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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der 19. Sitzung vom 24.01.2019 |
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Ö 3 |
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Beratung von Drucksachen |
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Ö 3.1 |
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Transparenz bei der städtebaulichen Entwicklung verbessern |
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1213/XX |
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Ö 3.2 |
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Jugendfreizeiteinrichtung in Tegel |
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1215/XX |
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Ö 3.3 |
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Naturpark Schönholz |
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1300/XX |
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Ö 3.4 |
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Verbindung Sterkrader Str./EZ Borsighallen |
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1302/XX |
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Ö 3.5 |
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Bezirkseigenes Grundstück Senheimer Str. als Alternativstandort für die vom Land geplante Errichtung von Flüchtlingsunterkünften aufnehmen |
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1313/XX |
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Ö 3.6 |
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Beseitigung von Nixenkraut |
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1372/XX |
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Ö 3.7 |
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Liegenschaft Oranienburger Chaussee/Schönfließer Straße |
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1373/XX |
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Ö 3.8 |
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Informationsveranstaltung zum künftigen Milieuschutzgebiet beim Letteplatz durchführen |
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1382/XX |
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Ö 3.9 |
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Ausbau Pumpwerk Heiligensee |
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1411/XX |
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Ö 3.10 |
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Green Berlin IV - Luftreinhalteplan |
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1121/XX |
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Ö 3.11 |
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Beobachtung weiterer potenzieller sozialer Erhaltungsgebiete |
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1375/XX |
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VORLAGE |
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ALLRIS net RatsinformationBeschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten. |
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10.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 13.13 - überwiesen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten. Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur (Federführung) und an den Ausschuss für Sozialraumorientierung (mitberatend)
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18.10.2018 - Ausschuss für Sozialraumorientierung |
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Ö 5.1 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten. Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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15.11.2018 - Ausschuss für Sozialraumorientierung |
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Ö 4.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten. in folgender geänderter Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, regelmäßig mindestens alle zwei Jahre anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten. anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (5 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/Linke) dagegen: 1 (FDP) Enthaltung: 0
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29.11.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur |
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Ö 4.17 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten. Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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24.01.2019 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur |
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Ö 4.15 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten. Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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31.01.2019 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur |
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Ö 3.11 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten. Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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20.02.2019 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur |
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Ö 4.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten. in geänderter Fassung: Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, regelmäßig mindestens alle zwei Jahre anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten. anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 (4 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 2 (1 CDU/FDP)
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13.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 10.9 - mit Änderungen in der BVV beschlossen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten. in geänderter Fassung: Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, regelmäßig mindestens alle zwei Jahre anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten. Gemäß Konsensliste Annahme
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Ö 3.12 |
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Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Reinickendorf erarbeiten |
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1407/XX |
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Ö 3.13 |
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Bebauungsplanverfahren Mäckeritzwiesen fortsetzen und nicht stoppen |
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1546/XX |
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Ö 3.14 |
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Ein Drittes Hallenbad für Reinickendorf |
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1564/XX |
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Ö 3.15 |
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Sandsteinportal des Altbaus am Rathaus (Antony-Platz) denkmalgerecht reinigen lassen |
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1540/XX |
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Ö 3.16 |
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Umfassende Bürgerbeteiligung beim geplanten Umbau des Märkischen Zentrums |
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0758/XX |
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Ö 4 |
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Bericht aus dem Bezirksamt |
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Ö 5 |
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Verschiedenes |
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