FAQ

Häufige Fragen

Kooperationsmodell Verein Schule

Bei dem Kooperationsprojekt Verein/Schule handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung von Sportprojekten/Sportevents im laufenden Jahr. Anträge hierfür können alle förderwürdiger Spandauer Sportvereine in Kooperation mit Spandauer Schulen stellen. Die Aufteilung der Fördermittel erfolgt durch den Fachbereich Sport unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren.
Diese wären unter anderem:
- Anzahl der eingehenden Anträge
- Anzahl der Teilnehmer (Schüler, Schulen)
- Häufigkeit des Projektes (falls mehrere Projekte gleichem Inhalts oder zur selben Sportarten eingereicht werden)
- Dauer des Projektes
- Höhe des Eigenanteils

Allgemeine Information zum Kooperationsmodell Verein/Schule

  • Was ist die Intention der Förderung?

    Die Mittel sollen die Bildung von Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen fördern und so der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit dienen. Dies entlastet den Schulbereich, bringt neue Ansätze ein und fördert das Ehrenamt sowie die Vereinsarbeit. Kinder und Jugendliche sollen mit diesem Modell direkt dort erreicht werden, wo sie sich ohnehin aufhalten. Sie werden praktisch aus der Schule ohne Umweg in den Freizeitbereich begleitet. Mit der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme soll eine Vielzahl von Projekten finanziert.

  • Für welche Zielgruppe ist das Kooperationsmodell konzipiert?

    Es sollen vorrangig Kinder und Jugendliche angesprochen werden, die noch nicht in einem Verein tätig sind und über das gemeinschaftliche Erlebnis einen Anreiz erhalten, im Sport eine regelmäßige und gesunde Freizeitgestaltung zu finden.

  • Welcher Art sollen die Projekte sein?

    Bei dem Projekt handelt es sich explizit nicht um regelmäßige Dauerangebote. Mit diesem Modell sollen einzelne Projekte der Sport- und Jugendarbeit unterstützt, die innerhalb eines Antragsjahres stattfinden. Diese „Anschubfinanzierung“ soll in Form von Unterstützung bei Wochenendevents, einer Ferienaktion, einer Themen-Woche, Seminaren oder Veranstaltungen gemeinsam für Vereine und Schulen geleistet werden. Denkbar sind auch Veranstaltungen über einen Zeitraum von mehreren Tagen, an denen gleichzeitig verschiedene Sportarten angeboten oder die von verschiedenen Schulen beim Wandertag oder als Themenausflug besucht werden. Auf diese Weise würden von einem Projekt gleich mehrere Schulen profitieren können.

  • Welche Schul-/Sport/-Jugend-Bereiche sollen besonders unterstützt werden?

    Es ist keine Unterstützung bestimmter Altersgruppen, Sportarten oder Schulen geplant. Die finanzielle Unterstützung wird nicht für zusätzliche Regelangebote an den Schulen (z.B. AGs oder Neigungsgruppen) gewährt, die auch durch Mittel des Schulamtes bzw. der Schulaufsicht unterstützt werden können. Wünschenswert sind dagegen z.B. Projekte, bei denen herausgefunden werden soll, wie groß das Interesse an Sportarten ist, die bislang noch nicht von der Schule angeboten werden oder angeboten werden können.

  • Weitere Hinweise zum Verfahren

    Die Zuteilung der Fördermittel erfolgt durch den Fachbereich Sport unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren.
    Diese wären unter anderem die Anzahl der insgesamt eingehenden Anträge, die Anzahl der Teilnehmenden (Schüler, Schulen), die Häufigkeit des Projektes (falls mehrere Projekte gleichem Inhalts oder zur selben Sportarten eingereicht werden), die Dauer des Projektes oder Höhe des Eigenanteils.
    Der Projektzuschuss darf ausschließlich für den Zweck des beantragten Projektes verwendet werden. Für das Projekt benötigtes Material oder Investitionen verbleiben nach Abschluss des Projektes im Eigentum des Vereins oder der Schule. Der Finanzierungsplan ist genau einzuhalten und mit entsprechenden Rechnungen zu belegen. Eine Verwendung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. Das Projekt muss bis spätestens zum Jahresende stattgefunden haben und abgerechnet sein. Die Finanzmittel sind nicht übertragbar. Der mit der Genehmigung versandte Projektberichtsbogen (Sachbericht) und der zahlenmäßige Nachweis sind bis spätestens vier Wochen nach Abschluss Ihres Projektes ausgefüllt, unter Beifügung der Rechnungen/Quittungen, zurückzusenden. Nicht benötigte Gelder sind unverzüglich an die Bezirkskasse Spandau zurückzuzahlen. Wenn sich der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung maßgebliche Umstände ändern oder wegfallen, ist dies dem Fachbereich Sport sofort schriftlich mitzuteilen.

Wichtige Downloads zum Antrag

  • Auftaktanschreiben Kooperationsprojekt Verein-Schule 2025

    PDF-Dokument (457.1 kB)

  • Antragsformular Kooperationsprojekt Verein-Schule 2025

    PDF-Dokument (270.9 kB)

  • Informationen zum Kooperationsmodel Verein-Schule 2025

    PDF-Dokument (374.7 kB)

  • Regeln des Kooperationsprojektes Verein-Schule 2025

    PDF-Dokument (544.6 kB)

FAQ

  • Was kann beantragt werden?

    Alle sportlichen Projekte, die in Kooperation zwischen Sportvereinen und Schulen stattfinden. Darunter zählen z.B. Workshops, Wander-/ Projekttage, Sportevents und Camps. Dauerhaft widerkehrende Sportstunden (Sport AGs) werden nicht gefördert.

  • Wer kann einen Antrag für das Kooperationsprojekt Verein/Schule stellen?

    Jeder förderungswürdige Spandauer Sportverein mit mindestens einer Spandauer Kooperationsschule kann Antragsteller sein.
    Der Antrag kann schriftlich oder per Email eingereicht werden.

  • Wer ist berechtigt, den Antrag zu unterschreiben?

    Der Projektantrag kann nur von einer Person unterzeichnet werden, die für den Antragssteller vertretungsberechtigt ist. In der Regel ist dies der/die Vereinsvorsitzende, die Geschäftsführung sowie die Schulleitung.

  • Bis wann kann der Antrag gestellt werden?

    Siehe Zeitplan.

  • Welche Unterlagen sind zur Beantragung einzureichen?

    Um einen genehmigungsfähigen Antrag einzureichen, werden folgende Dinge benötigt:
    - das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular,
    - eine Projektbeschreibung (Schilderung des Ablaufs, Erläuterung der geplanten Aktionen und Erklärung der Ziele, die erreicht werden sollen),
    - der Finanzierungsplan (detaillierte Aufstellung aller für die Veranstaltung geplanten Ausgaben- und Einnahmesummen).

  • Darf ich mit meinem Projekt schon beginnen, bevor die Bewilligung erteilt wurde?

    Die gesetzlichen Regelungen besagen, dass Kooperationsmittel nur gewährt werden dürfen, wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Wenn Sie aus zwingenden Gründen schon vor der Entscheidung (Bewilligung/Ablehnung) mit Ihrem Projekt anfangen wollen, müssen Sie beim Sportamt einen Antrag auf die „Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns“ stellen. Bitte beachten Sie dabei unbedingt: Eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ist keine Garantie für eine positive Förderentscheidung! Bis eine Entscheidung des Sportamtes über Ihren Antrag vorliegt, können bei dem genehmigten vorzeitigen Projektbeginn von Ihnen nur unaufschiebbare Ausgaben geleistet werden.
    Grundlage dafür ist der von Ihnen mit dem Projektantrag vorgelegte Finanzierungsplan. Um finanzielle Risiken zu minimieren, empfehlen wir Ihnen, bis zur Bekanntgabe der Förderentscheidung lediglich Verträge mit einem Rücktrittsrecht abzuschließen. So können die Verträge im Falle einer Ablehnung Ihres Antrages wieder aufgelöst werden.

  • Wie hoch dürfen die beantragten Fördermittel sein?

    Die Höhe der Fördermittel hängen von vielen Dingen ab – generell muss berücksichtigt werden, dass es sich um einen Zuschuss zum Projekt handelt. Ein angemessener Eigenanteil sollte vorhanden sein, dieser sollte bei mindestens 15% der Gesamtkosten liegen.

  • Welche Unterlagen sind nach Beendigung des Projektes einzureichen?

    Um eine Projekt positiv abschließen zu können, muss nach dem Stattfinden des Projekts der sogenannte Verwendungszweck bewiesen werden, dieser besteht aus
    - einem Projektbericht (Schilderung des tatsächlichen Ablaufs, die gemachten Erfahrungen, erreichte Erfolge – z.B. Zahl der Neueintritte, Selbstreflexion und Verbesserungsideen für zukünftige Projekte) im Optimalfall auch mit Bildmaterial ausgeschmückt,
    - ein zahlenmäßiger Verwendungsnachweis – das bedeutet im Klartext: die Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit allen dazugehörigen Rechnungen und Nachweisen.

  • Was ist ein Projektbericht?

    Der Projektbericht dient der Erfolgs- und Wirkungskontrolle ihres Projektes. Der Bericht sollte möglichst umfassend, detailliert und in ausformulierten Sätzen geschrieben sein. Zusätzliches und veranschaulichendes Bildmaterial sowie Berichterstattungen auf Homepages oder ähnliches sind, wenn vorhanden und möglich erwünscht.

  • Was gehört zu einem vollständigen Verwendungsnachweis?

    Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und der Auflistung aller angefallenen Kosten und der dazugehörigen Belege als Nachweis.

Verschieben oder Ändern des Projekts

  • Was ist zu tun, wenn das Projekt verschoben werden muss/ausfällt?

    Sollte eine Umsetzung im Rahmen des Bewilligungs- bzw. Durchführungszeitraums zeitlich nicht mehr möglich sein, ist vom Antragssteller zu prüfen, ob durch eine Änderung des Projektkonzeptes ein fristgemäßer Abschluss möglich wäre. Ist dies nicht der Fall und kommt es (aufgrund höherer Gewalt) zu einer Absage/einem Abbruch des Projekts, können bereits angefallene Kosten als unterstützungsfähige Ausgabe anerkannt werden. Dazu muss bei der Projektabrechnung dargelegt werden, warum eine Verschiebung oder Änderung nicht möglich war. Das Sportamt hält sich eine Prüfung des Grundes für Verschiebung oder Ausfalls vor.

  • Dürfen die Ausgaben vom Finanzplan abweichen?

    Als Antragssteller sind Sie grundsätzlich verpflichtet, alle wesentlichen Änderungen umgehend (und innerhalb des Bewilligungszeitraums) dem Sportamt mitzuteilen. Das gilt ganz besonders für alle Änderungen, die sich auch finanziell auswirken.
    Wesentlich sind zum Beispiel:
    - Änderungen in der Art der Umsetzung des Projektes,
    - neue Positionen im Finanzplan,
    - Wegfall von Positionen im Finanzplan,
    - größere Abweichungen (über 20%) in den einzelnen Positionen des Finanzierungsplans (in diesen Fall besteht keine Garantie auf Übernahme der Kosten).

    Falls Fragen bestehen – schreiben Sie im Zweifel lieber eine E-Mail mehr, als im Zweifelsfall verausgabte Mittel zurückerstatten zu müssen.

  • Was geschieht mit Restmitteln?

    Verbleibende Restmittel (egal in welcher Höhe) müssen unmittelbar nach Leistung der letzten projektbezogenen Zahlung und unabhängig von der Vorlagefrist des Verwendungsnachweises an die im Bewilligungsbescheid angegebene Kontoverbindung zurücküberwiesen werden.

  • Reicht es zurzeit, Änderungsanträge per Email einzureichen?

    Ja, per Email zugeschickte Änderungsanträge können anerkannt werden. Die Originale können bei Bedarf angefordert werden.

  • Was ist förderfähig / was kann beantragt werden?

    Im Finanzplan darf alles auftauchen, das
    - mit dem Projekt direkt zu tun hat,
    - insbesondere Dinge, ohne die das Projekt nicht durchführbar wäre,
    - Positionen, die auch nach dem Projekt noch funktional erhalten bleiben,
    - Positionen, die ohne eine Förderung nicht auftauchen würden.
    Beispiele für förderfähige Positionen:
    - Sportgeräte für die direkte Nutzung beim Projekt wie z.B. Bälle, Schläger, Hürden, Speere, Kugeln, Gymnastikbänder, Stepper,
    - nicht individuelle Schutzkleidung wie Helme, Armschützer, Beinschützer, Schulterschützer,
    - indirektes, aber benötigtes Zubehör wie z.B. Tornetze, Schutzmatten, Spielfeldbegrenzungen,
    - Accessoires zur logistischen Durchführung wie z.B. Leibchen, Anzeigetafeln,
    - Werbematerial wie Flyer oder Infozettel,
    - Preise und Verwaltungsmaterial wie Urkundenpapier, Medaillen, Pokale
    Beispiele für nicht-förderfähige Positionen:
    - Mietkosten oder Betriebskostenanteile
    - Verpflegung/ Catering

  • Zeitplan

    - Veröffentlichung der Ausschreibung: 20.12.2024
    - Antragsstellung möglich bis zum 28.02.2025 (Eingangsdatum!)
    - Bewilligung durch das Sportamt bis 01.04.2025
    - Mittelauszahlung bei Genehmigung frühestens 2 Monate vor Projektbeginn
    - Einreichen des Verwendungsnachweises 4 Wochen nach Projektende, spätestens zum 05.12.2025
    - Eventuell notwendige Rückzahlung umgehend nach Projektende, spätestens zum 05.12.2025

  • Was ist, wenn das Projekt erst nach Ablauf der Frist festgelegt wird?

    Alle bis zum Fristende eingereichten Anträge werden nach Prüfung und Förderfähigkeit bearbeitet. Verbleiben danach noch Restmittel, werden diese auf Anträge verteilt, die nach der Frist eingehen. Ein Antrag kann also auch noch nach der Frist gestellt werden.

Fachbereich Sport

Bezirksamt Spandau von Berlin
Abt. Bildung, Kultur, Sport und Facility Management
Schul- und Sportamt

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