Tagesordnung - 51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf  

 
 
Bezeichnung: 51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
Datum: Mi, 13.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 11.04.2016, 17:00 Uhr, Raum 338

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und ggf. Anerkennung von Dringlichkeiten      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 2.1  
Einwohneranfragen für die 51. Sitzung der BVV am 13.04.2016  
1245/XIX  
Ö 3     Konsensliste      
Ö 3.1  
Konsensliste für die 51. Sitzung der BVV am 13.04.2016  
1248/XIX  
Ö 4     Mündliche Anfragen      
Ö 4.1  
Mündliche Anfragen für die 51. Sitzung der BVV am 13.04.2016  
1247/XIX  
Ö 5     Beratung offener Drucksachen aus der letzten Sitzung / den letzten Sitzungen      
Ö 6     Feststellungen      
Ö 6.1  
Feststellung über die vorzeitige Beendigung des Amtes als stellvertretende Bürgerdeputierte gemäß § 25 Bezirksverwaltungsgesetz  
1223/XIX  
Ö 7     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 7.1  
Bericht über Sanierung im MV  
Enthält Anlagen
0874/XVIII  
Ö 7.2  
Bericht Rechtsextremismus in Reinickendorf (als Zwischenbericht)
Enthält Anlagen
0086/XIX  
Ö 7.3  
Waldweg an der B96 freilegen (als Zwischenbericht)  
0100/XIX  
Ö 7.4  
Entgeltfreiheit für minderjährige Flüchtlinge in Musikschulen (als Zwischenbericht)
Enthält Anlagen
1036/XIX  
Ö 7.5  
Kita-Plätze in Reinickendorf
1037/XIX  
Ö 7.6  
Arbeiten des Straßen- und Grünflächenamtes auf der Internetseite mittels Arbeitskalenders rechtzeitig ankündigen
Enthält Anlagen
1050/XIX  
Ö 7.7  
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt) Ausstattung von Willkommensklassen  
1067/XIX-02  
Ö 7.8  
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt) Bezirkliche Grünflächenpflege (als Zwischenbericht)  
1067/XIX-20  
Ö 7.9  
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt) Schülerzahlen der Musikschule erhöhen  
1067/XIX-22  
Ö 7.10  
Bürgerinnen und Bürger sowie BVV bei baulichen Veränderungen im Tegel-Center frühzeitig informieren
1076/XIX  
Ö 7.11  
Auf Lokale Allianz für Menschen mit Demenz aufmerksam machen  
1096/XIX  
Ö 7.12  
Jahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem Vivantes Humboldt-Klinikum, somatischer Bereich, für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015  
Enthält Anlagen
1219/XIX  
Ö 7.13  
Jahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem Dominikus Krankenhaus für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015  
Enthält Anlagen
1221/XIX  
Ö 7.14  
Einstellung des Bebauungsplans XX-293 vom 09. November 1998 mit Deckblättern vom 30. August 2001 und vom 03. Dezember 2001 für das Grundstück Am Springebruch 65 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Lübars  
Enthält Anlagen
1222/XIX  
Ö 7.15  
Leitlinien "Rückwärtige Bebauung in der offenen Bauweise"  
Enthält Anlagen
1236/XIX  
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 8.1  
Barrierefreiheit  
1238/XIX  
Ö 8.1.1  
Barrierefreiheit  
1238/XIX-01  
Ö 9     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 9.1  
Wahl einer Bezirksbeauftragten bzw. eines Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung  
1246/XIX  
Ö 10     Beschlussempfehlungen von Ausschüssen      
Ö 10.1  
Bolzplatz Wittenau
1052/XIX  
Ö 10.2  
Graspflege "Bei den Wörden"  
1094/XIX  
Ö 10.3  
Hundegarten im Steinbergpark (Wittenau) instand setzen  
1106/XIX  
Ö 10.4  
Gartenstadt Frohnau erhalten I - Orientierungshilfe zur Anwendung der Erhaltungsverordnung erstellen  
Enthält Anlagen
1108/XIX-01  
Ö 10.5  
Hundegarten Lübars - Attraktivität weiter steigern !  
1128/XIX  
Ö 10.6  
Hundegarten am Seggeluchbecken - Attraktivität weiter steigern !  
1129/XIX  
Ö 10.7  
Änderung der Geschäftsordnung - § 39 (2), Einfügung der Absätze 4 und 5 und § 20 (6) und (8)
1139/XIX  
    11.11.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.5 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuss

 

Sachverhalt:

 

Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

§ 39 (2):

 

(2)              Der/Die Vorsteher/Vorsteherin lässt die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung auf Tonträger aufnehmen. Die Tonaufnahmen der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung sind öffentlich zugänglich zu machen, soweit es sich um öffentliche Sitzungen gemäß § 31 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung handelt.

Zu diesem Zweck werden die Tonaufnahmen im öffentlichen Bürgerinformationssystem von ALLRIS eingestellt.

 

 

§ 39 - Einfügung der Absätze 4 bis 7:

 

(4)              Öffentliche Sitzungen der BVV werden als Video-Live-Stream im Internet übertragen.

 

(5)              Vor Beginn der Sitzung sind alle Anwesenden zu informieren, dass eine Tonaufzeichnung der Sitzung angefertigt wird und später im Internet angehört werden kann.

 

(6)              Vor Beginn der Sitzungen sind die Gäste zu informieren, dass sie der Video-Livestream-Übertragung ihrer Beiträge und / oder der Tonaufzeichnung widersprechen können.

 

(7)              Jedem Bezirksverordneten muss eine Einverständniserklärung vorgelegt werden, in der er erklärt, ob er damit einverstanden ist, dass seine Wortbeiträge künftig im Tonprotokoll der BVV im Internet angehört werden können. Ist er dies nicht, müssen sie vor einer Veröffentlichung getilgt werden.

 

 

§ 20 (6):

 

(6)              Der/Die Ausschussvorsitzende lässt die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse auf Tonträger aufnehmen. Widerspricht ein/e Sitzungsteilnehmer/in der Tonaufnahme, so ist die Aufzeichnung für die Dauer der Wortbeiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen, falls es sich nicht um Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, Bürgerdeputierte, Mitglieder des Bezirksamtes oder im Auftrag des Bezirksamtes antwortende Sitzungsteilnehmer/innen handelt.

 

Der/Die Ausschussvorsitzende lässt die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse auf Tonträger aufnehmen. Anwesende, die kein Mandat haben, können verlangen, dass für die Dauer ihres Beitrages keine Tonaufzeichnung stattfindet.

Der/Die Ausschussvorsitzende hat die Anwesenden vor Sitzungsbeginn auf diese Regelung hinzuweisen.

 

Die Aufzeichnungen werden nach der Genehmigung des Protokolls durch den Ausschuss unverzüglich gelöscht. Auf Verlangen von Mitgliedern des Ausschusses sind einzelne Redebeiträge von Mitgliedern des Bezirksamtes bis zum Ende der Legislaturperiode aufzubewahren und Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung und des Bezirksamtes zugänglich zu machen.

 

Diese Aufzeichnungen werden bis zum Ende der Legislaturperiode, mindestens aber zwölf Monate aufbewahrt.

 

Die Tonaufzeichnungen werden im bezirklichen IT – Netz in geschützten Ordnern als Steno-S – Meeting eingestellt und sind mit Passwort für Bezirksverordnete, Bürgerdeputierte und Mitglieder des Bezirksamtes zugänglich.

 

 

§ 20 (8):

 

(8)              Über die Verhandlungen der Ausschüsse ist eine Niederschrift grundsätzlich vom Büro der Bezirksverordnetenversammlung spätestens innerhalb eines Monats zu fertigen, die vom/von der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/Schriftführerin oder seinem/seiner ihrem/ihrer Stellvertreter/Stellvertreterin zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift ist von dem/der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/Schriftführerin unverzüglich zu unterzeichnen bzw. freizugeben. Die Freigabe ist auf dem Protokoll zu dokumentieren. Die Protokolle sind in der Regel mit der Einladung zur nächsten Sitzung den Ausschussmitgliedern zuzusenden.

              Die Mitglieder der Ausschüsse und die Fraktionen sowie die Mitglieder des Bezirksamtes haben Anspruch auf Erteilung von Abschriften. In die Sitzungsniederschriften sind die anwesenden Ausschussmitglieder und die anwesenden Mitglieder des Bezirksamtes aufzunehmen.

              In die Niederschriften öffentlicher Sitzungen ist jedermann Einsicht zu gewähren.

Die Niederschriften werden im öffentlichen Bürgerinformationssystem von ALLRIS eingestellt.

 

 

 

   
    03.03.2016 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 3.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Geschäftsordnungsausschusses beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Beschlussempfehlung - Drucksache Nr. 1139/XIX - :

 

Sachverhalt:

 

Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

§ 39 (2):

 

(2)Der/Die Vorsteher/Vorsteherin lässt die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung auf Tonträger aufnehmen. Die Tonaufnahmen der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung sind öffentlich zugänglich zu machen, soweit es sich um öffentliche Sitzungen gemäß § 31 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung handelt.

Zu diesem Zweck werden die Tonaufnahmen im öffentlichen Bürgerinformationssystem von ALLRIS eingestellt.

 

 

§ 39 - Einfügung der Absätze 4 bis 7:

 

(4)Öffentliche Sitzungen der BVV werden als Video-Live-Stream im Internet übertragen.

 

(5)Vor Beginn der Sitzung sind alle Anwesenden zu informieren, dass eine Tonaufzeichnung der Sitzung angefertigt wird und später im Internet angehört werden kann.

 

(6)Vor Beginn der Sitzungen sind die Gäste zu informieren, dass sie der Video-Livestream-Übertragung ihrer Beiträge und / oder der Tonaufzeichnung widersprechen können.

 

(7)Jedem Bezirksverordneten muss eine Einverständniserklärung vorgelegt werden, in der er erklärt, ob er damit einverstanden ist, dass seine Wortbeiträge künftig im Tonprotokoll der BVV im Internet angehört werden können. Ist er dies nicht, müssen sie vor einer Veröffentlichung getilgt werden.

 

 

§ 20 (6):

 

(6)Der/Die Ausschussvorsitzende lässt die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse auf Tonträger aufnehmen. Widerspricht ein/e Sitzungsteilnehmer/in der Tonaufnahme, so ist die Aufzeichnung für die Dauer der Wortbeiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen, falls es sich nicht um Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, Bürgerdeputierte, Mitglieder des Bezirksamtes oder im Auftrag des Bezirksamtes antwortende Sitzungsteilnehmer/innen handelt.

 

Der/Die Ausschussvorsitzende lässt die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse auf Tonträger aufnehmen. Anwesende, die kein Mandat haben, können verlangen, dass für die Dauer ihres Beitrages keine Tonaufzeichnung stattfindet.

Der/Die Ausschussvorsitzende hat die Anwesenden vor Sitzungsbeginn auf diese Regelung hinzuweisen.

 

Die Aufzeichnungen werden nach der Genehmigung des Protokolls durch den Ausschuss unverzüglich gelöscht. Auf Verlangen von Mitgliedern des Ausschusses sind einzelne Redebeiträge von Mitgliedern des Bezirksamtes bis zum Ende der Legislaturperiode aufzubewahren und Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung und des Bezirksamtes zugänglich zu machen.

 

Diese Aufzeichnungen werden bis zum Ende der Legislaturperiode, mindestens aber zwölf Monate aufbewahrt.

 

Die Tonaufzeichnungen werden im bezirklichen IT – Netz in geschützten Ordnern als Steno-S – Meeting eingestellt und sind mit Passwort für Bezirksverordnete, Bürgerdeputierte und Mitglieder des Bezirksamtes zugänglich.

 

 

§ 20 (8):

 

(8)Über die Verhandlungen der Ausschüsse ist eine Niederschrift grundsätzlich vom Büro der Bezirksverordnetenversammlung spätestens innerhalb eines Monats zu fertigen, die vom/von der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/Schriftführerin oder seinem/seiner ihrem/ihrer Stellvertreter/Stellvertreterin zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift ist von dem/der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/Schriftführerin unverzüglich zu unterzeichnen bzw. freizugeben. Die Freigabe ist auf dem Protokoll zu dokumentieren. Die Protokolle sind in der Regel mit der Einladung zur nächsten Sitzung den Ausschussmitgliedern zuzusenden.

Die Mitglieder der Ausschüsse und die Fraktionen sowie die Mitglieder des Bezirksamtes haben Anspruch auf Erteilung von Abschriften. In die Sitzungsniederschriften sind die anwesenden Ausschussmitglieder und die anwesenden Mitglieder des Bezirksamtes aufzunehmen.

In die Niederschriften öffentlicher Sitzungen ist jedermann Einsicht zu gewähren.

Die Niederschriften werden im öffentlichen Bürgerinformationssystem von ALLRIS eingestellt.

 

 

in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

§ 39 (2):

 

(2)Der/Die Vorsteher/Vorsteherin lässt die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung auf Tonträger aufnehmen. Die Tonaufnahmen der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung sind öffentlich zugänglich zu machen, soweit es sich um öffentliche Sitzungen gemäß § 31 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung handelt.

Zu diesem Zweck werden die Tonaufnahmen im öffentlichen Bürgerinformationssystem von ALLRIS eingestellt.

 

 

§ 39 - Einfügung der Absätze 4 und 5:

 

(4)Vor Beginn der Sitzung sind alle Anwesenden zu informieren, dass eine Tonaufzeichnung der Sitzung angefertigt wird und später im Internet angehört werden kann. Zugleich sind die Gäste zu informieren, dass sie der Video-Live-Stream-Übertragung ihrer Beiträge und / oder der Veröffentlichung ihrer Beiträge in der Tonaufzeichnung widersprechen können.

 

(5)Jedem Bezirksverordneten muss eine Einverständniserklärung vorgelegt werden, in der er erklärt, ob er damit einverstanden ist, dass seine Wortbeiträge künftig im Tonprotokoll der BVV im Internet angehört werden können. Ist er dies nicht, müssen sie vor einer Veröffentlichung getilgt werden.

Von den Bezirksverordneten wird bei Mandatsannahme einmalig eine Einverständniserklärung über die Veröffentlichung ihrer Wortbeiträge in den Tonaufnahmen eingeholt. Wird diese nicht erteilt, müssen die Wortbeiträge vor der Veröffentlichung der Tonaufnahmen gelöscht werden.

 

 

§ 20 (6):

 

(6)Der/Die Ausschussvorsitzende lässt die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse auf Tonträger aufnehmen. Widerspricht ein/e Sitzungsteilnehmer/in der Tonaufnahme, so ist die Aufzeichnung für die Dauer der Wortbeiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen, falls es sich nicht um Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, Bürgerdeputierte, Mitglieder des Bezirksamtes oder im Auftrag des Bezirksamtes antwortende Sitzungsteilnehmer/innen handelt.

 

Der/Die Ausschussvorsitzende lässt die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse auf Tonträger aufnehmen. Widerspricht ein/e Sitzungsteilnehmer/in der Tonaufnahme, so ist die Aufzeichnung für die Dauer der Wortbeiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen, falls es sich nicht um Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, Bürgerdeputierte oder Mitglieder des Bezirksamtes handelt.

 

Der/Die Ausschussvorsitzende hat die Anwesenden zum Sitzungsbeginn auf diese Regelung hinzuweisen.

 

Die Aufzeichnungen werden nach der Genehmigung des Protokolls durch den Ausschuss unverzüglich gelöscht. Auf Verlangen von Mitgliedern des Ausschusses sind einzelne Redebeiträge von Mitgliedern des Bezirksamtes bis zum Ende der Legislaturperiode aufzubewahren und Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung und des Bezirksamtes zugänglich zu machen.

 

Diese Aufzeichnungen werden bis zum Ende der Legislaturperiode, mindestens aber zwölf Monate, aufbewahrt.

 

Die Tonaufzeichnungen werden im bezirklichen IT – Netz in geschützten Ordnern als Steno-S – Meeting eingestellt und sind mit Passwort für Bezirksverordnete, Bürgerdeputierte und Mitglieder des Bezirksamtes zugänglich.

 

 

§ 20 (8):

 

(8)Über die Verhandlungen der Ausschüsse ist eine Niederschrift grundsätzlich vom Büro der Bezirksverordnetenversammlung spätestens innerhalb eines Monats zu fertigen, die vom/von der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/Schriftführerin oder seinem/seiner ihrem/ihrer Stellvertreter/Stellvertreterin zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift ist von dem/der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/Schriftführerin unverzüglich zu unterzeichnen bzw. freizugeben. Die Freigabe ist auf dem Protokoll zu dokumentieren. Die Protokolle sind in der Regel mit der Einladung zur nächsten Sitzung den Ausschussmitgliedern zuzusenden.

Die Mitglieder der Ausschüsse und die Fraktionen sowie die Mitglieder des Bezirksamtes haben Anspruch auf Erteilung von Abschriften. In die Sitzungsniederschriften sind die anwesenden Ausschussmitglieder und die anwesenden Mitglieder des Bezirksamtes aufzunehmen.

In die Niederschriften öffentlicher Sitzungen ist jedermann Einsicht zu gewähren.

 

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen werden im öffentlichen Bürgerinformationssystem von ALLRIS eingestellt, sobald der Ausschuss das Protokoll genehmigt hat.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 12 (CDU / SPD / B90/Grüne)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    13.04.2016 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

einstimmig beschlossen

 

Sachverhalt:

 

Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

§ 39 (2):

 

(2)              Der/Die Vorsteher/Vorsteherin lässt die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung auf Tonträger aufnehmen. Die Tonaufnahmen der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung sind öffentlich zugänglich zu machen, soweit es sich um öffentliche Sitzungen gemäß § 31 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung handelt.

Zu diesem Zweck werden die Tonaufnahmen im öffentlichen Bürgerinformationssystem von ALLRIS eingestellt.

 

 

§ 39 - Einfügung der Absätze 4 und 5:

 

(4)              Vor Beginn der Sitzung sind alle Anwesenden zu informieren, dass eine Tonaufzeichnung der Sitzung angefertigt wird und später im Internet angehört werden kann. Zugleich sind die Gäste zu informieren, dass sie der Video-Live-Stream-Übertragung ihrer Beiträge und / oder der Veröffentlichung ihrer Beiträge in der Tonaufzeichnung widersprechen können.

 

(5)              Jedem Bezirksverordneten muss eine Einverständniserklärung vorgelegt werden, in der er erklärt, ob er damit einverstanden ist, dass seine Wortbeiträge künftig im Tonprotokoll der BVV im Internet angehört werden können. Ist er dies nicht, müssen sie vor einer Veröffentlichung getilgt werden.

Von den Bezirksverordneten wird bei Mandatsannahme einmalig eine Einverständniserklärung über die Veröffentlichung ihrer Wortbeiträge in den Tonaufnahmen eingeholt. Wird diese nicht erteilt, müssen die Wortbeiträge vor der Veröffentlichung der Tonaufnahmen gelöscht werden.

 

 

§ 20 (6):

 

(6)              Der/Die Ausschussvorsitzende lässt die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse auf Tonträger aufnehmen. Widerspricht ein/e Sitzungsteilnehmer/in der Tonaufnahme, so ist die Aufzeichnung für die Dauer der Wortbeiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen, falls es sich nicht um Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, Bürgerdeputierte, Mitglieder des Bezirksamtes oder im Auftrag des Bezirksamtes antwortende Sitzungsteilnehmer/innen handelt.

 

Der/Die Ausschussvorsitzende lässt die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse auf Tonträger aufnehmen. Widerspricht ein/e Sitzungsteilnehmer/in der Tonaufnahme, so ist die Aufzeichnung für die Dauer der Wortbeiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen, falls es sich nicht um Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, Bürgerdeputierte oder Mitglieder des Bezirksamtes handelt.

 

Der/Die Ausschussvorsitzende hat die Anwesenden zum Sitzungsbeginn auf diese Regelung hinzuweisen.

 

Die Aufzeichnungen werden nach der Genehmigung des Protokolls durch den Ausschuss unverzüglich gelöscht. Auf Verlangen von Mitgliedern des Ausschusses sind einzelne Redebeiträge von Mitgliedern des Bezirksamtes bis zum Ende der Legislaturperiode aufzubewahren und Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung und des Bezirksamtes zugänglich zu machen.

 

Diese Aufzeichnungen werden bis zum Ende der Legislaturperiode, mindestens aber zwölf Monate, aufbewahrt.

 

Die Tonaufzeichnungen werden im bezirklichen IT – Netz in geschützten Ordnern als Steno-S – Meeting eingestellt und sind mit Passwort für Bezirksverordnete, Bürgerdeputierte und Mitglieder des Bezirksamtes zugänglich.

 

 

§ 20 (8):

 

(8)              Über die Verhandlungen der Ausschüsse ist eine Niederschrift grundsätzlich vom Büro der Bezirksverordnetenversammlung spätestens innerhalb eines Monats zu fertigen, die vom/von der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/Schriftführerin oder seinem/seiner ihrem/ihrer Stellvertreter/Stellvertreterin zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift ist von dem/der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/Schriftführerin unverzüglich zu unterzeichnen bzw. freizugeben. Die Freigabe ist auf dem Protokoll zu dokumentieren. Die Protokolle sind in der Regel mit der Einladung zur nächsten Sitzung den Ausschussmitgliedern zuzusenden.

              Die Mitglieder der Ausschüsse und die Fraktionen sowie die Mitglieder des Bezirksamtes haben Anspruch auf Erteilung von Abschriften. In die Sitzungsniederschriften sind die anwesenden Ausschussmitglieder und die anwesenden Mitglieder des Bezirksamtes aufzunehmen.

              In die Niederschriften öffentlicher Sitzungen ist jedermann Einsicht zu gewähren.

 

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen werden im öffentlichen Bürgerinformationssystem von ALLRIS eingestellt, sobald der Ausschuss das Protokoll genehmigt hat.

Ö 10.8  
Eigentümerwechsel Märkisches Zentrum  
Enthält Anlagen
1153/XIX  
Ö 10.9  
Nächtliches Tempo 30 auf der Reginhardstraße  
1156/XIX  
Ö 10.10  
Beleuchtung Parkplatz Schulfarm
1159/XIX  
Ö 10.11  
Sportwiese im Steinbergpark ertüchtigen  
1161/XIX  
Ö 10.12  
Informationen der Registerstelle  
Enthält Anlagen
1166/XIX  
Ö 10.13  
Skaterbahnen
Enthält Anlagen
1173/XIX  
Ö 10.14  
Stellwerk am S-Bahnhof Tegel sichern  
1186/XIX  
Ö 10.15  
Anzeige von Anschlussverbindungen  
1191/XIX  
Ö 10.16  
Erweiterung BVG-Wartebereich Alt-Tegel  
Enthält Anlagen
1192/XIX  
Ö 10.17  
Tempo 30 / Teilbereich Heiligenseestraße  
1198/XIX  
Ö 10.18  
Ausgaben für IT in schulischen Liegenschaften zukünftig dokumentieren
1204/XIX  
Ö 10.19  
Radständer am S-Bahnhof Hermsdorf instand setzen  
1218/XIX  
Ö 10.20  
Ergänzung des § 51 - Einwohnerantrag gem. §§ 42 und 44 BezVG  
1225/XIX  
Ö 11     Anträge      
Ö 12     Ersuchen      
Ö 12.1  
Bezirkliche Kooperation Flohmarkt Markstraße  
1239/XIX  
Ö 12.2  
Digitalwerkstatt - Mehr digitale Bildung für Kinder  
1240/XIX  
Ö 12.3  
Jobbörse für Flüchtlinge in Reinickendorf  
Enthält Anlagen
1229/XIX  
Ö 12.4  
Service des Bezirks für junge Eltern verbessern  
Enthält Anlagen
1241/XIX  
Ö 12.5  
Bericht über die Erprobung von PFA anstelle von Kaltasphalt bei Schlaglöchern!  
1230/XIX  
Ö 12.6  
Beteiligungsplattform meinBerlin nutzen  
1231/XIX  
Ö 12.7  
Lademöglichkeiten für Elektromobilität auch in privaten Gebäuden ermöglichen  
Enthält Anlagen
1232/XIX  
Ö 12.8  
Kooperation mit einem Müllentsorgungsunternehmen für den Abbau illegaler Altkleidercontainer im öffentlichen Straßenland prüfen  
1233/XIX  
Ö 12.9  
Casino-Turm denkmalschutzgerecht sanieren, nutzen und öffnen  
1249/XIX  
Ö 12.10  
Statusbericht des Sanierungsbedarfs Reinickendorfer Schulen  
Enthält Anlagen
1250/XIX  
Ö 13     Empfehlungen      
Ö 13.1  
Radständer in der Nordmeile austauschen  
1242/XIX  
Ö 13.2  
Parken für LKW auf der Hermsdorfer Straße einschränken  
1244/XIX  
Ö 13.3  
Tempo-30-Strecke Waidmannsluster Damm  
1234/XIX  
Ö 13.4  
Gegenseitige Hinweise auf S- und U-Bahn in Tegel  
1243/XIX  
Ö 13.5  
Trinkwasserbrunnen in öffentlichen Parkanlagen  
1235/XIX  
Ö 13.6  
U8 endlich ins Märkische Viertel verlängern  
Enthält Anlagen
1237/XIX  
                 
 
 

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