Drucksache - 1341/VII  

 
 
Betreff: Vergabe von Vorhalteflächen durch den Liegenschaftsfonds
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Uhlich, Christiane 
Drucksache-Art:Dringlicher AntragDringlicher Antrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlicher Antrag PDF-Dokument
2. Dringlicher Antrag - geänderte Fassung PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass die beiden Vorhalteflächen für eine Kita in Mahlsdorf (Bütower Str. 8/9 Ecke Pilgramer Straße) nicht zweckgebunden an bestimmte Vereine oder Institutionen, sondern durch ein offenes Konzeptverfahren und nicht durch ein Bieterverfahren vergeben werden soll

Gleichzeitig sollte das Bezirksamt prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass bei dem Konzeptverfahren neben einer Kita auch die Umsetzung des Antrages der BVV – Bau eines Bürgerhauses in Mahlsdorf -, DS 1232/VII mit einbezogen werden kann.

 

Begründung:

1

 

Begründung

Bei der Vergabe des Jugendfreizeithauses Balzerplatz wurde von der BVV Transparenz bei nachfolgenden Vergaben gefordert. Deshalb ist es notwendig, dass auch bei der Vergabe o. g. Vorhalteflächen die Transparenz gewährleistet ist. Es sollte das offene Verfahren (Konzeptverfahren) durchgesetzt werden, um auch finanziell schwächeren Bietern die Möglichkeit  zu geben, den Zuschlag zu bekommen.

Beim Bieterverfahren erfolgt die Vergabe nur nach dem Prinzip des Höchstbietenden. 

 

Begründung der Dringlichkeit

Der Steuerungsausschuss des Liegenschaftsfonds hat auf seiner Sitzung am 12.03.2014 die Auswahl der Art der Vergabeverfahren für diese genannte Liegenschaft auf der Tagesordnung.

 

 
 

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