Drucksache - 1571/V  

 
 
Betreff: Bedarfsermittlung für die Einrichtung einer Kindertagesstätte mit speziellen Öffnungszeiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Gleichstellung und Menschen mit BehinderungenBzStRin JugFam
Verfasser:Dr. Schmidt, ManuelaSchmidt, Manuela
Drucksache-Art:AusschussantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.09.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.01.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag PDF-Dokument
2. Änderungsantrag PDF-Dokument
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.01.2005 PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        13.01.05

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 27.01.05

 

 

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 1571/V aus der 37. BVV vom 23.09.2004

 

Bedarfsermittlung für die Einrichtung einer Kindertagesstätte mit speziellen Öffnungszeiten

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

 

§ 12 KitaG sieht vor, dass Kindertagesstätten bedarfsgerechte Öffnungszeiten im Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 19.30 Uhr anbieten sollen. In der Regel sollen 12 Stunden Öffnungszeiten nicht überschritten werden. Mit Erlaubnis der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport sind Öffnungszeiten außerhalb der Regelöffnungszeiten zulässig.

§ 17 KitaG legt fest, dass die Tagespflege ein Angebot für Kinder mit besonderem individuellem Betreuungsbedarf sein kann. Für die Betreuung außerhalb der Regelöffnungszeiten erhält die Tagespflegemutter einen Zuschlag.

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf bieten gegenwärtig 2 kommunale und eine Kindertagesstätte in freier Trägerschaft Öffnungszeiten über 18.00 Uhr hinausgehend an. Bei Bedarf besteht die Bereitschaft auch in anderen Einrichtungen. Es kann aber eingeschätzt werden, dass der Bedarf für dieses Angebot gering ist und höchstens für bis zu 5 Kindern in einem Kitajahr (für kurze Zeiträume) dieses Angebot erforderlich ist.

Die meisten Eltern, die für ihre Kinder einen individuellen Betreuungsumfang benötigen, nutzen die Angebote der Tagespflege. Gegenwärtig werden dort 33 Kinder betreut, mit individuellen Betreuungszeiten, die von 4.30 Uhr bis 22.30 Uhr reichen und auch den Sonnabend einschließen. Kinder, die bis in die späten Abendstunden eine Betreuung benötigen, schlafen an Werktagen auch bei der Tagesmutter, um ihrem Alter und den kindlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Eltern dieser Kinder sind im Handel, in der Gastronomie, als HauskrankenpflegerInnen, Krankenschwestern oder FrisörInnen beschäftigt. In einigen Fällen wird die Tagespflege auch als ergänzendes Angebot nach dem täglichen Kitabesuch genutzt.

Einzuschätzen ist, dass der Bedarf nach Betreuungszeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten durch die Angebote des öffentlichen Trägers und der freien Träger bisher befriedigt wurde.


 

Ein Antrag einer jungen Mutter, die nach dem Ende ihrer Ausbildung und der Aufnahme einer Berufstätigkeit im gastronomischen Bereich eine individuelle Betreuungszeit benötigt, liegt zur Bearbeitung im Jugendamt. Dazu wird mit der Antragstellerin zu sprechen sein, damit der Zeitpunkt der benötigten Betreuung konkretisiert wird und auch die erforderliche Betreuungszeit – beantragt ist eine Zeit von 6.00 Uhr – 01.00 Uhr – abgestimmt wird, um die Bedürfnisse des Kindes zu berücksichtigen.

Zwei Anträge auf Tagesbetreuung, die ähnliche Bedarfe anmeldeten, müssen bei den zuständigen Wohnsitzjugendämtern eingereicht werden.

 

 

 

 

 

Dr. Klett                        Dr. Manuela Schmidt

Bezirksbürgermeister         Bezirksstadträtin für Jugend,
Familie

 

 

 
 

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