Drucksache - 0801/VI
Schriftliche Beantwortung
wegen Zeitablaufs
Zu
1. ·
Die ABU gGmbH ist
in diesen Ausbildungsverbünden Leitbetrieb gegenüber der zuständigen Stelle.
Jede Maßnahme des Ausbildungsplatzprogrammes (APP) wird jährlich vertraglich
neu aufgelegt. Zurzeit beteiligt sich das Bezirksamt an drei
Ausbildungsmaßnahmen der ABU gGmbH (APP 2005, APP 2006 und APP 2007). ·
Die Ausbildungsberufe
in dem Ausbildungsverbund sind Koch/Köchin und
Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau. Die Ausbildungsverantwortung liegt bei
der ABU gGmbH. Die Auszubildenden werden nicht durch das Bezirksamt ausgebildet
und eine Beteiligung an der fachlich inhaltlichen Ausbildung findet nicht
statt. Zu
2. ·
Nein, das
Bezirksamt kann sich als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht an
jedem Ausbildungsverbund beteiligen. Es unterliegt den Richtlinien der
Senatsverwaltungen Inneres und Finanzen zur Kofinanzierung von
Ausbildungsverbünden. Rechtsgrundlage ist der § 11 Haushaltsgesetz 2008/2009. Dagmar Pohle |
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