Drucksache - 1131/V  

 
 
Betreff: Entfernung von Außenwerbung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der PDSBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Svend SimdornSimdorn, Svend
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.11.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
26.02.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 18.11.2003 PDF-Dokument
2. Version vom 05.02.2004 PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    04.02.2004

 

 

 

   

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 26.02.2004

 

 

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:            zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 1131/V aus der 28. BVV vom 27.11.2003

 

Entfernung von Außenwerbung

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Die Firma Außenwerbung Hoffmeister GmbH & Co.KG wurde mit Schreiben vom 26.08.2003 aufgefordert, die nicht zulässigen Werbeanlagen abzuräumen.

Nach der Abräumung der Werbetafeln am 16.09.2003 blieben offensichtlich die hölzernen Tragkonstruktionen, bestehend aus Vierkanthölzern für Stützen und Streben sowie aus Brettern, im öffentlichen Straßenland in der Zaunflucht stehen.

Einer Aufforderung zum Rückbau dieser hölzernen Bauelemente würde die Firma sicher nachkommen. Damit wäre aber das Tiefbauamt als Baulastträger in der Verkehrssicherungs-

pflicht und müsste entweder an den betreffenden Stellen (5 x ca. 4 m) Zaunelemente ergänzen oder Schutzgitter aufstellen, da unmittelbar hinter den Tragkonstruktionen, die gegenwärtig als provisorische Abgrenzung dienen, die Böschung zum Wuhlepark beginnt.

 

Aufgrund der angespannten Haushaltslage beauftragt das Tiefbauamt die Regiekolonne:

 

1. die defekten Bretter und Vierkanthölzer zu befestigen, sodass keine Gefahr für Fußgänger

    besteht und

 

2. die übrigen 4 Konstruktionen auf ihre Stabilität zu überprüfen.

 

Eine endgültige Herstellung der Abgrenzung zwischen Verkehrsfläche und dem angrenzenden Grün wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

 

 

 

Dr. Klett                        S. Simdorn

Bezirksbürgermeister         Bezirksstadtrat für Wohnen,     

                                                                          Bauen und Bürgerdienste

 

     

 

 
 

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