Drucksache - 1341/VII
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass die beiden Vorhalteflächen für eine Kita in Mahlsdorf (Bütower Str. 8/9 Ecke Pilgramer Straße) nicht zweckgebunden an bestimmte Vereine oder Institutionen, sondern durch ein offenes Konzeptverfahren und nicht durch ein Bieterverfahren vergeben werden soll Gleichzeitig sollte das Bezirksamt prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass bei dem Konzeptverfahren neben einer Kita auch die Umsetzung des Antrages der BVV – Bau eines Bürgerhauses in Mahlsdorf -, DS 1232/VII mit einbezogen werden kann.
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Begründung Bei der Vergabe des Jugendfreizeithauses Balzerplatz wurde von der BVV Transparenz bei nachfolgenden Vergaben gefordert. Deshalb ist es notwendig, dass auch bei der Vergabe o. g. Vorhalteflächen die Transparenz gewährleistet ist. Es sollte das offene Verfahren (Konzeptverfahren) durchgesetzt werden, um auch finanziell schwächeren Bietern die Möglichkeit zu geben, den Zuschlag zu bekommen. Beim Bieterverfahren erfolgt die Vergabe nur nach dem Prinzip des Höchstbietenden.
Begründung der Dringlichkeit Der Steuerungsausschuss des Liegenschaftsfonds hat auf seiner Sitzung am 12.03.2014 die Auswahl der Art der Vergabeverfahren für diese genannte Liegenschaft auf der Tagesordnung.
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