Drucksache - 0883/V  

 
 
Betreff: Mietfreie Nutzung kommunaler Einrichtungen durch freie Träger bei Selbstbewirtschaftung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für KulturStellvertretender Bezirksbürgermeister
Verfasser:Dr. Manuela SchmidtSchmidt, Manuela
Drucksache-Art:AusschussantragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.06.2003 
Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
11.08.2004 
Öffentliche Sitzung der Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 05.08.2004 PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                        04.08.2004

 

 

 

Bericht

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:  Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, Ds-Nr.883/V

                                             aus der 23. Sitzung der BVV vom 26.06.2003

                                             Mietfreie Nutzung kommunaler Einrichtungen durch Freie

                                             Träger bei Selbstbewirtschaftung

 

 

 

2. Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung mit der DS-Nr.883/V folgende Empfehlung gegeben:

 

    Dem Bezirksamt wird empfohlen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die

    freien Träger der Jugend-, Sozial- und Kulturarbeit bei Selbstbewirtschaftung kommunaler

    Einrichtungen diese mietfrei nutzen können.

    Ein Zwischenbericht ist der BVV im August 2003 vorzulegen.

 

 

    Nach Prüfung der Empfehlung wird folgender Abschlussbericht zur Kenntnis gegeben:

 

    Voraussetzungen zu schaffen für eine mietfreie Nutzung kommunaler Einrichtungen, bei

    Selbstbewirtschaftung durch freie Träger der Jugend-, Sozial- und Kulturarbeit bedeutet

    für das BA, konkret für die entsprechend zuständigen Geschäftsbereiche, für jeden

    Einzelfall Anträge an die Senatsverwaltung für Finanzen bzw. ggf. auch an den Haupt-

    ausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin zu richten, mit dem Ziel eine Ausnahme-

    regelung gem. § 63 LHO und 2. HWR 04 vom 01.04.2004 zu erwirken.

    Auf Grund der Haushaltslage des Landes Berlin werden Zustimmungen zur mietfreien

    Überlassung durch die Senatsveraltung von Berlin und dem Hauptausschuss sehr

    restriktiv entschieden.

    Für den Bezirk erteilte der Senator für Finanzen bislang nur für 1 Projekt, die Behinderten-

    freizeiteinrichtung "Toleranz", ausnahmsweise seine Zustimmung zur mietfreien Über-

    lassung.

 

    Die Möglichkeit der Stellung weiterer Anträge durch den Bezirk für den Einzelfall ist auch

    weiterhin gegeben, bedarf jedoch einer entsprechend überzeugenden Begründung.

 

 

 

 

 

 

Dr. Schmidt

Stellvertretende

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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