Drucksache - 1942/VII  

 
 
Betreff: Zu Shisha-Bars in Marzahn-Hellersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Hübner, Jennifer 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
21.05.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt die Entwicklung von Shisha-Bars im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (einschließlich dessen verschiedenen Regionen) in den vergangenen Jahren ein?

 

  1. Existiert seitens des Bezirksamtes eine infrastrukturelle Steuerung für das Ansiedeln und Betreiben von Shisha-Bars?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Ansiedlung von Shisha-Bars in Nähe von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugendfreizeiteinrichtungen) und was wird dagegen unternommen?

 

  1. In welchem Rahmen überprüft das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Einhaltung des Jugendschutzes in Shisha-Bars?

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die dichte Ansiedlung mehrerer Shisha-Bars in unmittelbarer Nähe zueinander?

 

 

Begründung:

Bürgerinnen und Bürger aus Marzahn-Hellersdorf stellen eine zunehmende Ansiedlung von Shisha-Bars, speziell in den Großsiedlungen des Bezirks, fest. Insbesondere für junge Menschen ist die Einnahme dieser Tabakform nicht zuletzt vor dem Hintergrund seines oft sehr süßen Geschmacks besonders attraktiv. Der Shisha-Tabak besteht neben dem Tabak selbst und Glycerin, nämlich vor allem auch aus Aromastoffen (Banane, Apfel).

Einerseits stellt die Drucksache die Fragestellung in den Raum, ob es sich bei der zunehmenden Ansiedlung von Shisha-Bars lediglich um eine aktuelle Wahrnehmung handelt. Andererseits fragt sie danach, welche Bedeutung eine oder zwei Shisha-Bars für einen gesamten Stadtteil bedeuten können. Speziell in anregungsarmen Milieus haben es kommerzorientierte Einrichtungen möglicherweise leicht(er), Fuß zu fassen und sich zu einem festen „Angebot“ im Stadtteil zu etablieren.

Seit dem Jahr 2013 fallen die sogenannten Wasserpfeifen unter das Nichtraucherschutzgesetz. Das Konsumieren von Shisha-Tabak ist mit Nichten weniger suchtgefährdend und schädlich als das Rauchen von Zigaretten. Giftstoffe werden durch das Verbrennen des Tabaks freigesetzt und durch das Wasser nicht herausgefiltert. Ganz im Gegenteil: „Das Wasser ist der Shisha kühlt den Rauch, so dass sogar noch tiefer eingeatmet wird und tiefere Lungenbereiche geschädigt werden. An einer Wasserpfeife zieht man 100 und 200 Mal pro Gebraucht – das entspricht in etwa zehn bis 20 Zigaretten.“ (Zit. Shisha, Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin)

 

 
 

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Postanschrift:
12591 Berlin