Drucksache - 1322/VII  

 
 
Betreff: Pächterinnen und Pächtern das Vorkaufsrecht beim Verkauf von Pachtgrundstücken einräumen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEüberfraktionell
Verfasser:1. Ronneburg, Kristian
2. Lemm, Gordon
3. Wilke, Carsten
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Überfraktioneller Antrag (LINKE, SPD) PDF-Dokument
3. Überfraktioneller Antrag (LINKE, SPD, CDU) PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, beim Verkauf von Pachtgrundstücken den Pächterinnen und Pächtern das Vorkaufsrecht einzuräumen. Offene Bieterverfahren sind erst dann einzuleiten, wenn eine Pächterin oder ein Pächter das Angebot zum Direktkauf ablehnt.


Begründung:

Pächterinnen und Pächter können Pachtgrundstücke seit März 2012 nicht mehr direkt kaufen. Sobald die Grundstücke zum Verkauf stehen, werden sie in einem offenen Bieterverfahren vom Liegenschaftsfonds verkauft, um für die Grundstücke die höchsten Preise zu erzielen. Durch diese politische Entscheidung sind soziale Härten entstanden, die durch die angestrebten Gewinne für das Land Berlin nicht aufgewogen werden können.

 
 

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Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin