Drucksache - 0895/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 10.08.04 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 26.08.04 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation zum Ersuchen
der BVV, DS-Nr. 895/V aus der 22. BVV vom 22.05.03 Einrichten einer Ganztagsgrundschule / 24. Grundschule Hellersdorf (neu: 10G28) 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Dem Ersuchen der BVV konnte gefolgt
werden. Die 24. Grundschule Hellersdorf
(Grundschule am Hollerbusch – neu: 10G28) wurde zum Schuljahr 2003/2004
mit Beginn am 18.08.03 als Ganztagsgrundschule aufbauend beginnend mit der 1. Klasse
eingerichtet. Der Ausbau der Ganztagsgrundschule
erfolgt mit dem Investitionsprogramm “Zukunft Bildung und Betreuung” (IZBB) Im Jahre 2003 waren für diese
Grundschule keine Baumaßnahmen vorgesehen. Zu Beginn des Schuljahres 2003/2004
wurde das Raumprogramm durch die Grundschule in Zusammenarbeit mit dem
Schulträger und dem Hochbauamt präzisiert und die Gesamtbaukosten für 2004/2005
i.H.v. 1.935.500 € bestimmt. Für 2004 wurden Mittel i.H.v. 366.700 € aus dem
IZBB-Programm bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport beantragt.
Am 29.04.04 wurde durch die Senatsverwaltung
für Bildung, Jugend und Sport der Ausbau der Grundschule am Hollerbusch zu
einer Schule in gebundenem Ganztagsbetrieb im Rahmen des IZBB genehmigt. Der Eigenanteil des Bezirkes i.H.v.
10 % der Bausumme wird aus dem Schul- und Sport- anlagensanierungsprogramm 2004
abgesichert und wurde mit Schreiben der Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und
Sport vom 30.03.04 genehmigt. Dr. Schmidt M.
Köhnke Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur
und Sport Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 02.08.04 Schul L -2602 Bearbeiter: Herr Carow Vorlage
für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung – Nr. 722/II A. Gegenstand
der Vorlage: Abschlussinformation
zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 895/V aus der 22. BVV vom 22.05.2003, Einrichten
einer Ganztagsgrundschule / 24. Grundschule Hellersdorf
(neu: 10G28) B. Berichterstatter: Bezirksstadträtin Frau Köhnke C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt die
anbeiliegende Vorlage an die BVV. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich
Veröffentlichung: Das Bezirksamt
beschließt weiterhin, diese der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und zu
veröffentlichen. D. Begründung: Notwendigkeit eines Beschlusses des
Bezirksamtes über die der BVV vorzulegende Vorlage E. Rechtsgrundlage: § 12 Abs.1, § 13 Abs. 1, § 36 Abs.2
Buchstabe b, e und Abs.3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: keine M. Köhnke Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin