Drucksache - 1789/V
Zu
1.) Hier muss
vorangestellt werden, dass die Bildung einer ressortübergreifenden
Arbeitsgruppe “Soziale Infrastruktur” durch das Bezirksamt in seiner Sitzung am
14. September 2004 beschlossen wurde. Erstes
Ergebnis der Arbeitsgruppe, anlehnend an den Bezirksamtsbeschluss, ist , dass
sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe über Schwerpunkte ihrer Arbeit
verständigten. Ausgangspunkte
waren u.a. die gegenseitigen Informationen über den Stand der einzelnen
Fachplanungen der Abteilungen, Informationen zum Stadtumbau Ost und die sich
daraus ableitenden Aufgaben der Arbeitsgruppe. Schwerpunkte
der AG sind unter anderem: -
Stadtteilorientierte
Planung der sozialen Infrastruktur; -
Erstellung
einer Übersicht aller Objekte, die sich im Fachvermögen befinden, einschließlich der Objekte der Freien Träger. Sie ist die Grundlage für die
Anfertigung eines Planes mit allen Infrastruktureinrichtungen (Arbeitsgrundlage
für Entscheidungsvorschläge der AG); -
Optimierung
von Standorten der sozialen Infrastruktur; -
Vorhalteflächen
für soziale Infrastruktur; -
frühzeitige
Information über Maßnahmen im Rahmen des Stadtumbau Ost und die sich eventuell
daraus ergebenden Auswirkungen auf Objekte der Infrastruktur (ständiger
Tagesordnungspunkt), um als AG auf Veränderungen reagieren zu können; -
Abstimmung
von bezirklichen Zwischennutzungsprojekten im Rahmen des Stadtumbau Ost; -
Lösungsfindungen
einzelner Projekte, hier sei der neue Standort der VHS (wurde in der AG
besprochen) in der Cottbusser Str. 25 genannt: Im Rahmen des
Stadtumbau Ost werden Mittel aus dem Programmteil Aufwertung für den -
Von
den Teilnehmern/innen der AG wurde einvernehmlich nach den ersten Sitzungen
festgestellt, dass die ressortübergreifende AG ein entscheidendes
Arbeitsgremium zum Abgleich wichtiger Informationen ist und der Überprüfung von
Planungen dient. Zu
3.) Siehe dazu
Schwerpunktsetzungen zu Frage 1. Ergänzend: In der
Sitzung am 21.01.05 gab es eine erste Verständigung zur
fachübergreifenden Optimierung von Infrastruktureinrichtungen. Grundlage:
Aktuelle Übersicht Standorte Jugendarbeit, aus der hervorgeht, in welchen
Objekten freie Raumkapazitäten vorhanden sind und wo noch
Kooperationspartner/innen gesucht werden. Diese Materialien werden den
Fachbereichen zur Verfügung gestellt. Zwischen
den Fachbereichen, z. B Jugendamt und Soz (hat Bedarf angemeldet, Mitnutzung
von Räumen), wird es auf der Fachebene Verständigungen geben. Die
Zuständigkeit für Fachplanungen verbleibt nach wie vor in den jeweiligen
Fachbereichen. Fachliche Zuständigkeiten gehen nicht auf die AG über. Die AG
ist jedoch frühzeitig einzubinden, so dass eine ressortübergreifende Abstimmung
zur Planung stattfinden kann. |
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