Drucksache - 1065/VII
Immer wieder ist zu beobachten, dass Wahlplakate der zur Bundestagswahl antretenden Partei nicht gemäß der Vorschriften des Bezirksamtes aufgehängt oder aufgestellt werden. Dies stellt normalerweise nur ein Ärgernis dar, kann aber in manchen Fällen auch, z.B. durch verdeckte Straßenschilder, ein Gefährdung des Straßenverkehrs sein.
Ich frage dazu das Bezirksamt:
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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
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