Drucksache - 0503/VI  

 
 
Betreff: Erhebung von Beiträgen nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) für die Investionsmaßnahme Rhinstraße (BA-Vorlage Nr. 258/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR WirtTiefBürgOrdBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
   Beteiligt:BzStR WirtTiefBürgOrd
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.08.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung, BzStR WirtTiefBürgOrd PDF-Dokument

 

Die Vorlage mit den Dateikurzbezeichnungen "vzb258/III", liegt elektronisch nicht vollständig vor

Die Vorlage mit den Dateikurzbezeichnungen "vzb258/III", liegt elektronisch nicht vollständig vor.

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                         15.08.2007

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 30.08.2007

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:     Erhebung von Beiträgen nach dem Straßenausbau-beitragsgesetz (StrABG) für die Investitionsmaßnahme Rhinstraße

 

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 14.08.2007 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 258/III der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

2. Die BVV möge beschließen:

 

Die Rhinstraße entsprechend BA-Beschluss Nr. 22/III -Investitionsplanung 2007-2011- vom 30.01.2007 zu bauen und gemäß Straßenausbaubeitragsgesetz für die umlagefähigen Kosten Beiträge zu erheben. Gleichzeitig sind entsprechend § 9 Abs. 2 Berliner Straßen-gesetz die Mehrkosten, die durch die Änderungen der Gehwegüberfahrten entstehen, per Leistungsbescheid in Rechnung zu stellen.

 

 

 

 

Dagmar Pohle                                                              Christian Gräff

Bezirksbürgermeisterin                                               Bezirksstadtrat für Wirtschaft,
Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche
Ordnung

 

 

Anlage


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                      07.08.2007

Tief 1                                                                                                                            7511

Bearbeiterin: Frau Hardegen

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 258/III

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:          Erhebung von Beiträgen nach dem Straßenausbau-beitragsgesetz (StrABG) für die Investitionsmaßnahme Rhinstraße

 

B. Berichterstatter/in:                    Bezirksstadtrat Herr Gräff

 

C.1 Beschlussentwurf:                 Das Bezirksamt beschließt:
Die Rhinstraße entsprechend BA-Beschluss Nr. 22/III
-Investitionsplanung 2007-2011- vom
30.01.2007 zu bauen und gemäß Straßenausbaubeitragsgesetz für die umlage-fähigen Kosten Beiträge zu erheben. Gleichzeitig sind ent-sprechend § 9 Abs. 2 Berliner Straßengesetz die Mehr-kosten, die durch die Änderungen der Gehwegüberfahrten entstehen, per Leistungsbescheid in Rechnung zu stellen.

 

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:       Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:                             Das Land Berlin ist durch das Straßenausbaubeitrags-gesetz verpflichtet, zur teilweisen Deckung seines Auf-wands für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen von den Grundstückseigentümern Beiträge nach diesem Gesetz zu erheben. Es ist ein Ausgleich für die Vorteile, die sich für die Grundstückseigentümer durch die Möglichkeit der Inan-spruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlage bietet. Die Kosten für die Änderungen der Gehwegüberfahrten sind im Rahmen der Erhebung der Straßenausbaubeiträge nicht veranlagungsfähig.

 

E. Rechtsgrundlage:                     § 1 Abs. 1 Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) vom 16. März 2006, § 9 Abs. 2 Berliner Straßengesetz (BlnStrG) vom 13. Juli 1999

 

F. Haushaltsmäßige                     

    Auswirkungen:                           Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen: ca. 1.928 T€
Einnahmen aus Leistungsbescheiden für Änderung der Gehwegüberfahrten: 93 T€
Um den Baubeginn im 4. Quartal diesen Jahres nicht zu gefährden, muss der Vorgang am
22.08.2007 in den Aus-schuss Siedlungsgebiete und Verkehr und am 30.08.2007 als dringliche Vorlage in die BVV eingebracht werden. Im Haushaltsplan für 2007 wurden für das Bauvorhaben Rhin-straße 1.5 T€ eingeplant. Sollte die Ausschreibung der Arbeiten im September und der Baubeginn nicht im Oktober diesen Jahres erfolgen, verfallen die Mittel. Die Baumaßnahme wäre damit im geplanten Umfang nicht mehr durchführbar.

 

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:                          keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:                          keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:                           keine

 

 

 

Christian Gräff

Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste

und öffentliche Ordnung

 

Anlagen


 


 

 

 

 

 

 

Tief 14

            .2007

90 293 75 05

90 293 75 14

Intern: 9293-7514

Fr. Seel

Information über die geplanten Baumaßnahmen in der Rhinstraße in den Bereichen
S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost bis Allee der Kosmonauten und Pyramidenring bis Landsberger Allee im Zusammenhang mit der Erhebung von Beiträgen nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Tiefbauamt Marzahn-Hellersdorf plant ab dem IV. Quartal 2007 bis einschließlich 2009 in den o.g. Bereichen der Rhinstraße Ausbaumaßnahmen durchzuführen. Diese erstrecken sich auf folgende Teileinrichtungen:

 

  • Fahrbahn,
  • Gehweg,
  • Radweg,
  • Parkflächen,
  • Grünanlagen,
  • Straßenbeleuchtung und
  • Straßenentwässerung.

 

Diese Ausbaumaßnahmen sind nach dem am 25.03. 2006 in Kraft getretenem Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG vom 16.03.2006-GVBI S.265) beitragspflichtig. Gemäß § 3 Abs. 3 dieses Gesetzes ist das Land Berlin, hier vertreten durch das Tiefbauamt Marzahn-Hellersdorf, verpflichtet, die voraussichtlich Beitragspflichtigen über den Bereich, Art, Umfang und die geschätzten Kosten vor Beginn der Ausbaumaßnahme zu informieren.

 

Durch die Baumaßnahme soll die Verbesserung des Zustands der Verkehrsanlage und damit ein positiver Einfluss auf die Benutzbarkeit erreicht werden. Die Rhinstraße ist eine Hauptverkehrsstraße entsprechend § 10 Abs. 1 StrABG, da sie neben dem Anliegerverkehr und innerörtlichen Durchgangsverkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient.

 

Die Gesamtkosten des Bauvorhabens betragen voraussichtlich 6.700.000 €.

Die sachliche Beitragspflicht entsteht, wenn nach Abschluss der Arbeiten zur Erfüllung des Bauprogramms der Aufwand an Hand der tatsächlich entstandenen Kosten feststellbar ist (§ 16 Abs. 2 StrABG).

 

Beiträge werden gemäß § 1 Abs. 1 StrABG von Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten und Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts erhoben, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlage Vorteile geboten werden.

 

Als Eigentümer der/s berücksichtigungspflichtigen Grundstücke/s:

 

Grundbuchblatt von

 

Nr.:                 Flurstück/e:    

                                               

                                   

                                   

                       

 

entsteht für Sie aus dem umlagefähigen Aufwand ein geschätzter Beitrag in Höhe von 

€.

 

Die Kosten der Änderungen der Gehwegüberfahrten sind nicht Bestandteil der Straßenausbaubei-tragserhebung. Gemäß § 9 Abs. 2 Berliner Straßengesetz (BlnStrG) sind die dafür notwendigen Aufwendungen vom Anlieger zu tragen. Nach Abschluss der Arbeiten werden voraussichtlich auf die von Ihnen genutzte/n Gehwegüberfahrt/en Kosten in Höhe von ca. entfallen, welche in einem gesonderten Leistungsbescheid bekannt gegeben werden.

 

Möchten Sie eine Stellungnahme abgeben, Einwände oder Vorschläge vorbringen, haben sie dazu bis zum 17.08.2007 fernmündlich, per e-Mail, schriftlich oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs die Gelegenheit.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Planungsunterlagen zur Ausbaumaßnahme in den Räumlichkeiten des Tiefbauamtes einzusehen. Ich bitte um eine vorherige Terminabsprache, da eine Information im ausreichenden sachlichen und fachlichen Rahmen gewährleistet werden soll.

 

Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass es sich hierbei lediglich um ein durch den Gesetzgeber vorgeschriebenes Informationsschreiben handelt, welches keinen Verwaltungsakt i. S. d. § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003-BGBl. I S. 102, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 8 des Gesetzes vom 05.05.2004, BGBl I S. 718) darstellt. Somit ist dieses Schreiben auch nicht widerspruchsfähig. Die Angaben sind rechtsunverbindlich und beziehen sich auf die derzeitige Sach- und Rechtslage. Zukünftige Änderungen sind deshalb nicht auszuschließen. Rechtsansprüche können aus diesem Informationsschreiben nicht hergeleitet werden.

 

Als weitergehende Erläuterung ist diesem Schreiben ein Informationsblatt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beigelegt, welches die grundlegendsten Fragen zum Straßenausbaubeitragsgesetz beantwortet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen                                  Anlage

Im Auftrag                                                        Informationsblatt zum Straßenausbaubeitragsgesetz

 

 

 

Schmidt

Tiefbauamtsleiter


 

Baumaßnahme Rhinstraße - Kostenschätzung pro Beitragspflichtiger

 

 

 

 

 

 

Nr.

Eigentümer

Straßenaus-baubeitrag in €

Gehweg-überfahrt - Kosten in €

Gesamt-fläche in m²

 

1

Prunash LDT.                                                        c/o DIG Deutsche Industrie- und Gerwerbebau GmbH Immobilienmanagement & Co.KG

132.043

 

21.776

Marzahn-Hellersdorf

2

TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH

7.336,59

 

2.127

3

Vattenfall Europa Berlin AG & Co. KG

446.060,57

38.208,75

218.015

4

Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf

1.089,97

 

316

5

ICADE REIM Rhinstraße GmbH

103.477,98

9.787,5

30.000

6

Total Deutschland GmbH

15.506,18

6.607,5

2.997

7

Autokreisel Olbrich & Söhne OHG

13.410,75

 

2.592

8

Doba Grund Beteiligungs GmbH & Co.      Objekte Ludwigsburg, Eislingen und Berlin KG

84.934,72

6.354

16.920

9

Trabet Transportbeton Berlin GmbH

55.928,12

 

15.703

10

Tüv Immobiliengesellschaft Berlin GmbH Unternehmensgruppe Tüv Rheinland/Berlin-Brandenburg

26.079,32

 

6.137

11

Tüv-Berlin-Brandenburg-Verwaltungs GmbH

45.561,35

 

13.209

12

Akcakoca, Selahattin

18.094,85

 

5.246

13

Franz XaverMeiller Fahrzeug- und Maschinenfabrik-GmbH & Co. KG

23.346,36

 

13.537

14

Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf

4.212,99

 

14.657

15

Automobil-Commerz Berlin GmbH

17.125,15

12.600

10.130

Lichtenberg

16

Bavaria Objekt- und Baubetreuung GmbH i.L.

54.375,31

4.935

21.443

17

IKEA Deutschland GmbH & Co. KG

122.279,99

4.935

72.332

18

Bezirksamt Lichtenberg

206.657,44

14.021,7

201.649

19

Vattenfall Europa Berlin AG & Co. KG

77.735,97

9.997,5

12.642

20

Herrn Wilhelm Pleß

22.437,79

 

3.649

21

Bezirksamt Lichtenberg

181.431,75

 

11.790

22

Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG

188.373,31

 

17.232

23

Bavaria Objekt- und Baubetreuung GmbH i.L.

81.265,51

 

5.664

 

 

 
 

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