Drucksache - 0801/VI  

 
 
Betreff: Zur Beteiligung des Bezirksamtes am Ausbildungsverbund der ABU GmbH - (Drs. 0769/VI)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:Bezirksverordnete
   BzBmin/BzStRin GesSozPers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
28.02.2008 
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage Fr. Köhnke (SPD) PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung wegen Zeitablaufs PDF-Dokument

Schriftliche Beantwortung wegen Zeitablaufs

Schriftliche Beantwortung wegen Zeitablaufs

 

  1. In welchen Berufen werden die Auszubildenden des o. g. Ausbildungsverbundes durch das Bezirksamt ausgebildet?
  2. Kann sich das Bezirksamt an jedem Ausbildungsverbund beteiligen?

 

 

Zu 1.

 

·         Die ABU gGmbH ist in diesen Ausbildungsverbünden Leitbetrieb gegenüber der zuständigen Stelle. Jede Maßnahme des Ausbildungsplatzprogrammes (APP) wird jährlich vertraglich neu aufgelegt. Zurzeit beteiligt sich das Bezirksamt an drei Ausbildungsmaßnahmen der ABU gGmbH (APP 2005, APP 2006 und APP 2007).

·         Die Ausbildungsberufe in dem Ausbildungsverbund sind Koch/Köchin und Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau. Die Ausbildungsverantwortung liegt bei der ABU gGmbH. Die Auszubildenden werden nicht durch das Bezirksamt ausgebildet und eine Beteiligung an der fachlich inhaltlichen Ausbildung findet nicht statt.

 

 

Zu 2.

 

·         Nein, das Bezirksamt kann sich als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht an jedem Ausbildungsverbund beteiligen. Es unterliegt den Richtlinien der Senatsverwaltungen Inneres und Finanzen zur Kofinanzierung von Ausbildungsverbünden. Rechtsgrundlage ist der § 11 Haushaltsgesetz 2008/2009.

 

 

 

Dagmar Pohle

 

 
 

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