Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Liebe Bürger*innen,
mit der Veröffentlichung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) im Bundesgesetzblatt wird das Transsexuellengesetz abgeschafft und ab dem 1. November 2024 tritt das SBGG in Kraft. Damit einhergehend ändert sich auch die Zuständigkeit von den Amtsgerichten über auf die Standesämter.

Das Standesamt Spandau von Berlin möchte Ihnen im Form eines Merkblattes Unterstützung anbieten für die Anmeldung im Rahmen des SBGG. Bitte lesen Sie sich das Merkblatt in Ruhe aufmerksam durch. Selbstverständlich können Sie auch mit dem Standesamt in Kontakt treten, sollten Sie anschließend noch offene Fragen haben.

  • SBGG - Merkblatt

    PDF-Dokument (824.8 kB)
    Dokument: Standesamt Spandau von Berlin

Sie finden hier das benötigte Anmeldeformular. Bitte beachten Sie, dass dieses erst ab dem 01. August 2024 im Original eingereicht werden darf!
Bitte sehen Sie von einer Anmeldung per E-Mail oder persönlicher Vorsprache ab, da für die Anmeldung zwingend notwendig ist, dass die betroffene Person eine eigenhändige Unterschrift leistet.
Die Anmeldung kann beim Standesamt abgegeben werden, jedoch muss die Erklärung anschließend auch bei uns erfolgen. Bitte bedenken Sie hierbei somit die Frist von 3 Monaten bis zur Abgabe der Erklärung.

  • SBGG - Formular Erwachsener

    PDF-Dokument (274.5 kB)
    Dokument: Standesamt Spandau von Berlin

  • SBGG - Formular minderjähriges Kind

    PDF-Dokument (371.3 kB)
    Dokument: Standesamt Spandau von Berlin

Bezirksamt Spandau von Berlin
Amt für Bürgerdienste
Fachbereich Standesamt
Carl-Schurz-Straße 2/6
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Räume 24-40 und 46-48

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