- Ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
- Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz für Kinder und Jugendliche mit einer wesentlichen Hör- oder Sehbehinderung oder wegen Taub- bzw. Blindheit
- Personenzentrierte Beratung von Eltern über die Fördermöglichkeiten ihrer Kinder mit Behinderung und Rechtsansprüche gegenüber anderen Rehabilitationsträgern.
Über weitere, individuelle Hilfemöglichkeiten beraten wir Sie gern.