Drucksache - 0883/V
Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf von Berlin 04.08.2004 Bericht
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung 1.
Gegenstand der Vorlage:
Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, Ds-Nr.883/V
aus der 23. Sitzung der BVV vom 26.06.2003 –
Mietfreie Nutzung kommunaler Einrichtungen durch Freie
Träger bei Selbstbewirtschaftung 2. Die BVV
hat in ihrer 23. Sitzung mit der DS-Nr.883/V folgende Empfehlung gegeben: Dem Bezirksamt wird empfohlen, die
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die freien Träger der Jugend-, Sozial- und
Kulturarbeit bei Selbstbewirtschaftung kommunaler Einrichtungen diese mietfrei nutzen
können. Ein Zwischenbericht ist der BVV im August
2003 vorzulegen. Nach Prüfung der Empfehlung wird folgender
Abschlussbericht zur Kenntnis gegeben: Voraussetzungen zu schaffen für eine
mietfreie Nutzung kommunaler Einrichtungen, bei Selbstbewirtschaftung durch freie Träger
der Jugend-, Sozial- und Kulturarbeit bedeutet für das BA, konkret für die entsprechend
zuständigen Geschäftsbereiche, für jeden Einzelfall Anträge an die
Senatsverwaltung für Finanzen bzw. ggf. auch an den Haupt- ausschuss des Abgeordnetenhauses von
Berlin zu richten, mit dem Ziel eine Ausnahme- regelung gem. § 63 LHO und 2. HWR 04 vom
01.04.2004 zu erwirken. Auf Grund der Haushaltslage des Landes
Berlin werden Zustimmungen zur mietfreien Überlassung durch die Senatsveraltung von
Berlin und dem Hauptausschuss sehr restriktiv entschieden. Für den Bezirk erteilte der Senator für
Finanzen bislang nur für 1 Projekt, die Behinderten- freizeiteinrichtung "Toleranz",
ausnahmsweise seine Zustimmung zur mietfreien Über- lassung. Die Möglichkeit der Stellung weiterer
Anträge durch den Bezirk für den Einzelfall ist auch weiterhin gegeben, bedarf jedoch einer
entsprechend überzeugenden Begründung. Dr. Schmidt Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin |
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