Drucksache - 0296/VI  

 
 
Betreff: Einrichten eines Parkverbotes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.04.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr Beschlussempfehlung
16.05.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Siedlungsgebiete und Verkehr erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.06.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
27.09.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Hr. Loewenhofer PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung AS SiedVerk PDF-Dokument
3. Vorlage zur Kenntnisnahme, BzStR WirtTiefBürgOrd PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    14.09.2007

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 27.09.2007

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 0296/VI aus der 30. BVV vom 28.06.2007

 

Einrichten eines Parkverbotes

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes hat die Beschlussempfehlung geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

Durch das Tiefbauamt wurden auf dem Gehwegunterstreifen Heinrich-Grüber-Straße/Ecke Ridbacher Straße insgesamt 9 Poller (4 Poller an der Ecke Heinrich-Grüber-Straße zur Ridbacher Straße und 5 Poller ab der Ridbacher Straße 114 in Richtung Grottkauer Straße) aufgestellt.

Durch diese Maßnahme des Tiefbauamtes ist die Einsicht in die Ridbacher Straße gegeben.

Eine Rücksprache mit dem Polizeipräsidenten in Berlin, Abschnitt 63, hat ergeben, dass in diesem Kreuzungsbereich weder ein hohes Verkehrsaufkommen noch ein hohes Unfallgeschehen zu verzeichnen ist.

Die Berliner Verkehrsbetriebe haben dem Bezirksamt auf Anfrage mitgeteilt, dass auch hier keine Beschwerden über Behinderungen ihrer Linienführungen vorliegen.

Aus diesen Gründen ist eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung des Zeichens "283" zur Freihaltung des Stauraumes nicht notwendig.

 

 

Dagmar Pohle                        Christian Gräff

Bezirksbürgermeisterin         Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

 
 

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