Informationen, Anträge und Formulare

Welche Aufgaben hat der THFD Jugend?

  • Beratung und Begleitung von Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, die eine wesentliche körperliche, geistige oder mehrfache Behinderung haben (oder von einer solchen Behinderung bedroht sind) sowie deren Familien
  • Koordination und Planung individueller Unterstützungsangebote in Schule, Freizeit und Beruf
  • Förderung von Selbstbestimmung, Inklusion und schulischer/beruflicher Integration
  • Unterstützung beim Zugang zu finanziellen Leistungen, Hilfsmitteln, Assistenz und barrierefreien Angeboten
  • Zusammenarbeit mit Schulen, Eltern, Trägern der Jugendhilfe, Therapeuten und anderen Behörden
  • Hilfe bei Anträgen, Anlaufstellen und Informationsweitergabe zu Rechten und Möglichkeiten.

Welche Leistungen können beantragt / erbracht werden?

  • Ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
  • Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz für Kinder und Jugendliche mit einer wesentlichen Hör- oder Sehbehinderung oder wegen Taub- bzw. Blindheit
  • Personenzentrierte Beratung von Eltern über die Fördermöglichkeiten ihrer Kinder mit Behinderung und Rechtsansprüche gegenüber anderen Rehabilitationsträgern.

Über weitere, individuelle Hilfemöglichkeiten beraten wir Sie gern.

Erforderliche Unterlagen (nicht abschließend):

  • Gültige Personaldokumente
  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Wenn vorhanden, ärztliche Stellungnahmen oder Gutachten
  • Evtl. Schwerbehindertenausweis
  • Einkommensnachweise oder Leistungsbescheide (bspw. JobCenter)
  • Antrag Teilhabeleistungen Teilhabefachdienst Jugend

    PDF-Dokument (698.6 kB) - Stand: 10/24

  • Schweigepflichtentbindung

    PDF-Dokument (1.6 MB) - Stand: 10/24

  • LPflGG (Landespflegegeldgesetz)

    PDF-Dokument (693.6 kB)