Drucksache - 1705/VI
Die
BVV möge beschließen: Dem
Bezirksamt wird empfohlen, über den Rat der Bürgermeister eine Änderung des
Straßenreinigungsgesetzes hinsichtlich des Winterdienstes mit dem Ziel einer
verbesserten Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger zu initiieren. Dazu ist
das Gesetz so zu ändern, dass nicht das "Bekämpfen" von Schnee und
Winterglätte verpflichtend ist, sondern das "Räumen von Schnee" und
das "Abstumpfen von Glätte". Die
erforderliche Schneeräumbreite ist von mindestens 1 m auf mindestens 1,5 m in
Straßen der Straßenreinigungsverzeichnisse A und B und auf mindestens 2,0 m in
besonders bezeichneten Straßenabschnitten mit hohem Fußgängeraufkommen
festzulegen. In den
Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel ist der Winterdienst
nicht nur so durchzuführen, dass das ungehinderte Ein- und Aussteigen möglich
ist, sondern der Haltestellenbereich ist durchgängig zu räumen. Darüber
hinaus muss auch das gefahrlose Erreichen der Haltestellenbereiche von den
geräumten Gehwegteilen ermöglicht werden. Zu den Haltestellenbereichen der
öffentlichen Verkehrsmittel sind auch Taxenstände zu zählen. Die Zuwegung zu
Briefkästen ist ebenfalls in den Winterdienst aufzunehmen Begründung: Für viele
Bürger bedeutete der winterbedingten Zustand der Straßen und Wege enorme
Belastungen. Die gesetzlichen Grundlagen für den Winterdienst sollten daher
verbessert werden. Begründung
der Dringlichkeit: Die
Sensibilität für das Thema dürfte in den kommenden Monaten abnehmen, daher
sollte die Befassung noch in dieser BVV erfolgen. |
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