Drucksache - 1915/VII
Die BVV möge beschließen:
Gemäß § 35 (5) Ziffer 2, (6) letzter Satz und (9) letzter Satz des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz - AG KJHG – wählt die Bezirksverordnetenversammlung einen stellvertretenden Bürgerdeputierte nach.
Wahlvorschlag:
Herr Steffen Z o b e l
Die Nachwahl ist erforderlich, da eine stellvertretende Bürgerdeputierte aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschieden ist (Stellvertretung für den ersten Bürgerdeputierten).
Für das Nachwahlverfahren wurde eine vierwöchige öffentliche Ausschreibung durchgeführt und um weitere vier Wochen verlängert, da nur eine Bewerbung vorlag. Auch während der Verlängerung gingen keine weiteren Vorschläge ein.
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