Drucksache - 1456/V
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht sicherzustellen, dass während
der Sommerpause der BVV keine Entscheidungen getroffen oder begonnen werden,
die die Rechte des Jugendhilfeausschusses berühren oder ausschließen. Begründung: Wiederholt
kam es vor, dass während der Sommerpause das Jugendamt als Teil des
Bezirksamtes Entscheidungen getroffen oder vorbereitet hat, so dass der JHA
nach der Sommerpause vor vollendeten Tatsachen stand. Dies sollte mithin nicht
geschehen. Weitere
Begründung ggf. mündlich |
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