Drucksache - 1131/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 04.02.2004 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 26.02.2004 1. Gegenstand der Vorlage: zum Ersuchen der BVV,
DS-Nr. 1131/V aus der 28. BVV vom 27.11.2003 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Die
Firma Außenwerbung Hoffmeister GmbH & Co.KG wurde mit Schreiben vom
26.08.2003 aufgefordert, die nicht zulässigen Werbeanlagen abzuräumen. Nach
der Abräumung der Werbetafeln am 16.09.2003 blieben offensichtlich die
hölzernen Tragkonstruktionen, bestehend aus Vierkanthölzern für Stützen und
Streben sowie aus Brettern, im öffentlichen Straßenland in der Zaunflucht
stehen. Einer
Aufforderung zum Rückbau dieser hölzernen Bauelemente würde die Firma sicher
nachkommen. Damit wäre aber das Tiefbauamt als Baulastträger in der
Verkehrssicherungs- pflicht
und müsste entweder an den betreffenden Stellen (5 x ca. 4 m) Zaunelemente
ergänzen oder Schutzgitter aufstellen, da unmittelbar hinter den
Tragkonstruktionen, die gegenwärtig als provisorische Abgrenzung dienen, die
Böschung zum Wuhlepark beginnt. Aufgrund
der angespannten Haushaltslage beauftragt das Tiefbauamt die Regiekolonne: 1.
die defekten Bretter und Vierkanthölzer zu befestigen, sodass keine Gefahr für
Fußgänger besteht und 2.
die übrigen 4 Konstruktionen auf ihre Stabilität zu überprüfen. Eine
endgültige Herstellung der Abgrenzung zwischen Verkehrsfläche und dem
angrenzenden Grün wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Dr. Klett S. Simdorn Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Wohnen,
Bauen und Bürgerdienste |
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