Drucksache - 2100/VI
Die BVV möge beschließen:
Begründung: Gemäß § 56 Abs.6 Nr. 3 des Berliner Schulgesetzes werden 30% der Schulplätze durch Los vergeben, wenn die Zahl der Anmeldungen für eine Schule deren Aufnahmekapazität überschreitet. Dieses Aufnahmeverfahren gilt sowohl für die Integrierten Sekundarschulen als auch für die Gymnasien. Dieses Verfahren ist ungerecht. Die Gymnasien in Marzahn-Hellersdorf verstehen sich entsprechend ihrer Schulprogramme als leistungsorientierte Schulen. Sie haben auch unterschiedliche inhaltliche Profile nach unterschiedlichen Neigungen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler. Daher sollte der Zugang zu diesen Schulen nach Leistungs- und Eignungskriterien entschieden werden. |
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