Drucksache - 0135/VIII  

 
 
Betreff: Zum Einsatz des Ordnungsamtes während der IGA
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:Nedderhut, Joachim 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.02.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

1.       Gibt es ein Konzept für den Einsatz des Ordnungsamtes im Bezirk während der IGA?

2.       Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind für einen Einsatz im Zusammenhang der IGA mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im näheren und weiteren Umfeld der IGA vorgesehen?

3.       Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes verbleiben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im „Restbezirk“ Marzahn-Hellersdorf?

4.       Hält das Bezirksamt die Zahl der vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Allgemeinen und zusätzlich im Zusammenhang mit der IGA für ausreichend zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Bezirk?

Begründung:

Nach meinen Informationen verfügt das Ordnungsamt z. Zt. über 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst. Berücksichtigt man Ausfälle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Urlaub, Krankheit usw. erscheint mir die Zahl von 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei einer Einwohnerzahl von 260.000 im Bezirk und der flächenmäßigen Ausdehnung des Bezirkes zur Bewältigung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, auch unter Berücksichtigung eines zeitnahen Einsatzes, gering.

Nun kommen auch noch umfangreiche Aufgaben im Zusammenhang mit der IGA hinzu. Die anstehenden Aufgaben führen zwangsläufig zu einer Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes und zu einer dramatischen Verringerung der alltäglich erforderlichen Einsätze in der Fläche. Ein daraus resultierendes Absinken der Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner ist nicht akzeptabel.

 
 

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