Drucksache - 0819/VI
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 04.03.2008 Vorlage zur
Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 24.04.2008 1. Gegenstand der Vorlage: Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV, 2. Die
BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung
am 04.03.2008 mit BA-Vorlage Nr. 468/III beschlossen, die als Anlage
beigefügte Statistik der im Jahr 2007 im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin eingereichten Anträge auf Akteneinsicht/-auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Bezirksbürgermeisterin Anlage zur BA-Vorlage 468/III In einer Informationsgesellschaft ist von wachsender
Bedeutung, dass die Bürger/innen Zugang zu öffentlichen Dokumenten erhalten.
Die Steigerung der Transparenz des Verwaltungshandelns als Ziel des
Informationsfreiheitsgesetzes findet seine Umsetzung in einer intensiven
Auseinandersetzung Interessierter mit dem staatlichen Handeln. Die Gesetzgebung richtet sich nicht gegen die Verwaltung;
sie ist als Einladung der Bürger/innen anzusehen, sich verstärkt politisch
einzumischen. Seit 2002 wird eine Statistik der im Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf von Berlin eingereichten Anträge auf
Akteneinsicht/-auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz geführt
und bis 2006 durch eine BA-Vorlage zur Information, nunmehr zur
Beschlussfassung durch das Bezirksamt und zur Kenntnisnahme für die BVV
vorgelegt. Eine umfassende Darstellung zum Stand der Gesetzgebung und
der Umsetzung des Berliner IFG im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf erfolgte in
der BA-Vorlage Nr. 76/III. Als Anlage zur BA-Vorlage wurde die überarbeitete
Fassung des IFG-Merkblattes und der gleichfalls überarbeitete Antragsvordruck
vorgestellt. Diese Dokumente sind im Internet abrufbar. Die Entwicklung der im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
eingereichten Anträge auf Akteneinsicht/-auskunft nach dem Berliner IFG zeigt
sich wie folgt: Jahr Anzahl
der Anträge 2002 38 2003 47 2004 41 2005 28 2006 28 2007 23 Der Schwerpunkt der Anträge lag wie in allen Jahren zuvor im
Amt für Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz. Bei dort 21 vorliegenden Anträgen wurde 20 Anträgen
zugestimmt; ein Antrag wurde unter Berufung auf § 7 IFG (Schutz von Betriebs-
und Geschäftsgeheimnissen) abgelehnt. Für die mündlichen Auskünfte, die in 17 Fällen erteilt
wurden, und die Ablehnung ist keine Gebührenerhebung im Gesetz vorgesehen. Für
vier Anträge auf Akteneinsicht sind Gebühren in Höhe von jeweils 10,23 €
erhoben worden. Für die Ausfertigung von Kopien wurden in einem Fall zusätzlich
Gebühren in Höhe von insgesamt 68,57 € erhoben. Für die gewährte Akteneinsicht entstand ein maximaler
Bearbeitungsaufwand von 60 Minuten für die jeweilige Dienstkraft, für die
erteilten Auskünfte 15 bis 30 Minuten. In der Regel ist eine Dienstkraft in die jeweilige
Bearbeitung einbezogen. Ein/e technische/r Sachbearbeiter/in wird hinzugezogen,
wenn bauordnungsrechtliche Anfragen gestellt werden. Anlage zur BA- Vorlage 468/III Im Gesundheitsamt war ein Antrag auf Akteneinsicht zu
bearbeiten. Dem Antrag wurde stattgegeben. Der Arbeitsaufwand zu diesem Antrag
wurde vom Gesundheitsamt mit 6 Stunden, einem Aktenumfang vom 100 Seiten und
der Einbeziehung von zwei Dienstkräften benannt. Es wurde eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zuzüglich
49,98 € für die Anfertigung von gewünschten Kopien berechnet. Der im Ordnungsamt eingereichte Antrag auf Auskunft aus
Akten ist zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Frauen weitergeleitet worden. Die vom Gesetzgeber gleichfalls angestrebte Zielstellung,
das Akteneinsichtsrecht bzw. die Aktenauskunft nach IFG zur Aufdeckung von
Korruption einzusetzen, spielte im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf in diesem
Zusammenhang keine Rolle. |
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