Drucksache - 2071/VI
Die o.g. Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1. Welche Auswirkung wird der 50%ige Rückgang bei den MAE-Maßnahmen und der 75%ige Rückgang der Entgeltmaßnahmen beim Jobcenter Marzahn-Hellersdorf in 2011 für die betroffenen Träger haben? (Bitte die Reduzierung der zugewiesenen MAE-Kräfte pro Träger angeben.)
Das Bezirksamt kann die Auswirkungen für die betroffenen Träger nicht einschätzen, da dies ausschließlich den Trägern selbst obliegt.
Eine Veröffentlichung der Geschäftsdaten der Träger bezüglich ihrer Angebote zur Durchführung von Maßnahmen nach dem SGB II, einschließlich der Entscheidungen des Jobcenters über die Auf- bzw. Nichtaufnahme in die Jahresplanung 2011, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.
2. Welche Dienstleistungen im sozialen, betreuenden, kulturellen, sportlichen usw. Bereich werden in 2011 nicht mehr durch die Träger angeboten werden können? (Bitte die Träger und deren Dienstleistungen benennen.)
Die Maßnahmen nach dem SGB II müssen das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ erfüllen. In entsprechender Anwendung von § 261 Abs. 2 SGB II sind die im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung bzw. in der Entgeltvariante ausgeführten Arbeiten zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
Nach jetziger Kenntnis wird es zu Einschränkungen in allen benannten Bereichen kommen. In erster Linie müssen die Träger entscheiden, welche Dienstleistungen sie zukünftig unter den veränderten Bedingungen erbringen können. Bisher sind dem Bezirksamt nur punktuell Probleme bekannt.
3. Welchen Trägern werden die beantragten Bürgerarbeitsplätze für welche Dienstleistungen genehmigt?
Die Beantragung erfolgt durch Träger in Abstimmung mit dem Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf und im Konsens mit den Abteilungen bzw. Beauftragten des Bezirksamtes beim Bundesverwaltungsamt. Die Bewilligung von Stellen im Rahmen des Modellprojektes „Bürgerarbeit“ liegt ausschließlich in deren Zuständigkeit.
Schwerpunktmäßig werden Stellen für die „Bürgerarbeit“ für
· ergänzende Angebote zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern, · ergänzende Angebote für Schulen und Jugendeinrichtungen, · gemeinwohlorientierte Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit, · unterstützende Angebote im Kulturbereich sowie · Betreuung/Begleitung von Senioren, kranken und behinderten Menschen
eingerichtet.
Eine trägerbezogene Veröffentlichung der Bürgerarbeitsplätze ist auch hier aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig bzw. bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Träger. Diese liegen dazu nicht vor.
4. Wie wird das Bezirksamt den Wegfall dieser Dienstleistungen der freien Träger ausgleichen?
Die zusätzlich erbrachten Dienstleistungen der freien Träger können durch das Bezirksamt nicht ausgeglichen werden.
Dagmar Pohle |
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