Drucksache - 0827/VI
Die BVV möge beschließen:
Der Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Berlin entsprechend § 28 i.V.m. § 185 Abs.1 VwGO wird zugestimmt. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 11.03.2008
Vorlage zur Beschlussfassungfür die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 24.04.2008
1. Gegenstand der Vorlage: Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode 2009 bis 2013
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 477/ III der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Vorlage ist als Anlage beigefügt.
2. Die BVV möge beschließen:
Der Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Berlin entsprechend § 28 i.V.m. § 185 Abs.1 VwGO wird zugestimmt.
Dagmar Pohle Christian Gräff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau,
Anlage
Bearbeiterin : Frau Schade -2870
Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 477/ III
A. Gegenstand der Vorlage: Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode 2009 bis 2013
B. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Herr Gräff
C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt die Aufstellung der Vorschlagsliste (Anlage) für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode 2009 bis 2013
C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen und nicht zu veröffentlichen, da der Gesetzgeber keine öffentliche Auslegung der in der Anlage beigefügten Liste vorsieht.
D. Begründung: Gemäß § 28 i.V.m. § 185 Abs.1 der Verwaltungs- gerichtsordnung (VwGO) stellen die Gemeinden eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter auf. Sie werden auf fünf Jahre gewählt (§ 25 VwGO).
Für den Verwaltungsbezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin wurde die Zahl der in die Vorschlagsliste des Bezirkes aufzunehmenden Personen mit 62 bestimmt.
Die vorgelegte Liste (Anlage) enthält 91 Personen, die sich bereiterklärt haben, das Ehrenamt zu übernehmen.
Dieser Personenkreis soll in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Die Vorschlagsliste enthält nach § 28 Satz 6 VwGO den Namen, Geburtstag, Geburtsort und Beruf / ausgeübte Tätigkeit.
E. Rechtsgrundlage: § 28 i.V.m.§ 185 Abs.1 VwGO §§ 12 Abs. 2 Nr.11, 36 Abs.2 b, m und Abs. 3 BezVG § 6 Abs.1 BlnDSG
F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine
G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine
H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine
I. Migrantenrelevante Auswirkungen: keine
Christian Gräff Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung |
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