Drucksache - 0819/VI  

 
 
Betreff: Statistik der im Jahr 2007 im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin eingereichten Anträge auf Akteneinsicht/-auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BA-Vorlage Nr. 0468/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmin/BzStRin GesSozPersBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.04.2008 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                           04.03.2008

 

 

  

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 24.04.2008

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:     Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV,
Statistik der im Jahr 2007 im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin eingereichten Anträge auf Akteneinsicht/-auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am  04.03.2008 mit BA-Vorlage Nr.     468/III beschlossen, die als Anlage beigefügte Statistik der im Jahr 2007 im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin eingereichten Anträge auf Akteneinsicht/-auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

Dagmar Pohle                                                        

Bezirksbürgermeisterin                                          

 

 

    

 

        

 

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage zur BA-Vorlage 468/III

 

In einer Informationsgesellschaft ist von wachsender Bedeutung, dass die Bürger/innen Zugang zu öffentlichen Dokumenten erhalten. Die Steigerung der Transparenz des Verwaltungshandelns als Ziel des Informationsfreiheitsgesetzes findet seine Umsetzung in einer intensiven Auseinandersetzung Interessierter mit dem staatlichen Handeln.

 

Die Gesetzgebung richtet sich nicht gegen die Verwaltung; sie ist als Einladung der Bürger/innen anzusehen, sich verstärkt politisch einzumischen.

 

Seit 2002 wird eine Statistik der im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin eingereichten Anträge auf Akteneinsicht/-auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz geführt und bis 2006 durch eine BA-Vorlage zur Information, nunmehr zur Beschlussfassung durch das Bezirksamt und zur Kenntnisnahme für die BVV vorgelegt.

 

Eine umfassende Darstellung zum Stand der Gesetzgebung und der Umsetzung des Berliner IFG im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf erfolgte in der BA-Vorlage Nr. 76/III. Als Anlage zur BA-Vorlage wurde die überarbeitete Fassung des IFG-Merkblattes und der gleichfalls überarbeitete Antragsvordruck vorgestellt. Diese Dokumente sind im Internet abrufbar.

 

Die Entwicklung der im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf eingereichten Anträge auf Akteneinsicht/-auskunft nach dem Berliner IFG zeigt sich wie folgt:

 

Jahr                                       Anzahl der Anträge

 

2002                                      38

2003                                      47

2004                                      41

2005                                      28

2006                                      28

2007                                      23

 

 

Der Schwerpunkt der Anträge lag wie in allen Jahren zuvor im Amt für Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz.

 

Bei dort 21 vorliegenden Anträgen wurde 20 Anträgen zugestimmt; ein Antrag wurde unter Berufung auf § 7 IFG (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) abgelehnt.

 

Für die mündlichen Auskünfte, die in 17 Fällen erteilt wurden, und die Ablehnung ist keine Gebührenerhebung im Gesetz vorgesehen. Für vier Anträge auf Akteneinsicht sind Gebühren in Höhe von jeweils 10,23 € erhoben worden. Für die Ausfertigung von Kopien wurden in einem Fall zusätzlich Gebühren in Höhe von insgesamt 68,57 € erhoben.

 

Für die gewährte Akteneinsicht entstand ein maximaler Bearbeitungsaufwand von 60 Minuten für die jeweilige Dienstkraft, für die erteilten Auskünfte 15 bis 30 Minuten.

 

In der Regel ist eine Dienstkraft in die jeweilige Bearbeitung einbezogen. Ein/e technische/r Sachbearbeiter/in wird hinzugezogen, wenn bauordnungsrechtliche Anfragen gestellt werden.

 

 

       Anlage zur BA-            Vorlage 468/III

 

 

 

Im Gesundheitsamt war ein Antrag auf Akteneinsicht zu bearbeiten. Dem Antrag wurde stattgegeben. Der Arbeitsaufwand zu diesem Antrag wurde vom Gesundheitsamt mit 6 Stunden, einem Aktenumfang vom 100 Seiten und der Einbeziehung von zwei Dienstkräften benannt.

 

Es wurde eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zuzüglich 49,98 € für die Anfertigung von gewünschten Kopien berechnet.

 

Der im Ordnungsamt eingereichte Antrag auf Auskunft aus Akten ist zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen weitergeleitet worden.

 

 

 

Die vom Gesetzgeber gleichfalls angestrebte Zielstellung, das Akteneinsichtsrecht bzw. die Aktenauskunft nach IFG zur Aufdeckung von Korruption einzusetzen, spielte im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf in diesem Zusammenhang keine Rolle.

 
 

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