Drucksache - 0877/VII
Vorsteher:
Kommen wir zur nächsten mündlichen Anfrage, der 0877/VII.
Herr Gräff:
Ja vielen Dank Herr Vorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren, "Sehr geehrter Herr Gräff, die Drucksache wird wie folgt beantwortet: Eine Verlegung der Tarifzone, so dass sich die Bushaltestelle U-Bahnhof Hönow in der Mahlsdorfer Straße im Tarifbereich Berlin B befinden würde, ist nicht möglich, da an der selben Haltestelle auch die Brandenburger Buslinien 941 und 943 halten, für die dann der preisgünstigere Wabentarif des Landes Brandenburg nicht mehr gelten würde. Nichts desto trotz kann heute mit einem Fahrschein für die Tarifbereiche Berlin AB am U-Bahnhof Hönow von der U-Bahnlinie 5 in die Buslinie 395 und umgekehrt umgestiegen werden, wenn Start- und Zielhaltestelle auf Berliner Gebiet liegen. Hier für wurde im VBB-Tarif eine Transitregelung eingeführt" - Ich glaube ich hatte das im Ausschuss auch schon sinngemäß, nur noch nicht schriftlich, zur Kenntnis gegeben. - "Transitregelung eingeführt und die lautet: 15 Berliner Verkehrsbetriebe, Busverkehr Märkisch Oderland GmbH, Fahrausweise, die für Teilbereiche AB des Tarifbereiches gelten, berechtigen Inhaber zu Fahrten durch den Teilbereich C des Tarifgebietes Berlin, sofern die Haltestellen Hönow Mahlsdorfer Straße, Thälmannstraße, Hönow an der Heide, Hönow Hoppegartener Straße und Hönow Libellenstraße mit der Omnibuslinie 395 nur durchfahren werden." Na ja, kann ja jeder sagen, dass er die nur durchfährt. Also insofern ist da ´ne Regelung getroffen worden. Die Haltestelle U-Bahnhof Hönow der Linie 395 ist hier explizit nicht erwähnt worden, um genau den Fall des Umsteigens zwischen U5 und 395 zu ermöglichen. Also ich denke, damit ist das Problem gelöst. Vielen Dank. |
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