Tagesordnung - 20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur  

 
 
Bezeichnung: 20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
Datum: Do, 31.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:12 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der 19. Sitzung vom 24.01.2019      
Ö 3     Beratung von Drucksachen      
Ö 3.1  
Transparenz bei der städtebaulichen Entwicklung verbessern  
1213/XX  
Ö 3.2  
Jugendfreizeiteinrichtung in Tegel  
1215/XX  
Ö 3.3  
Naturpark Schönholz  
1300/XX  
Ö 3.4  
Verbindung Sterkrader Str./EZ Borsighallen  
1302/XX  
Ö 3.5  
Bezirkseigenes Grundstück Senheimer Str. als Alternativstandort für die vom Land geplante Errichtung von Flüchtlingsunterkünften aufnehmen  
1313/XX  
Ö 3.6  
Beseitigung von Nixenkraut  
1372/XX  
Ö 3.7  
Liegenschaft Oranienburger Chaussee/Schönfließer Straße  
1373/XX  
Ö 3.8  
Informationsveranstaltung zum künftigen Milieuschutzgebiet beim Letteplatz durchführen  
1382/XX  
Ö 3.9  
Ausbau Pumpwerk Heiligensee  
1411/XX  
Ö 3.10  
Green Berlin IV - Luftreinhalteplan  
1121/XX  
Ö 3.11  
Beobachtung weiterer potenzieller sozialer Erhaltungsgebiete
1375/XX  
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Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

   
    10.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 13.13 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur (Federführung) und an den Ausschuss für Sozialraumorientierung (mitberatend)

 

 

   
    18.10.2018 - Ausschuss für Sozialraumorientierung
    Ö 5.1 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    15.11.2018 - Ausschuss für Sozialraumorientierung
    Ö 4.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

in folgender geänderter Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, regelmäßig mindestens alle zwei Jahre anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (5 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/Linke)   dagegen: 1 (FDP)   Enthaltung: 0

   
    29.11.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 4.17 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

Vertagung

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    24.01.2019 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 4.15 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    31.01.2019 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 3.11 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    20.02.2019 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 4.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

in geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, regelmäßig mindestens alle zwei Jahre anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 12 (4 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 2 (1 CDU/FDP)

   
    13.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.9 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

in geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, regelmäßig mindestens alle zwei Jahre anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

Gemäß Konsensliste Annahme

 

Ö 3.12  
Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Reinickendorf erarbeiten
1407/XX  
Ö 3.13  
Bebauungsplanverfahren Mäckeritzwiesen fortsetzen und nicht stoppen  
1546/XX  
Ö 3.14  
Ein Drittes Hallenbad für Reinickendorf
1564/XX  
Ö 3.15  
Sandsteinportal des Altbaus am Rathaus (Antony-Platz) denkmalgerecht reinigen lassen  
1540/XX  
Ö 3.16  
Umfassende Bürgerbeteiligung beim geplanten Umbau des Märkischen Zentrums  
0758/XX  
Ö 4  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 5  
Verschiedenes      
                 
 
 

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