Drucksache - 1583/VI  

 
 
Betreff: Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB, Begründung des Bebauungsplanes 10-50 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 10-50 für das Grundstück Myslowitzer Straße 45 VIVANTES Klinikum Hellersdorf im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf (BA-Vorlage Nr. 0916/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR WirtTiefBürgOrdAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Böhringer, Andrea 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
   Beteiligt:BzStR WirtTiefBürgOrd
   Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
09.12.2009 
67. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Anhörung
08.12.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
17.12.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung PDF-Dokument
Anlage zur Vorlage zur Beschlussfassung  
2. Beschlussempfehlung AS ÖksTadt PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 10-50 vom 04. Juni 2009 sowie der Begründung vom September 2009 für das Grundstück Myslowitzer Straße 45 „VIVANTES Klinikum Hellersdorf“ im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf, wird zugestimmt.

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 08

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 08.12.2009 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 13 Ja-Stimmen, die Vorlage zu beschließen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Beratungsfolge in der BVV.

 

 
 

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