Drucksache - 2001/VI  

 
 
Betreff: Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Begründung des Bebauungsplanes XXIII-6b vom Oktober 2010 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XXIII-6b für die Grundstücke Hönower Straße 225/279, Am Rosenhag 22–27 und Briesener Weg 157–191 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 1211/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Böhringer, Andrea 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
   Beteiligt:BzStR ÖkStadt
   Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
08.12.2010 
90. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Anhörung
11.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2011 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung, BzStR ÖkStadt PDF-Dokument
Anlage - unvollständigen Vorlage zur Beschlussfassung  
2. Beschlussempfehlung PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen

Die BVV möge beschließen:

 

1.       Dem Bebauungsplan XXIII-6b vom 8. September 2009 mit seiner Begründung vom Oktober 2010 gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB wird zugestimmt.
 

2.       Der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-6b gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG wird zugestimmt.

Die unvollständige Vorlage ist in der Anlage als PDF-Dokument hinterlegt

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 11.01.2011 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit elf Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen, die Vorlage zur beschließen.

 
 

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