Drucksache - 1131/VI  

 
 
Betreff: Zur Dahlmann-Schule in Marzahn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBzStR SchulSportFin
Verfasser:Komoß, Stefan 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
27.11.2008 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
18.12.2008 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Zusätzlich schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft:

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft:

 

Die Entscheidungen des Schulträgers richten sich nach der vorgefundenen Situation und den zu erreichenden Zielen.

Als Befund bleibt festzuhalten, dass

  1. in Marzahn-Hellersdorf doppelt so viele Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben wie im Berliner Durchschnitt
  2. von diesen Kindern 75% eine Sonderschule besuchen, obwohl
  3. das Schulgesetz den überwiegenden Besuch einer Regelschule und damit die Integration bei individueller Förderung vorsieht.

Nachdem noch bis Anfang der 90-er Jahre nur der Besuch einer Sonderschule möglich war, wurde zunächst die Voraussetzung für Integration in der Regelschule geschaffen und dann ab 2004 von der rot-roten Koalition diese als Regelfall vorgesehen. Ab Januar 2009 ist zudem die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen mit weiter verstärkter Integration umzusetzen.

 

Die Bestrebungen des Schulträgers einen Beitrag zur Integration von Sonderschülern in die Regelschule zu leisten, sind jedoch nicht nur davon motiviert einen gesetzmäßigen Zustand zu erreichen, sondern entsprechen den Erkenntnissen der Bildungsforschung.

 

Wesentliche Erkenntnisse sind im WZ Brief Bildung des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung von November 2008 enthalten (siehe Anlage).

 

Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass gegenwärtig keine politische Mehrheit für eine aktive Begleitung eines Veränderungsprozesses in Richtung einer häufigeren Integration in Regelschulen gegeben ist. Ich werde deshalb die weitere Entwicklung der Schülerzahlen beobachten und bei Sicherheit über Anmeldezahlen für das Schuljahr 2009/10 Vorschläge unterbreiten.

 

Im Lichte dieser Ausführungen beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

 

1. Auf welcher Grundlage sollen welche Veränderungen im Zusammenhang mit der Dahlmann- 

    Schule durchgeführt werden?

 

Grundlage bildet der Schulentwicklungsplan (SEP) 2008-2012 für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf gem. BA-Vorlage Nr. 530/III vom 10.06.08.

Speziell zur Dahlmann-Schule wurden folgende Aussagen im SEP getroffen:

            Die Dahlmann-Schule ist eine Sonderschule mit Sekundarstufe I (Sek I), d.h. nach der     Grundschule werden die Klassen 7-10 angeboten. Im Gegensatz zu Sonderschulen ohne          Sek I geht ein sehr hoher Anteil Kinder nach der Grundschule nicht auf Regelschulen,          sondern verbleibt auf der Sonderschule. Aus diesem Grunde wurde im SEP 2008-2012     festgeschrieben, dass … „im Oktober 2008 eine Aussage/Festlegung zum weiteren          Umgang mit den Sonderschulstandorten erforderlich ist.“ (sh. SEP, IV. Schuldarstellung im             Stadtteil Marzahn-Nord Pkt. 1.3 und 1.5; S. 32-33).  

 

Eine Aufhebung und Zusammenlegung von Schulen erfolgt grundsätzlich nach den Leitvorstellungen gem. Rundschreiben II Nr. 56/2004 SenBildJugSport v. 27.05.04.

                  

 2. Welche Gremien wurden informiert und/oder in die Diskussion einbezogen?

 

Am 12.11.08 fand ein Gespräch mit der Schulleitung, Elternvertreter der Dahlmann-Schule, Kollegen des Schul- und Sportamtes und der Schulaufsicht statt. Davor wurde das Schulkollegium bereits von der Schulaufsicht informiert.

Es handelte sich dabei um eine sehr frühzeitige Information vor einer Beschlussfassung.

 

 3. Wie und auf welcher Grundlage erfolgt die weitere Bearbeitung?

 

Eine weitere Bearbeitung erfolgt gem. der genannten Leitlinie, d.h. Anhörung der Gremien (Schule, BSB) → BA-Beschluss → Behandlung BVV → Genehmigung Schulaufsicht.

 

 

 

Komoß

 

Hinweis:
Die Anlage liegt leider nicht in elektronischer Form vor.

 
 

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