Schul- und Sportamt
Postanschrift:
13578 Berlin
Hausanschrift:
- Raum: 1. OG
- Fax: (030) 90279 - 3269
- E-Mail Mail an das Sportamt Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet. (Weitere Hinweise)