Drucksache - 1106/VI  

 
 
Betreff: Zur Entwicklung der Infrastruktur in den Siedlungsgebieten - Handel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStR ÖkStadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
27.11.2008 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage, DIE.LINKE (Hr. Dr. Niemann) PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Die erbetene Einschätzung des Versorgungsstandes des Siedlungsgebietes im Bezirk im Bereich des Einzelhandels betrifft ein seh

Die erbetene Einschätzung des Versorgungsstandes des Siedlungsgebietes im Bezirk im Bereich des Einzelhandels betrifft ein sehr spannendes Thema mit vielfältigen Aspekten.

 

Ich möchte als erstes auf die Frage eingehen: Welche Kriterien sind bei einer stadtplanerischen bzw. planungsrechtlichen Beurteilung von besonderer Bedeutung?

 

Die Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben ist in breitem Rahmen gegeben, sofern die Vorhaben der Nahversorgung dienen. Besondere Regelungen bestehen für großflächige Einrichtungen mit mehr als 800 m². Derartige Betriebe sind i.d.R. nur in Kerngebieten oder Sondergebieten zulässig, also über Bebauungspläne bzw. in Einzelfällen über die „Einfügung“ gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

Weite Teile der Siedlungsgebiete des Bezirks gehören zum „unbeplanten Innenbereich“. Dort regelt sich die Zulässigkeit nach der „Einfügung in die nähere Umgebung“ gemäß § 34 Baugesetzbuch. Die Diskussion um die allgemeine Zulässigkeit der Discounter mit einer Verkaufsfläche unterhalb der Grenze der Großflächigkeit ist bekannt.

Entlang der Haupterschließungsstraßen ist somit in der Regel die Zulässigkeit der Ansiedlung von Betrieben der Nahversorgung, also bis 800 m² Verkaufsfläche, gegeben.

 

Wesentlich für eine Betrachtung aus stadtplanerischer Sicht sind die seit 2007 eingeführten Regelungen des Baugesetzbuches, wonach in § 1 die Gewährleistung der Nahversorgung der Bevölkerung in die Liste der besonderen Belange bei der Planung aufgenommen wurde.

 

Weiterhin wurde durch Ergänzungen der Schutz „zentraler Versorgungsbereiche“ als Instrument der Planung in § 9 sowie als Kriterium zur planungsrechtlichen Zulässigkeit in § 34 BauGB ermöglicht.

Zur Umsetzung dieser Regelungen hat die Bezirksverordnetenversammlung im Mai diesen Jahres das Zentren- und Einzelhandelskonzept beraten und auch als sektorale Bereichsentwicklungsplanung beschlossen. Damit erreicht das Konzept eine Verbindlichkeit für planungsrechtliche Entscheidungen bei der Beurteilung von Anträgen und der Ziele bei Bebauungsplanverfahren.

 

Gibt es in den Siedlungsgebieten „Zentren der Nahversorgung“ oder eher Ansammlungen verschiedener kleiner Läden und Dienstleistungen?

 

Dazu ist festzustellen, dass im Ergebnis der Bestandsanalyse des Zentren- und Einzelhandelskonzepts die Hönower Str. (nördlich und überwiegend südlich des S-Bahnhofs Mahlsdorf) unstrittig ein historischer Ort ist.

 

Weniger stark als weiteres Ortsteilzentrum ausgeprägt ist der südliche Bereich des Hultschiner Dammes.


Mit dem Umfeld des Bahnhofs Kaulsdorf existiert ein zentraler Ort, dessen besondere Bedeutung aber eher durch den Bahnhof und die Anbindung an mehrere Buslinien wahrgenommen wird.

 

Längs der Chemnitzer Str. haben sich in Streulagen mehrere Einzelhandelsstandorte angesiedelt. Allein im Bereich südlich der Heerstr. konzentrieren sich Einzelhandel und Dienstleistungen so, dass im Sinne der rechtlichen Anforderungen von einem Nahversorgungszentrum gesprochen werden kann, also einer Mischung von Nahversorgungsangeboten für Waren des täglichen Bedarfs und Dienstleistungen wie Apotheke, Ärzte, Bank, Reinigung, Schuster u.a.

 

In Biesdorf dominiert das Entwicklungsgebiet Biesdorf-Süd mit seiner Planung und dann auch durch die Umsetzung des Biesdorf-Centers.

Mit Ausnahme des als Teil der Großsiedlung errichteten Nahversorgungszentrums Cecilienstraße in Biesdorf sind ansonsten nur Einzelstandorte im Siedlungsgebiet zu verzeichnen.

Wie stellt sich der Versorgungsstand konkret dar?

 

Insgesamt liegt die Verkaufsflächendichte in den Siedlungsgebieten mit 1.606 m²/1.000 EW über dem Bezirksdurchschnitt von 1.359 m²/1000 EW, was jedoch allein durch die nicht zentrenrelevanten Sortimente mit ihrem Anteil definiert wird. Der liegt bei 818 m²/1.000 EW gegenüber dem Bezirksdurchschnitt, der nur 469 m²/1.000 EW beträgt.

 

Sowohl die Nahversorgungssortimente mit 480 m²/1.000 EW im Siedlungsgebiet gegenüber 482 m²/1.000 EW des Bezirkes als auch die zentrenrelevanten Sortimente mit 380 m²/1.000 EW im Siedlungsgebiet zu 408 m²/1.000 EW im Durchschnitt des Bezirkes sind leicht geringer entwickelt, ohne Defizite aufzuzeigen.

 

Das „einzelhandelsrelevante Kaufkraftniveau“ ist ein wichtiger Faktor zur Beurteilung der Ansiedlungsabsichten von Einzelhandelsstandorten.

 

Die Erhebung ist hier von der Gesellschaft für Konsumforschung durchgeführt worden. Im Vergleich zum bundesdeutschen Durchschnitt (gleich 100) liegt das Kaufkraftniveau in Biesdorf bei 110, in Kaulsdorf bei 111, in Mahlsdorf bei 109, in den Siedlungsgebieten gesamt bei durchschnittlich 110.

 

Das ist also erheblich über dem Berliner Durchschnitt (der Berliner Durchschnitt liegt bei 95), also auch über dem Marzahn-Hellersdorfer Durchschnitt, der bei 97 liegt. Eine gute Voraussetzung für Ansiedlungen im Bezirk.

 

Die teilräumliche Entwicklung gemäß Zentren- und Einzelhandelskonzept wird durch das Bezirksamt entsprechend der Bestandsanalyse und der Projektion der Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Ortsteilen unterstützt. Das heißt zum Beispiel für Biesdorf: Der Entwicklungsspielraum ist im Wesentlichen ausgeschöpft. Jedoch gilt es, die Stabilisierung der Nahversorgungszentren Cecilienstraße erfolgreich fortzusetzen.

 

Aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Ortsteilen:

 

In Biesdorf wird die planungsrechtliche Sicherung der Entwicklung des Nahversorgungszentrums Cecilienstraße vorangetrieben. Voraussichtlich im I. Quartal des Jahres 2009 soll dazu eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit dort durchgeführt werden.

Die Genehmigungsreife für einen Frischemarkt an der Köpenicker Straße, südlich des Balzerplatzes, wird zurzeit vorbereitet und angestrebt.

Der Standort für einen Discounter in Streulage an der Marzahner Chaussee, am Eingang zum Magerviehhof, ist angefragt worden und entspricht den Kriterien des Zentrenkonzeptes.

 

Kaulsdorf ist geprägt durch die große Anzahl von Streulagen längs der B 1/5.

Die Entwicklung des Nahversorgungszentrums am S-Bahnhof ist durch die entsprechenden Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung zum Bebauungsplan gesichert. Jedoch muss hier leider verzeichnet werden, dass dieser Standort im Moment nicht nachgefragt wird. Es scheint durch die Nähe zur B 1 und zu den dortigen Standorten im Moment für Entwicklung kein interessanter Standort zu sein.

 

In Mahlsdorf läuft die Planung für die Ergänzung des Ortsteilzentrums entsprechend den Kriterien des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes zwischen Hönower Straße und Straße an der Schule und nördlich der B 1/5. Es werden aktuell Gespräche auch mit den Eigentümern dieser Fläche und potentiellen Entwicklern geführt, hier eine Lösung zu finden, die den bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten, insbesondere aber den Anforderungen des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes, entsprechen.

Gewollt ist eine Aktivierung der planungsrechtlichen Potentiale südlich des S-Bahnhofes Mahlsdorf. Hier gibt es ebenfalls Anfragen und Interessen, den Standort weiter zu entwickeln.

 

 

Aufgabe ist, die vorhandenen Zentren, Nahversorgungszentren, aber auch Ortsteilzentren, zu stärken und zu stabilisieren. Das heißt auch, eine gewollte Konzentration zu unterstützen. Das Bezirksamt hat im Siedlungsgebiet eine Situation, auf die es wenig Einfluss hat, was aber im entsprechenden Konzept schon berücksichtigt wurde.

Ein Beispiel dazu: Derzeit wird der Bebauungsplan XXIII-15b an der Landsberger Straße, der am 21.10.2001 in Kraft getreten ist, festgesetzt wurde, den aktuellen Entwicklungen angepasst, das heißt, die Bebauungsdichte im Gebiet wird reduziert. Ursprünglich bestand die Vorstellung, dass bei der ursprünglichen Entwicklung des Feldes auch ein kleines Zentrum für Nahversorgung in diesem Bereich realisiert werden soll. Die nun der Nachfrage angepasste geringere Baudichte wird wahrscheinlich zur Folge haben, dass potentielle Betreiber eines Einzelhandelsstandortes, in diesem Fall auch eine Streulage, eher sagen, dass dies für einen solchen Standort an Einkaufspotential nicht reichen wird, und es ist davon auszugehen, dass wie bisher die Nahversorgung in diesem Bereich eher in Brandenburg realisiert wird als im Bezirk.

 

Unabhängig von den Möglichkeiten, die das Zentren- und Einzelhandelskonzept für die Nahversorgung bietet, bestehen gerade im Siedlungsgebiet auch unterhalb der bekannten Schwelle viele Entwicklungspotenziale. Hier liegt es mit Sicherheit an den jeweiligen potentiellen Investoren oder Interessenten, diese zu nutzen.

 

Durch den Bestand und die aktuellen Entwicklungen im Siedlungsgebiet entsprechend dem Zentren- und Einzelhandelskonzept wird eine gute Grundversorgung im Siedlungsgebiet angeboten, die durchaus ausbaufähig und entwicklungsfähig ist.

Als Ergebnis kann gesagt werden, dass der Bezirk bei der Sicherung der Nahversorgung in den Siedlungsgebieten auf einem guten Weg ist, und es wird gehofft, dass im nächsten Jahr einige der genannten Planungen konkretisiert werden können.

 

 

 

Norbert Lüdtke

 

Anlage


Anlage

 

1. Wie schätzt das Bezirksamt in den Siedlungsgebieten Biesdorf, Kaulsdorf, Mahls-
    dorf den Versorgungsstand im Bereich des Einzelhandels unter Beachtung der Ent-
    wicklung der Siedlungszentren ein?

 

Die erbetene Einschätzung des Versorgungsstands der Siedlungsgebiete des Bezirks im Bereich des Einzelhandels betrifft ein spannendes Thema mit vielfältigen Aspekten:

 

-          Welche Kriterien sind bei einer stadtplanerischen bzw. planungsrechtlichen Beurteilung von besonderer Bedeutung?

Die Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben ist in breitem Rahmen gegeben, sofern die Vorhaben der Nahversorgung dienen. Besondere Regelungen bestehen für großflächige Einrichtungen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche, die in der Regel nur in Kerngebieten oder Sondergebieten (also über die Festsetzung derartiger Gebiete über Bebauungspläne) zulässig sind.

Weite Teile der Siedlungsgebiete des Bezirks gehören zum „unbeplanten Innenbereich“. Dort regelt sich die Zulässigkeit nach der „Einfügung in die nähere Umgebung“ gemäß § 34 Baugesetzbuch.
Entlang der Haupterschließungsstraßen ist somit in der Regel eine Einfügung positiv zu beurteilen.

Wesentlich für eine Betrachtung aus stadtplanerischer Sicht sind die seit 2007 eingeführten Regelungen des Baugesetzbuches, wonach in § 1 die Gewährleistung der Nahversorgung der Bevölkerung in die Liste der besonderen Belange bei der Planung aufgenommen wurde.
Weiterhin wurde durch Ergänzungen der Schutz „zentraler Versorgungsbereiche“ als Instrument der Planung in § 9 sowie als Kriterium zur planungsrechtlichen Zulässigkeit in § 34 BauGB ermöglicht.
Zur Umsetzung dieser Regelungen wurde für den Bezirk ein Zentren- und Einzelhandelskonzept erarbeitet und im Mai 2008 von der BVV als sektorale Bereichsentwicklungsplanung beschlossen.

-          Gibt es in den Siedlungsgebieten „Zentren der Nahversorgung“ oder eher Ansammlungen verschiedener kleiner Läden und Dienstleistungen?

Dazu ist festzustellen, dass im Ergebnis der Bestandsanalyse des Zentren- und Einzelhandelskonzepts die Hönower Str. (nördlich und überwiegend südlich des S-Bahnhofs Mahlsdorf) unstrittig ein historisches, d.h., dass sich ein über lange Jahre gewachsenes Ortsteilzentrum gebildet hat.
Weniger stark als weiteres Ortsteilzentrum ausgeprägt ist der südliche Bereich des Hultschiner Dammes.
Mit dem Umfeld des Bahnhofs Kaulsdorf existiert ein zentraler Ort, dessen besondere Bedeutung aber eher durch den Bahnhof und die Anbindung an mehrere Buslinien wahrgenommen wird.

Längs der Chemnitzer Str. haben sich in Streulagen mehrere Einzelhandelsstandorte angesiedelt. Allein im Bereich südlich der Heerstr. konzentrieren sich Einzelhandel und Dienstleistungen so, dass im Sinne der rechtlichen Anforderungen von einem Nahversorgungszentrum gesprochen werden kann, also einer Mischung von Nahversorgungsangeboten für Waren des täglichen Bedarfs und Dienstleistungen wie Apotheke, Ärzte, Bank, Reinigung, Schuster u.a.
In Biesdorf dominiert das im Entwicklungsgebiet Biesdorf-Süd geplante und errichtete Biesdorf-Center.
     
Mit Ausnahme des als Teil der Großsiedlung errichteten Nahversorgungszentrums Cecilienstr. sind ansonsten nur Einzelstandorte der Nahversorgung zu finden.

-          Wie stellt sich der Versorgungsstand konkret dar?

 

Beurteilungskriterium „Verkaufsflächendichte“

 

Insgesamt liegt die Verkaufsflächendichte in den Siedlungsgebieten mit 1.606 m²/1.000 EW über dem Bezirksdurchschnitt von 1.359 m²/1000 EW, was jedoch allein durch die nicht zentrenrelevanten Sortimente mit einem Anteil von 818 m²/1.000 EW gegenüber dem Bezirksdurchschnitt mit 469 m²/1.000 EW bewirkt wird.


(Hinweis: Die Liste der Zuordnung der Sortimente als zentrenrelevant bzw. nicht zentrenrelevant ist als Anlage beigefügt. Nahversorgung, also Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Drogeriewaren u.a., ist zentrenrelevant.)

Sowohl bei den nahversorgungsrelevanten Sortimenten mit 468 m²/1.000 EW in den Siedlungsgebieten gegenüber 482 m²/1.000 EW im Bezirk als auch bei den zentrenrelevanten Sortimenten mit 380 m²/1.000 EW in den Siedlungsgebieten gegenüber 408 m²/1.000 EW im Bezirk liegt der Durchschnitt der Siedlungsgebiete unter dem Bezirksdurchschnitt.

 

Wichtig ist für die Beantwortung der Frage nach der Einschätzung des Versorgungsstands die weitere Feingliederung des Bestands in den einzelnen Siedlungsbereichen.

 

Bei nahversorgungsrelevanten Sortimenten liegt der Bezirk (482 m²/1.000 EW) leicht über Bundesdurchschnitt (440m²/1.000 EW).
Die regionale Verteilung ergibt sich wie folgt:

Siedlungsgebiete gesamt           468 m²/1.000 EW,       

davon

Biesdorf                                     661 m²/1.000 EW,
                                 (bedingt durch Biesdorf-Center)

Kaulsdorf                                    466 m²/1.000 EW

Mahlsdorf                                    295 m²/1.000 EW

 

Bezüglich zentrenrelevanter Sortimente liegt der Bezirk mit
380 m²/1.000 EW deutlich unter dem Bundesdurchschnitt
(450 m²/1.000 EW), wobei

Marzahn-Mitte (Eastgate)            464 m²/1.000 EW,

Hellersdorf-Nord (Helle Mitte)      576 m²/1.000 EW und

Biesdorf  (Biesdorf-Center)          727 m²/1.000 EW
deutlich oberhalb des Bezirksdurchschnitts sowie

Marzahn- Nord                            154 m²/1.000 EW

Hellersdorf- Ost                             55 m²/1.000 EW

Kaulsdorf                                     197 m²/1.000 EW 

           Mahlsdorf                                     195 m²/1.000 EW

           deutlich unterhalb des Bezirksdurchschnitts liegen.

 

Bei nicht-zentrenrelevanten Sortimenten liegt der Bezirk mit
1.359 m²/1.000 EW knapp unter dem Bundesdurchschnitt von
1.380 m²/1.000 EW, wobei jedoch im Wesentlichen die Fachmärkte (Märkische Spitze sowie längs der B 1/5) die Werte beeinflussen. Dies betrifft:

Marzahn- Süd                          2.582 m²/1.000 EW

Biesdorf                                   1.860 m²/1.000 EW

Mahlsdorf                                2.036 m²/1.000 EW

 

Beurteilungskriterium „einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau“

 

Wichtiger Faktor zur Beurteilung der Ansiedlungsabsichten des Einzelhandels ist das Kaufkraftniveau der Bewohner/innen.

 

Gemäß Erhebungen der GfK Nürnberg (Gesellschaft für Konsumforschung) ergeben sich folgende Werte (100 entspr. Bundesdurchschnitt):

Biesdorf                                              110,4

Kaulsdorf                                            111,2

Mahlsdorf                                            108,7

Siedlungsgebiete gesamt                  110,0

Bereich MH                                           97,3

Berlin                                                    95,7

 

Teilräumliche Entwicklungen gemäß Zentren- und Einzelhandelskonzept

 

Das Bezirksamt teilt die aus der Bestandsanalyse und der Projektion der Bevölkerungsentwicklung in den Ortsteilen abgeleiteten Teilziele:

 

a)       nahversorgungsrelevante Sortimente

 

Biesdorf:              Entwicklungsspielraum ist im Wesentlichen ausgeschöpft, jedoch

-          Stabilisierung des Nahversorgungszentrum Cecilienstr. erforderlich;

-          Ausgleich von Erreichbarkeitsdefiziten in örtlich begründbarem Umfang wie z.B. an der Köpenicker Str. südlich des Balzerplatzes

 

Kaulsdorf:           geprägt durch Streulagen längs B1/5

-          Erweiterung bzw. Entwicklung der nur schwach ausgeprägten Nahversorgungszentren am S-Bhf. Kaulsdorf und Kaulsdorf-Süd (südlich Heerstr.) von besonderer Bedeutung.

 

Mahlsdorf:       stark unterdurchschnittliche Versorgung

-          Erhebliches Ergänzungspotenzial besteht in den Ortsteilzentren Hönower Str. und Mahlsdorf-Süd (Hultschiner Damm zwischen Friedenstr. und Bezirksgrenze)

 

 

b)      sonstige zentrenrelevante Sortimente

Das gesamte Zuwachspotenzial des Bezirks sollte der Stärkung des besonderen Stadtteilzentrum Helle Mitte sowie den beiden Ortteilzentren in Mahlsdorf dienen.

 

c)       nicht-zentrenrelevante Sortimente

Der vertretbare, geringe Flächenzuwachs (davon mit 8.000 m² im Bereich Knorr-Bremse planungsrechtlich bereits als Sondergebiet Fachmarkt festgelegt) sollte ansonsten der Arrondierung der beiden Fachmarktkonzentration („Märkische Spitze“ und „B1- Center“) zugeordnet werden.

 

Anmerkung:

Die räumliche Ausstattungsdichte mit Einzelhandel in den Siedlungsgebieten unterscheidet sich erheblich von den Großsiedlungen, was natürlich in erster Linie auf die geringe Bevölkerungsdichte der Siedlungsgebiete zurückzuführen ist.

Für den Bereich Mahlsdorf-Nord bestand das Ziel, im Rahmen der verdichteten Neubebauung an der Landsberger Straße Nahversorgungseinrichtungen mit zu errichten.

Die nunmehr - infolge veränderter Nachfrage am Wohnungsmarkt - angestrebte Einfamilienhausbebauung sichert nach Aussage potenzieller Betreiber keine Wirtschaftlichkeit für Nahversorgungseinrichtungen.

Wesentlichen Einfluss haben dabei auch Einzelhandelsbestand und –entwicklung in den Randbereichen der Großsiedlung (z.B. Neue Grottkauer Str.) sowie im angrenzenden Umland, hier konkret Nähe U-Bhf. Hönow und am S-Bhf. Birkenstein).

Für Biesdorf und Mahlsdorf-Süd gestaltet sich die Perspektive durch konkrete bzw. beabsichtigte Vorhaben freundlicher.
Hierzu wird in der Antwort zu Frage 2 näher eingegangen.

 

 

2. Auf welchen Standorten sind welche neuen Handelseinrichtungen geplant?

 

Während im Bereich der Großsiedlungen im Wesentlichen die Abwehr beantragter bzw. angefragter Standorte außerhalb der Nahversorgungszentren eine Schwerpunktaufgabe der Stadtplanung ist, wird aktuell in den Siedlungsgebieten Biesdorf und Mahlsdorf-Süd entsprechend den vorab genannten Zielen des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der aufgezeigte Spielraum durch vorliegende Anträge bzw. Planungen positiv ausgeschöpft.

 

Dies betrifft:

a)  Biesdorf

-          Planungsrechtliche Sicherung der Entwicklung des Nahversorgungszentrums Cecilienstr.,

-          Genehmigungsreife für einen Frischemarkt an der Köpenicker Str. (südl. Balzerplatz),

-          Standort in Streulage Marzahner Chaussee nördlich der
S-Bahnunterführung (Nähe Eingang zum Magerviehhof)

b) Kaulsdorf

-          Planungsrechtliche Sicherung der Entwicklung des Nahversorgungszentrums am S-Bhf. Kaulsdorf auf den ehem. Bahnflächen südl. des Bahnhofs liegt vor. Der Standort erscheint jedoch aktuell nicht attraktiv genug für Anbieter wegen der relativen Nähe zu den Standorten an der B 1/5, an der Gülzower Str. und dem Ortsteilzentrum Hellersdorf-Süd.

 

c) Mahlsdorf

-          Planung für eine Ergänzung des Ortsteilzentrums entsprechend den Kriterien des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes zwischen Hönower Str. und Straße an der Schule nördlich der B 1/5;

-          Aktivierung der planungsrechtlich gesicherten Potenziale unmittelbar südlich des S-Bhf.-Mahlsdorf;

-          Bauvoranfragen für eine Entwicklung des Ortsteilzentrums Mahlsdorf- Süd (Hultschiner Damm / Bergedorfer Str. für einen Frischemarkt, alternativ für einen Discounter; Hultschiner Damm / Roedernstr. für einen Discounter)

Unabhängig davon würde insbesondere bei Bebauungsabsichten unterhalb der Größe „klassischer“ Discounter-Standorte (mit 800 m² Verkaufsfläche) hinreichend Spielraum für Vorhaben zur Verbesserung der Nahversorgung in den Siedlungsgebieten bestehen.

Den Spielraum bietet dabei nicht nur die planungsrechtlich Zulässigkeit in Bebauungsplänen mit der Festsetzung von allgemeinem Wohngebiet gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung, sondern auch die Zulässigkeit gemäß § 34 Baugesetzbuch im „unbeplanten Innenbereich“, dort im Rahmen der Beurteilungskriterien einer “Einfügung“.

 
 

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