Drucksache - 0775/VI  

 
 
Betreff: Maßnahmenkatalog für den Alice-Salomon-Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:überfraktionellüberfraktionell
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion der SPD
   Fraktion DIE LINKE
   Fraktion der FDP
   Fraktion der CDU
   überfraktionell
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.04.2008 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf in der BVV zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Überfraktioneller Antrag PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Der Alice-Salomon-Platz ist ein öffentlicher Platz für alle und vor allem für junge Menschen.

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Maßnahmenkatalog gemeinsam mit jungen Menschen zu erarbeiten, um den Platz attraktiver zu gestalten und zu beleben. Hierzu sollen auch weitere Interessierte einbezogen werden, wie zum Beispiel der Runde Tisch Helle Mitte.

Begründung:

Begründung:

Der Alice-Salomon-Platz  ist Teil des Angers[1] des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf. Hier befindet sich das Rathaus des Bezirkes mit dem Sitz der Bezirksbürgermeisterin und des Standesamtes, hier finden sich Kultur-, Jugend- und Bildungseinrichtungen. Dieser Platz wird von Anwohnerinnen und Anwohnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ansässigen Geschäfte und Institutionen sowie von Besucherinnen und Besuchern genutzt und frequentiert. Er ist also ein öffentlicher Platz und somit ein Aushängeschild des Bezirkes.

 

Markthändler und viele Gewerbetreibende nutzen diese Fläche und anliegende Immobilien, um ihre Waren feilzubieten. Des Weiteren betreiben Schausteller auf den Flächen des Platzes Veranstaltungen mit Bühnen, Festzelten und ihren darstellenden Kleinkünsten. Er ist ein Ort der Begegnung für alle Altersgruppen und zu jeder Jahreszeit.

 

Die Helle Mitte ist aber auch ein Ort, an dem sich nicht alle Menschen wohl fühlen. Das Gefühl von Fremdenfeindlichkeit[2] – ausgelöst durch rechtsextreme Aufkleber und Symbole, abschätzig musternde Blicke etc., aber auch durch konkrete Beleidigungen und Bedrohungen – gehört für Opfer, sowie potentielle Opfer rechtsextremer Gewalt zur Alltagsrealität. Es ist nicht die gesamte Alltagswirklichkeit. Die organisierte extreme Rechte nutzte auch in der Vergangenheit immer wieder den Platz und die Helle Mitte für ihre Aktivitäten. (Todestag: Rudolf Hess)

 

Durch die gemeinsame Gestaltung des Platzes, vor allem unter Einbeziehung junger Menschen, wird ihrem Recht Rechnung getragen, sich an allen Lebenslagen zu beteiligen, die sie betreffen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, sich positiv mit dem individuellen Umfeld auseinander zu setzen und eine Identifizierung mit dem Platz zu erzielen.

 

Dieses soll zu einer positiven und belebten Nutzung des Alice-Salomon-Platzes führen und Angsträume beseitigen, bzw. minimieren. Zudem kann über die Beteiligung verschiedener Personengruppen eine Auseinandersetzung stattfinden, die ein Kennenlernen der verschiedenen Nutzergruppen auf dem Platz ermöglicht und damit ein demokratisches Miteinander fördert.

 



[1]    Dorfplatz in Gemeinbesitz, der von allen Bewohnern der Stadt oder des Dorfes genutzt werden konnte

[2]    Der Begriff „Fremdenfeindlichkeit“ ist durchaus problematisch: Er suggeriert, dass es um eine Feindseligkeit gegen „Fremde“ (Ausländer/Nichtdeutsche) geht. Tatsächlich sind aber auch deutsche Staatsbürger/innen – nämlich eingebürgerte Migrant/innen und Spätaussiedler/innen, die lange in Deutschland Leben und z.T. im Bezirk aufgewachsen sind, sowie Deutsche bi-ethnischer Abstammung, die ganz überwiegend in Ost-Berlin (von deutschen Müttern) geboren wurden – Objekte dieser „Fremdenfeindlichkeit“, während Weiße Ausländer – blonde und blauäugige Österreicher/innen, Schweizer/innen, Italiener/innen, Niederländer/innen usw. – in der Regel kaum Objekte deutscher „Fremdenfeindlichkeit“ werden. Indem dieser Begriff  rassistische Angriffe auf Nichtweiße Deutsche unter die Feindseligkeit gegen „Fremde“ subsummiert, übernimmt er die völkisch-rassistische Definition von „deutsch“ und „fremd“ und erkennt Nichtweißen Deutschen (im eklatanten Widerspruch zu Artikel 3 Grundgesetz) wegen ihrer Abstammung faktisch ihre Staatsbürgerschaft, ihr Heimatrecht und ihre tatsächliche kulturelle und nationale Identität ab. Die allgemein übliche Verwendung des Begriffs „Fremdenfeindlichkeit“ verschleiert also konkrete Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Rassismus, Ethnozentrismus und auf „Etabliertenvorrechte“ bezogenen Chauvinismus Alteingesessener).

 
 

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