Drucksache - 1236/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 15.03.2015 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe FB Stadtplanung und Denkmalschutz
An die Drucksache Nr. Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
betreffend der Leitlinien „Rückwärtige Bebauung in der offenen Bauweise“.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 beschlossen,
Begründung:
Im Rahmen der Einstellung der Bebauungsplanentwürfe XX-B 23, -B 24, -B 26, -B 27 und Wesentliche Ziele der o.g. Bebauungsplanentwürfe war es, einheitliche Regelungen zu zulässigen hinteren Baureihen zu schaffen und die Gesamtversiegelung unter Berücksichtigung aller relevanten versiegelten Flächen (im Wesentlichen Hauptgebäude, Nebengebäude, Stellplätze, Garagen und Zufahrten) zu begrenzen. Mit Einstellung der Bebauungspläne entfallen diese Regelungen. Planungsrechtlich verbindliche Regelungen für die Umsetzung der o.g. Ziele lassen sich nur durch qualifizierte Bebauungspläne, wie sie in Frohnau festgesetzt wurden, schaffen. Auf Grund der Größe der Ortsteile Konradshöhe / Tegelort, Heiligensee, Hermsdorf, Waidmannslust und Lübars wäre die Aufstellung einer Vielzahl qualifizierter Bebauungspläne mit umfangreichen Analysen und Abwägungen erforderlich. Hierfür sind die personellen und finanziellen Kapazitäten im Bezirk jedoch nicht ausreichend. In den einzelnen Ortsteilen haben sich bereits in großen Anteilen Nutzungsverdichtungen bis zu einer Geschoßflächenzahl von 0,4, insbesondere durch Bebauung des Blockinnenbereichs, vollzogen. In diesen Baublöcken können Genehmigungen für noch unbebaute rückwärtige Grundstücksbereiche nicht versagt werden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung für diese hinteren Grundstücksbereiche zu gewährleisten, wurden im Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz Leitlinien entwickelt. Diese Leitlinien zur rückwärtigen Bebauung sollen den Handlungsrahmen darstellen und als aktualisierte Grundlage des ursprünglichen „Arbeitspapier Offene Bauweise“ aus dem Jahr 1985 ein einheitliches Verwaltungshandeln im Rahmen der Bauberatung und Baugenehmigung im Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz für hintere Bauvorhaben gewährleisten. Der Anwendungsbereich der Leitlinien ist der Übersichtskarte zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Anlage: a) Leitlinien „Rückwärtige Bebauung in der offenen Bauweise“ b) Übersichtskarte Leitlinien zur rückwärtigen Bebauung c) Begründung der Leitlinien
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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