Drucksache - 1322/VII
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, beim Verkauf von Pachtgrundstücken den Pächterinnen und Pächtern das Vorkaufsrecht einzuräumen. Offene Bieterverfahren sind erst dann einzuleiten, wenn eine Pächterin oder ein Pächter das Angebot zum Direktkauf ablehnt. Begründung: Pächterinnen und Pächter können Pachtgrundstücke seit März 2012 nicht mehr direkt kaufen. Sobald die Grundstücke zum Verkauf stehen, werden sie in einem offenen Bieterverfahren vom Liegenschaftsfonds verkauft, um für die Grundstücke die höchsten Preise zu erzielen. Durch diese politische Entscheidung sind soziale Härten entstanden, die durch die angestrebten Gewinne für das Land Berlin nicht aufgewogen werden können. |
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