Drucksache - 1506/VII  

 
 
Betreff: Zu Demonstrationen vor der Europawahl
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBzBm/BzStR SchulSportFinPers
Verfasser:Komoß, Stefan 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.06.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bezirksamtes wurde die Senatsverwaltung für Inneres und Sport angefragt. Im Ergebnis wurden die nachfolgenden Informationen übermittelt:

 

Die an die Polizei Berlin gerichtete Bitte um Beantwortung der Großen Anfrage der BVV Marzahn-Hellersdorf, Drucksache Nr. 1506/VII, betrifft das Demonstrationsgeschehen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf .

 

1.     Wie regelt sich die polizeiliche Zuständigkeit für die Genehmigung von Demonstrationen im Bezirk?

 

Demonstrationen nach dem Versammlungsgesetz unterliegen keinem Genehmigungsverfahren. Sie müssen lediglich angemeldet werden.

Versammlungsbehörde für ganz Berlin ist  Der Polizeipräsident in Berlin - Landeskriminalamt 5. In Ausnahmefällen kann bei Spontan- oder Eilversammlungen aus aktuellem Anlass eine Anmeldung auch gegenüber den vor Ort befindlichen Polizeikräften ausgesprochen werden.

 

 

2.     Warum wurde es der rechtsextremen NPD genehmigt, sich am Tag vor der Europawahl direkt vor der Unterkunft zu profilieren?
(In den letzten Monaten erfolgten Aktionen o. ä. aus Rücksicht gegenüber Anwohnerinnen und Anwohnern und den geflüchteten Menschen nicht direkt vor der Unterkunft.)

 

3.     Wie stehen die Verantwortlichen dazu, dass es Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten erschwert wurde, ihren Protest immer in Sichtweite der NPD kund tun zu dürfen?

 

Für die Fragen 2 und 3 gilt:

Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Kleine oder Große Anfragen von Bezirksverordnetenversammlungen zu Themen der Inneren Sicherheit zu beantworten. Parlamentarisches Kontrollgremium für die Polizei Berlin in Angelegenheiten der Inneren Sicherheit ist der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin.

Ich bitte daher um Verständnis, dass Antworten zu den weiteren Fragen von hier aus nicht erfolgen.

 

 

 

Komoß

 
 

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