Drucksache - 0063/IX
Die verkehrsrechtliche Anordnung bezog sich nur auf den Schienenersatzverkehr der U5 und wurde nach Beendigung des Schienenersatzverkehrs wieder aufgehoben. Es gibt keine aktuelle verkehrsrechtliche Grundlage, die Verkehrssituation auf der Altentreptower Straße so fortzusetzen.
Die Altentreptower Straße gehört zum Planungskonzept als Zubringer Europaradweg 1 (ZR1) und wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) geplant. Diese Planung muss die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen und es sind dafür Umbauarbeiten in der Altentreptower Straße notwendig. Eine Umsetzung der Planung kann erst begonnen werden, wenn die Planung abgeschlossen und die Baumaßnahme finanziell gesichert ist. Hierzu kann das Bezirksamt M-H zzt. keine Aussage treffen. Diese Frage muss an die SenUVK direkt gestellt werden.
Aus Sicht der Anwohnenden, die in der Zeit den erhöhten Verkehr erleb haben, hat sich nicht der Eindruck ergeben, dass die Autos gut ausweichen konnten. Die berufstätigen Pendler sind mit Ihren Fahrzeugen auf die umliegenden Privatflächen, ins Wohngebiet und in die Grünanlagen ausgewichen und mussten daher gesetzlich belangt werden. Diese Situation zeigte die Notwendigkeit von Parkflächen für die berufstätigen Pendler. In die Planung für den ZR1 werden aktuell Protected Bikelane eingeplant, jedoch müssen die Belange der Berliner Verkehrsbetriebe gleichermaßen beachtet werden, da der S-U Bahnhof ein wichtiger Knotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr ist. Die Planung ist daher noch nicht abgeschlossen.
Juliane Witt BzStR/in StadtUmNatSGA |
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