Drucksache - 1751/V  

 
 
Betreff: Otto-Nagel-Oberschule - Änderung des Schulnamens (BA-Vorlage Nr. 1145/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStRin BildKultSportBzStRin BildKultSport
Verfasser:Köhnke, MarlittKöhnke, Marlitt
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.01.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16.12.2004 PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    08.12.2004

 

 

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 27.01.05

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Otto-Nagel-Oberschule

                        - Änderung des Schulnamens -

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 07.12.04 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 1145/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dr. Schmidt                        M. Köhnke

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin         Bezirksstadträtin für Bildung,

                        Kultur und Sport

 

 

Anlage

 

 

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin      18.11.2004

Schul PlaB       -2608

Bearbeiter: Herr Girod

 

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 1145/II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Otto-Nagel-Oberschule

                        - Änderung des Schulnamens -

 

B. Berichterstatter:      Bezirksstadträtin Frau Köhnke

 

C.1 Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf beschließt die Umbenennung der Otto-Nagel-Oberschule in Otto-Nagel-Gymnasium.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:      Nach Anhörung der Schulkonferenz am 06.09.2004 und der Vornotierung der Veränderung des Schulnamens durch die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Umbenennung gegeben.

 

E. Rechtsgrundlage:      §§ 15, 36 Abs. 2b, f BezVG

                                                      § 76 (1) 11 SchulG          

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      ca. 300 € für Schulschild, Stempel u. dgl., die im Kapitel 3733, Titeln 51729, 51101 bereitgestellt werden

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine

 

 

 

M. Köhnke

Bezirksstadträtin für Bildung,

Kultur und Sport

 

 

 

 
 

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