Drucksache - 0308/VI  

 
 
Betreff: Finanzielle Mittel für die Sanierung des Wernerbades
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Dringlicher AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.04.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Entscheidung
22.08.2007 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlicher Antrag die Grünen PDF-Dokument
2. Bericht auf Empfehlung der BVV, BzBmin PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        17.07.07

 

 

Bericht

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am      

 

1. Gegenstand des Berichtes:      Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, Ds-Nr.308/VI aus der 8. BVV vom 26.04.2007

                       

                        Finanzielle Mittel für die Sanierung des Wernerbades

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:      

 

Dem Bezirksamt wurde empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen des Senates dafür einzusetzen, dass aus den 50 Mio. Euro zur Sanierung der Berliner Bäder der entsprechende Anteil für die Sanierung des Wernerbades dem Bezirk zur Verfügung gestellt wird.

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung nachgekommen und hat sich an die Berliner Bäderbetriebe und an das Abgeordnetenhaus gewandt.

 

Beabsichtigt ist, innerhalb der laufenden Legislaturperiode einen Teilbetrag aus dem Erlös des Verkaufs der GSG von 50 Mio. € für die Sanierung der Bäder bereitzustellen. Basis ist ein diesbezüglicher Senatsbeschluss, der gegenwärtig dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorliegt, dessen Entscheidung jedoch noch aussteht.

 

Entsprechend des Senatsbeschlusses hat jedoch der Erhalt der 37 Hallenbäder Vorrang, da diese ganzjährig nutzbar sind, das gesetzlich vorgeschriebene Schulschwimmen, über 50 % öffentliche (entgeltpflichtige) Daseinsvorsorge und im Wesentlichen den Schwimmsport zu sichern haben. Gleichrangig werden die Sommerbäder in Kombibädern behandelt, die Hallen- und Sommerbäder an einem Standort in wirtschaftlicher Weise verbinden.

Weiterhin gilt es auch Sommerbäder, insbesondere in sozialen Brennpunkten, die eine wichtige sozial- und versorgungspolitsche Funktion wahrnehmen, zu erhalten.

 

Für Freibäder gilt dagegen weiterhin der Grundsatz der Verpachtung an Dritte, da diese Bäder im Kern nicht als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu betrachten sind.

 

Um die Finanzierung zur Sanierung der Hallenbäder nicht zu gefährden, werden Freibäder erst an letzter Priorität stehen, bzw. bereits geschlossene Bäder sind im Sanierungsprogramm erst gar nicht erfasst worden.

 

Für das Wernerbad werden dementsprechend keine finanziellen Mittel bereitgestellt.

 

 

Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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