Neben dem vom Arzt ausgestellten
• Leichenschauschein und
• gegebenenfalls der erweiterten Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes werden benötigt:
• der gültige Personalausweis/Reisepass im Original
• die Sterbefallanzeige der Einrichtung, in der sich der Sterbefall ereignete, ansonsten die Anzeige des Bestatters
• für Ledige die Geburtsurkunde im Original,
• bei Verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebenden zusätzlich die letzte Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit aktueller Namensführung im Original.
• bei aufgelöster Ehe/eingetragener Lebenspartnerschaft zusätzlich der Nachweis der Auflösung (rechtskräftiges Scheidungsurteil/Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde des vorangegangenen Ehegatten oder Lebenspartners/Lebenspartnerin, Beschluss über Todeserklärung) im Original
• Ausländische Dokumente sind in internationaler Ausfertigung oder im Original mit Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer vorzulegen.
• Zusätzlich in dem jeweiligen Fall auch der Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Bundesvertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung) und Nachweise über Namensänderungen oder Namensangleichungen
• Darüber hinaus können weitere Unterlagen erforderlich sein. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei auftretenden Fachfragen ebenfalls zur Verfügung.
• Die von Ihnen beantragten Sterbeurkunden sind, bis auf die Sterbeurkunde für Rentenzwecke, gebührenpflichtig. Mit der Sterbeurkunde können Sie alle erforderlichen Ab- und Ummeldungen veranlassen. Wurde ein Testament hinterlassen oder wollen Sie einen Erbschein beantragen, wenden Sie sich bitte an das für den Wohnsitz des/der Verstorbenen zuständige Nachlassgericht (Amtsgericht).