Drucksache - 1571/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 13.01.05 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 27.01.05 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation zum Ersuchen
der BVV, DS-Nr. 1571/V aus der 37. BVV vom
23.09.2004 Bedarfsermittlung für die
Einrichtung einer Kindertagesstätte mit speziellen Öffnungszeiten 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: § 12 KitaG sieht vor, dass Kindertagesstätten bedarfsgerechte Öffnungszeiten im Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 19.30 Uhr anbieten sollen. In der Regel sollen 12 Stunden Öffnungszeiten nicht überschritten werden. Mit Erlaubnis der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport sind Öffnungszeiten außerhalb der Regelöffnungszeiten zulässig. § 17 KitaG legt fest, dass die Tagespflege ein Angebot für
Kinder mit besonderem individuellem Betreuungsbedarf sein kann. Für die
Betreuung außerhalb der Regelöffnungszeiten erhält die Tagespflegemutter einen
Zuschlag. Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf bieten gegenwärtig 2 kommunale und eine Kindertagesstätte in freier Trägerschaft Öffnungszeiten über 18.00 Uhr hinausgehend an. Bei Bedarf besteht die Bereitschaft auch in anderen Einrichtungen. Es kann aber eingeschätzt werden, dass der Bedarf für dieses Angebot gering ist und höchstens für bis zu 5 Kindern in einem Kitajahr (für kurze Zeiträume) dieses Angebot erforderlich ist. Die meisten Eltern, die für ihre Kinder einen individuellen
Betreuungsumfang benötigen, nutzen die Angebote der Tagespflege. Gegenwärtig
werden dort 33 Kinder betreut, mit individuellen Betreuungszeiten, die von 4.30
Uhr bis 22.30 Uhr reichen und auch den Sonnabend einschließen. Kinder, die bis
in die späten Abendstunden eine Betreuung benötigen, schlafen an Werktagen auch
bei der Tagesmutter, um ihrem Alter und den kindlichen Bedürfnissen Rechnung zu
tragen. Eltern dieser Kinder sind im Handel, in der Gastronomie, als
HauskrankenpflegerInnen, Krankenschwestern oder FrisörInnen beschäftigt. In
einigen Fällen wird die Tagespflege auch als ergänzendes Angebot nach dem
täglichen Kitabesuch genutzt. Einzuschätzen ist, dass der Bedarf
nach Betreuungszeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten durch die Angebote
des öffentlichen Trägers und der freien Träger bisher befriedigt wurde. Ein Antrag einer jungen Mutter, die nach dem Ende ihrer Ausbildung und der Aufnahme einer Berufstätigkeit im gastronomischen Bereich eine individuelle Betreuungszeit benötigt, liegt zur Bearbeitung im Jugendamt. Dazu wird mit der Antragstellerin zu sprechen sein, damit der Zeitpunkt der benötigten Betreuung konkretisiert wird und auch die erforderliche Betreuungszeit – beantragt ist eine Zeit von 6.00 Uhr – 01.00 Uhr – abgestimmt wird, um die Bedürfnisse des Kindes zu berücksichtigen. Zwei Anträge auf Tagesbetreuung, die
ähnliche Bedarfe anmeldeten, müssen bei den zuständigen Wohnsitzjugendämtern
eingereicht werden. Dr. Klett Dr.
Manuela Schmidt Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend, |
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