Die Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII bildet den Rahmen für die zielgerichtete Entwicklung der Jugendhilfe im Bezirk Spandau. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden Bedarfe systematisch erhoben und analysiert, Strategien entwickelt und Entwicklungsprozesse der Jugendhilfe fachlich begleitet. Ziel ist es, die bedarfsgerechte Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Familien im Bezirk mit Angeboten und Leistungen der Jugendhilfe sicherzustellen. In Spandau erfolgt die Jugendhilfeplanung in Kooperation aller Fachbereiche im Jugendamt und in enger Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe sowie in Abstimmung mit anderen Ressorts.
Informationen zum Jugendhilfeplanung
-
1. Familienförderplan
PDF-Dokument (2.7 MB)
-
Jugendförderplan 2026 bis 2029 Spandau
PDF-Dokument (2.8 MB)