Drucksache - 0643/VI  

 
 
Betreff: Geänderte Nutzung des Trausaales im Bürodienstgebäude Helene-Weigel-Platz 8 (BA-Vorlage Nr. 0341/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR BildKultSportBzStR FinIm
Verfasser:Komoß, Stefan 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
29.11.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                           23.10.2007

 

 

  

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 29.11.07

 

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:     Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV,
geänderte Nutzung des Trausaales im Bürodienstgebäude Helene-Weigel-Platz 8

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Dem Ersuchen, den Trausaal im alten Rathaus Marzahn den Bürgerinnen und Bürgern für Eheschließungen anzubieten, kann nicht mehr gefolgt werden.

 

Eine Nutzung der Räumlichkeiten für Eheschließungen erfolgte seit längerer Zeit nicht mehr. Das Amt für Bürgerdienste nahm hierzu wie folgt dazu Stellung:

 

Die Nutzung des Bereiches Trausaal im Bürodienstgebäude Helene-Weigel-Platz für Eheschließungen ist Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit des Standesamtes und des Amtes für Bürgerdienste.

Der Standort für Eheschließungen wurde, wie die anderen diesbezüglichen Standorte, ebenfalls in den Beratungsgesprächen im Standsamt mit angeboten.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich die Nutzung für Eheschließungen wie folgt darstellt:

 

       2005:                 1

       2006:                 0

       2007:                 0

       I. Quartal 2008: 0

 

Eine weitere diesbezügliche Vorhaltung dieser Flächen ist weder bedarfsorientiert noch wirtschaftlich zu rechtfertigen.

 

 

Einer Umnutzung der Räume steht aus Sicht der unteren Denkmalschutzbehörde nichts entgegen, wie in einer diesbezüglichen Stellungnahme vom 20.09.2007 vermerkt wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass der Trausaal seit längerer Zeit nicht mehr seiner ursprünglichen Intention entsprechend genutzt wird, ist eine Umnutzung zu Beratungsräumen denkbar. Der weitgehende Erhalt der originalen Ausstattung (Möbel aber auch die Wand- und Türgestaltung) ist bei der Umplanung jedoch zu berücksichtigen bzw. in die Umnutzung mit einzubeziehen.

In dem Vorraum zum Trausaal ist durch vier fest eingemauerte Pflanzkästen eine achteckige Nutzungsfläche vorgegeben, die durch eigens angefertigte Bänke gefasst wird.

Die von diesen gebildete innen liegende Fläche erscheint groß genug, um unter Erhalt derselben hier einen achteckigen oder runden Beratungsplatz einzufügen.

 

 

                                                                                                                                    2

 

Ziel sollte es sein, die Räume als Beratungs- und Veranstaltungsräume zu nutzen, wo u. a. Besprechungen der Verwaltung, Sitzungen der Fraktionen und öffentliche Tagungen durchgeführt werden können.

 

Somit wird der in Rede stehende Bereich als Vorhaltestandort für Eheschließungen aufgegeben und die Räumlichkeiten zu einem Besprechungs- und Tagungskomplex umgestaltet.

 

 

 

 

 

 

Dr. Manuela Schmidt                                          Stefan Komoß

Bezirksstadträtin für Jugend und Familie           Bezirksstadtrat

für die Bezirksbürgermeisterin


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                                11.10.2007

GrundAV 302                                                                                                                2245

Bearb.: Fr. Noack

 

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 341/III

 

 

A.    Gegenstand der Vorlage:       Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV,

                                                      geänderte Nutzung des Trausaales im Bürodienstgebäude Helene-Weigel-Platz 8

 

B.    Berichterstatter/in:                  Bezirksstadtrat Herr Komoß

 

C.1 Beschlussentwurf:                 Das Bezirksamt beschließt die beiliegende Vorlage an die BVV.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

       zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und zu veröffentlichen.

 

D.   Begründung:                           Aufhebung des alten Beschluss Ds-Nr. 415/III aus der Sitzung der BVV vom 28.06.2001

 

E.    Rechtsgrundlage:                   § 15, § 36 Abs.2 Buchstabe b, f und Abs.3

                                                      Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

F.    Haushaltsmäßige                  

       Auswirkungen:                        keine

 

G.   Gleichstellungsrelevante

       Auswirkungen:                        keine

 

H.    Behindertenrelevante

       Auswirkungen:                        keine

 

I.     Migrantenrelevante

       Auswirkungen:                        keine

 

 

 

 

Stefan Komoß

Bezirksstadtrat

 

 
 

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