Seit 2011 wurden diverse Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Carlo-Schmid-Oberschule durchgeführt. Das Gebäude der 1974 im Ortsteil Wilhelmstadt gegründete Oberschule ist dennoch weiterhin in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Bereits 2015 wurden zusätzlich zum Sanierungsbedarf massive Mängel beim Brandschutz der Schule festgestellt. In Folge dessen wurde vom Bezirk beim Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) aus dem Programm Baufonds Soziale Stadt die Baumaßnahme „Aufwertung von Teilbereichen der Carlo-Schmid-Oberschule unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Brandschutzes mit Gesamtkosten von rd. 2,7 Mio. € angemeldet und genehmigt bekommen. 2017 (während der Durchführung der EFRE Baumaßnahme) kam es zu einem Wasserrohrbruch, in dessen Folge in der Eingangshalle Teile der Decke einstürzten.
Nach Beseitigung des Wasserschadens wurden die umfangreiche Sanierungsarbeiten, um das Gebäude bis zur geplanten Komplettsanierung zu ertüchtigen, im Rahmen der EFRE Baumaßnahme fortgesetzt.
Im Rahmen des Gebäudescans (Instrument zur Grobschätzung des Sanierungsbedarfs aller Berliner Schulen, um die Finanzierung sicherzustellen) wurde der Sanierungsbedarf der Schule auf über 10 Mio. € geschätzt und die Schule als Großsanierungsfall eingestuft.
Das Vorhaben Gesamtsanierung ist Bestandteil der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und liegt in den Händen der landeseigenen HOWOGE. Die Größenordnung der Maßnahme erfordert umfangreiche Planungsschritte sowie auch eine stärkere Beteiligung der Schulgemeinschaft. Derzeit wird ein sogenanntes Bedarfsprogramm erstellt, das bis zum Ende 2021 vorliegen soll.
Dem im Rahmen der Zielplanung ermittelten Sanierungsaufwand samt Kostenschätzung wurde auch die Option eines kompletten Schulneubaus gegenübergestellt. Nach eingehender Prüfung aller baufachlichen Gegebenheiten wurde im Einvernehmen mit der Schule entscheiden, weiterhin die Variante der Gesamtsanierung in Kombination mit einer bedarfsgerechten Erweiterung zu verfolgen. Eine Umsetzung des Bauvorhabens könnte – nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung des fertigen Bedarfsprogrammes durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) – ab 2024 beginnen.