Drucksache - 0268/VI
Gem. Protokoll der BVV zu TOP
5.14 wird die Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt beantwortet: Zu 1. Kooperationsvereinbarungen dienen den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der Gewaltprävention und der Verkehrserziehung. Mit den Schülern, Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen der Schule soll in vertrauensvoller Zusammenarbeit eine auf Dauer angelegte Patenschaft angelegt werden. Ziel ist ein gewaltfreies, von gegenseitigem Respekt geprägtes Schulklima, in dem sich Kinder und Jugendliche, Lehrerinnen und Lehrer gern aufhalten. Im Polizeiabschnitt 62, der für Marzahn zuständig ist,
gibt es 29 Schulen. Mit 10 Schulen gibt es Kooperationsvereinbarungen: -
Barlach-Schule -
Falken-Grundschule -
Nils-Holgersson-Schule -
Ebereschen-Grundschule -
Grundschule unter dem
Regenbogen -
Wilhelm-Busch-Grundschule -
Dahlmann-Schule -
Paavo-Nurmi-Grundschule -
Karl-Ferdinand-Braun-Oberschule -
Felix-Wankel-Oberschule Als 11. Schule in Marzahn hat die Selma-Lagerlöf-Grundschule einen Antrag auf Kooperationsvereinbarung gestellt, der gegenwärtig von der Polizei geprüft wird. Im Polizeiabschnitt 63, der für Hellersdorf zuständig
ist, gibt es 27 Schulen, allerdings keine Kooperationsvereinbarungen mit der
Polizei. Zu 2. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf unterstützt
grundsätzlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Bemühungen von Kooperationen
zwischen Schulen und der Polizei. Entspr. den Kooperationsvereinbarungen arbeitet die
Polizei direkt mit den Schulen, dem Schulträger und der Schulaufsicht zusammen. Stefan
Komoß |
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