Drucksache - 0877/VII  

 
 
Betreff: Zur Einbindung der Buslinie 395 in den AB-Bereich
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Gaedecke, AndréGaedecke, André
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.04.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Vorsteher:

 

Kommen wir zur nächsten mündlichen Anfrage, der 0877/VII.
Herr Gaedecke fragt das Bezirksamt zur Einbindung der Buslinie 395 in den AB-Bereich. Herr Gräff bitteschön.

 

Herr Gräff:

 

Ja vielen Dank Herr Vorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich hab dazu eine Antwort der BVG erhalten, die ich Ihnen, worüber ich Sie informieren möchte.

"Sehr geehrter Herr Gräff, die Drucksache wird wie folgt beantwortet:
Der U-Bahnhof Hönow liegt komplett auf dem Berliner Stadtgebiet, - also der U-Bahnhof ist ein altes Thema, kennen wir auch, die sich damit oft beschäftigt haben, - und somit im Tarifgebiet B. Die Bushaltestelle Hönow im Zuge der Mahlsdorfer Straße befindet sich jedoch auf Brandenburger Gebiet und somit im Tarifgebiet C. Der U-Bahnhof ist somit nicht durch eine Regelung, die analog bei der Buslinie 395 angewendet werden könnte, in den Tarifbereich Berlin B eingebunden, sondern schlicht durch seine Lage auf dem Berliner Stadtgebiet."
Also das ist die Begründung dafür.

Eine Verlegung der Tarifzone, so dass sich die Bushaltestelle U-Bahnhof Hönow in der Mahlsdorfer Straße im Tarifbereich Berlin B befinden würde, ist nicht möglich, da an der selben Haltestelle auch die Brandenburger Buslinien 941 und 943 halten, für die dann der preisgünstigere Wabentarif des Landes Brandenburg nicht mehr gelten würde.

Nichts desto trotz kann heute mit einem Fahrschein für die Tarifbereiche Berlin AB am U-Bahnhof Hönow von der U-Bahnlinie 5 in die Buslinie 395 und umgekehrt umgestiegen werden, wenn Start- und Zielhaltestelle auf Berliner Gebiet liegen. Hier für wurde im VBB-Tarif eine Transitregelung eingeführt" - Ich glaube ich hatte das im Ausschuss auch schon sinngemäß, nur noch nicht schriftlich, zur Kenntnis gegeben. - "Transitregelung eingeführt und die lautet: 15 Berliner Verkehrsbetriebe, Busverkehr Märkisch Oderland GmbH, Fahrausweise, die für Teilbereiche AB des Tarifbereiches gelten, berechtigen Inhaber zu Fahrten durch den Teilbereich C des Tarifgebietes Berlin, sofern die Haltestellen Hönow Mahlsdorfer Straße, Thälmannstraße, Hönow an der Heide, Hönow Hoppegartener Straße und Hönow Libellenstraße mit der Omnibuslinie 395 nur durchfahren werden."

Na ja, kann ja jeder sagen, dass er die nur durchfährt. Also insofern ist da ´ne Regelung getroffen worden. Die Haltestelle U-Bahnhof Hönow der Linie 395 ist hier explizit nicht erwähnt worden, um genau den Fall des Umsteigens zwischen U5 und 395 zu ermöglichen. Also ich denke, damit ist das Problem gelöst. Vielen Dank.

 
 

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