Wenn Sie eine Urkunde über die Geburt zur Anmeldung einer Eheschließung oder zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen, wählen Sie an entsprechender Stelle bitte “Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister” aus. Eine Geburtsurkunde ist für diese Zwecke nicht ausreichend
Urkunden können nur für Personen erstellt werden, die in Spandau oder Staaken geboren wurden, die in Spandau oder Staaken geheiratet haben, die in Spandau eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind oder die in Spandau oder Staaken verstorben sind. Bei einem anderen Ereignisort wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Die Erteilung von Urkunden oder die Auskunft aus den einzelnen Personenstandsregistern kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich das Register bezieht sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung von Urkunden oder Auskünften, wenn sie ein rechtliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.