Drucksache - 1262/VII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht darauf hinzuwirken, bei der Neuvergabe bzw. Neuausschreibung von bezirklichen Flächen sowohl Tabak- als auch Alkoholwerbung sowie generell Werbung für Suchtmittel (z.B. Spielhallen) nicht mehr zuzulassen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.2014 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht darauf hinzuwirken, bei der Neuvergabe bzw. Neuausschreibung von bezirklichen Flächen sowohl Tabak- als auch Alkoholwerbung sowie generell Werbung für Suchtmittel (z.B. Spielhallen) nicht mehr zuzulassen.
Ursprungsdrucksache: Das Bezirksamt wird ersucht darauf hinzuwirken, bei der Neuvergabe bzw. Neuausschreibung von bezirklichen Flächen sowohl Tabak- als auch Alkoholwerbung sowie generell Werbung für Suchtgüter (z.B. Spielhallen) nicht mehr zuzulassen. |
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